Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/1

D er Gemeinderat beschloß einen Vertrag mit dem Bezirksabfallver- band Steyr-Land, wonach die Gemeinden von Steyr-Land ihren Müll auf die Deponie der Stadt Steyr bringen kön- nen. In diesem Zusammenhang gibt es auch Vereinbarungen zwischen der Stadt und dem Land Oberösterreich, die eben- falls vom Gemeinderat gebilligt wurden. Die Stadt Steyr und der Bezirksabfallver- band Steyr-Land, im folgenden kurz BAV genannt, schließen folgende Vereinbarung: Die Stadt Steyr verpflichtet sich, bis zum 31. Dezember 2000 Hausmüll und Rest- müll aus vorsortiertem, hausmüllähnli- chem Industrie- und Gewerbemüll und Sperrmüll im Ausmaß von insgesamt 9.000 Jahrestonnen im ersten Jahr - im weiteren Verlauf reduzierend auf eine Menge von insgesamt 6.000 Jahrestonnen im Jahr 2000 - auf der stadteigenen Müll- deponie Hausleiten nach den Bestimmun- gen der Deponie- und Tarifordnung für die Stadt Steyr entgegenzunehmen. Bezüglich des hausmüllähnlichen Indu- strie- und Gewerbemülls und Sperrmülls auf die in Betracht kommenden Anliefe- rungsgemeinden in Eigenverantwortung durchzuführen hat. Bei der Anlieferung des Abfalls zur Müll- trennanlage bzw. zur Mülldeponie der Stadt Steyr ist der Nachweis über die Her- kunft (Gemeinde) des Abfalls zu führen. Bei der gleichzeitigen Anlieferung von Abfall aus mehreren Gemeinden sind Angaben über die anteilsmäßigen Abfall- mengen nach Gemeinden zu tätigen und sind diese zweckmäßigerweise durch Zwi- schenwägungen nachzuweisen. Der BAV verpflichtet sich, in seinem Bezirksgebiet eine oder mehrere, den ein- schlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Kompostierungsanlage(n) zu errichten und bis zu 4.500 Jahrestonnen natürliche, organische Abfälle aus dem Garten- und Grünflächenbereich (insbe- sondere Gras- und Baumschnitt, Laub, Blumen und Fallobst), feste pflanzliche Abfälle (insbesondere solche aus der Zubereitung von Nahrungsmitteln) und pflanzliche Rückstände (aus der gewerbli- chen und industriellen Verarbeitung und dem Vertrieb land- und forstwirtschaftli- abfälle an die Kompostierungsanlage(n) des Bezirkes Steyr-Land zu liefern. Der BAV gibt eine Rücknahmegarantie für die auf die städt. Deponie bis zum Jahr 2000 gelieferten Abfallmengen, abzüglich der von Steyr nach Steyr- Land bis zum Jahr 2000 gelieferten Grün- und Bioabfälle, für die Zeit nach dem Jahr 2000 für die inzwischen zu er- richtende Bezirksmülldeponie Steyr- Land. Der Bezirk Steyr-Land hat bis zum 30. Juni 1996 dem Bezirk Steyr-Stadt die definitive Standortfestlegung für eine Hausmülldeponie mitzuteilen und läng- stens bis zum 1. Jänner 1998 die erfor- derlichen, rechtskräftigen Bewilligun- gen für die Errichtung und den Betrieb dieser Deponie vorzulegen. Land fördert als Gegenleistung städtische ProJekte Das Land Oberösterreich verpflichtet sich zu folgenden Förderungszusagen an die Stadt Steyr: Stadt Steyr hilft Steyr- Land bei Müll-Deponie wird vereinbart, daß dieser genauso vorbe- handelt wird wie gleichartige Abfälle, die aus dem Bezirk Steyr-Stadt stammen. Die Anlieferung darf