Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/1

Magistrat Steyr Wahl-8200/92 =---- Volksbegehren ,,Österreich zuerst" Verlautbarung über das Eintragungsverfahren Auf Grund der im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 29. November 1992 veröffentlichten Entscheidung d~s Bundesministers für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren "Osterreich zuerst" stattgegeben wurde, wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb der vom Bundesminister für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBI. Nr. 344, in der Fassung der Bundesgesetze BGBI. Nr. 116/1977, 233/1982, 355/1989 und 148/1990 festgesetzten Eintragungsfrist, das ist vom Montag, dem 25. Jänner 1993, bis (einschließlich) Montag, dem 1. Februar 1993 in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegeh- ren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift (Familien- und Vorname) in die Ein- tragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem das Geburtsdatum und die Adresse des Stimmbe- rechtigten zu enthalten. Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Stichtag (30 Dezember 1992) das 19. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 1972 und ältere sowie die vom 1. Jänner bis 30. Dezem- ber 1973 Geborenen), vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind und in einer Gemeinde des Bundesge- bietes ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Stimmberechtigte, die ihren Wohnsitz in einer anderen Gemeinde haben , benöti- gen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte. Die Eintragungslisten liegen an folgenden Adressen auf: 1. Eintragungslokal "Rathaus", Steyr, Stadt- Dieses Eintragungslokal umfaßt den platz 27, Hof rechts Bereich: Wehrgraben, Eysnfeld, Gründberg- Dieses Eintragungslokal umfaßt den siedlung, Steinfeldstraße, Neustraße Bereich: Innere Stadt incl. Pyrach, Sarning, 4. Eintragungslokal "Kultur-, Freizeit- und Christkindl, Steyrdorf, Schlüsselhof, Ennsdorf Jugendzentrum Ennsleite", Steyr, Josef-Haf- ohne Ennsleite, Neuschönau und Fischhub ner-Straße 14 2. Eintragungslokal "Alten- u. Pflege- Diese~ Eintragungslok~I umfaßt den Bereich: h · T b „ St E. F d" d Ennsle1te und Waldrandsiedlung eIm ,a or , eyr, Ingang er inan - Hanusch-Straße 1 5. Eintragun~~l?kal "F~~izeit- und Kultur- Dieses Eintragungslokal umfaßt den zentrum Mumchholz , Steyr, Karl-Punzer- B · h T: b St · GI · k D h Straße 60a ereic_ : ia or, ein, . ein , ornac , Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Hausleiten, Resthof, Haidershofen Münichholz, Hinterberg, Hammer 3. Eintragungslokal "Mehrzweckhalle 6. Fliegende Eintragungskommission Krankenhaus Wehrgraben", Steyr, Wehrgrabengasse 22 sowie Alten- und Pflegeheim Tabor In den Eintragungslokalen liegt auch der Text des Gesetzes, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, auf. Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur in jenem Eintragungslokal ausüben, in dessen Bereich er wohnhaft und in der Stimmliste eingetragen ist. Eintragungen können an jedem der unten angeführten Tage zu folgenden Zeiten vorgenommen werden: STEYR Montag , 25. Jänner 1993, von 8.00 bis 16.00 Uhr Dienstag, 26. Jänner 1993, von 8.00 bis 20.00 Uhr Mittwoch, 27. Jänner 1993, von 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag , 28. Jänner 1993, von 8.00 bis 20.00 Uhr Freitag, 29. Jänner 1993, von 8.00 bis 16.00 Uhr Samstag , 30. Jänner 1993, von 8.00 bis 12.00 Uhr Sonntag, 31. Jänner 1993, von 8.00 bis 12.00 Uhr Montag, 1. Februar 1993, von 8.00 bis 16.00 Uhr Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr Gedruckt auf umwe ltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier 15

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2