in den einzelnen Jah- ren aufgrund der fallenden Quoten max . folgende Mengen betragen: 1993: 9.000 Tonnen 1994: 9.000 Tonnen 1995: 8.000 Tonnen 1996: 8.000 Tonnen 1997: 7.000 Tonnen 1998: 7.000 Tonnen 1999: 6.000 Tonnen 2000: 6.000 Tonnen Vertragspartner der Stadt Steyr ist aus- schließlich der BAV. Der angelieferte Ab- fall darf nur aus Gemeinden des Bezirkes stammen. Die Stadt Steyr schließt keine Einzelver- einbarungen mit den einzelnen Gemeinden sowie mit Gewerbetreibenden des Bezir- kes Steyr-Land ab. Die Vereinbarungen zwischen der Stadt Steyr und den Gemein- den Aschach, Dietach, Garsten, Sierning und St. Ulrich aus dem Jahr 1990 werden mit dieser Vereinbarung außer Kraft gesetzt. Für die Einhaltung der fallenden Quoten ist ausschließlich der BAV verantwortlich, der auch die Zuteilung der Abfallmengen STEYR eher Produkte), im folgenden kurz Grün- und Bioabfälle genannt, aus dem Stadtge- biet Steyr ab l. Juli 1993 zu übernehmen und für den ordnungsgemäßen Betrieb die- ser Kompostierungsanlage zu garantieren. Sollte die Kompostierungsanlage des Bezirkes bis zum 1. Juli 1993 noch nicht fertiggestellt sein, ist die Stadt Steyr jedoch weiterhin berechtigt, Grün- und Bioabfälle an im Bezirk befindliche, bäu- erliche Kompostierungsanlagen im Aus- maß von max. 4.500 Jahrestonnen zu lie- fern. Die Stadt Steyr ihrerseits verpflichtet sich, auch nach dem Jahr 2000 Grün- und Bio- ~lanungsauftrag für OBB-Parkdeck Für die Errichtung des ÖBB-Parkdecks der Verkehrsdrehscheibe Bahnhof ver- gab der Gemeinderat die Erstellung von vier Vorentwürfen an die Archi- tekten Frau Dipl.-Ing Proyer, Dipl.-Ing. Schmid, Dipl.-Ing. Reitter jun. und Mag. Arch. Falkner zu Kosten von jeweils 150.000 S. Im Frühjahr wird dann der Gestaltungsbeirat entschei- den, welches der Vorprojekte realisiert werden wird. Gcdruc k.1 auf umweltfreundlichem, chlorfrei geble ichtem Papier Förderung für die Neuanschaffung eines Compactors für die Mülldeponie im Aus- maß von 40 % des Neupreises exkl. USt. , aus FAQ-Mitteln. Bevorzugte Förderung hinsichtlich der Sanierung bzw. des Neubaus des Hallen- bades Steyr. Die erste von insgesamt sechs Förderungsraten wird 1993 unmittelbar nach Erstellung des Projektes zur Auszah- lung gebracht. Förderung der geplanten Überdachung der Eislauffläche im Ausmaß von S 3 Millio- nen (LH-Stv. Dr. Eckmayr: 3 Jahresraten zu je 150.000,-, LR Dr. Leitl: S 550.000,- in 3 Jahresraten, LR Dr. Pühringer: S 2 Mio. in 3 Jahresraten). LH-Stv. Dr. Grün- ner erklärt überdies seine Zusage zu S 1 Mio. aus BZ-Mitteln. Unterstützung des Vorhabens der Erweite- rung der Stadt. Mülldeponie Hausleiten unter der Voraussetzung, daß es nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich ist. Das Land Oberösterreich erklärt weiters die grundsätzliche Bereitschaft, sich für das Zustandekommen eines Nahverkehrs- vertrages einzusetzen und bekräftigt im Zusammenhang mit der Errichtung einer Bahnhofsüberbauung in Form eines Park- decks weitere Gesprächsbereitschaft insbe- sondere in finanzieller Hinsicht. 13

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