Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/1

AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau2-6860/92 ~ebauungsplan Nr. 36 - "Leebergründe" - Anderung Nr. 1 Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gern. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit§ 21 Abs. 4 Oberösterreichisches Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., wird in der Zeit vom 15. Jänner 1993 bis 15. März 1993 darauf hingewiesen, daß der Bebauungsplan Nr. 36 "Leebergründe" - Änderung Nr. 1 - durch 6 Wochen, das ist vom 1. Feber 1993 bis einschließlich 15. März 1993 zur öffentlichen Einsicht- nahme beim Magistrat Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Entsprechend dem Planentwurf ist beab- sichtigt, anstelle der bisher vorgesehenen offenen bzw. Gruppenbauweise eine Wohnbebauung in offener Bauweise mit 2 Geschossen sowie ausgebautem Dachge- schoß zu errichten. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier Magistrat Steyr, Stadtbauamt Bau3-6746/89 Öffentliche Ausschreibung über die Baumeisterarbeiten für den Straßenbau Rennbahnweg samt Parkplatz. Die Unterlagen können ab 15. Jänner 1993 in der Einlaufstelle, gegen Kostenersatz von S 200.- abgeholt werden. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern keine wie immer gearteten Verpflichtun- gen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz, noch auf entgangenen Gewinn. Ein Ersatz der Kosten der Anbo- terstellung erfolgt nicht. Der ausschreiben- den Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter RäumungJverlcauf mit weißen Wochen bis 31.1.1993 • Stoffe • Teppiche • Vorhänge •Bett-und Frotteewaren bis zu 50% verbilligt Textil Haslinger Steyr, Stadtplatz 20-22 12 ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausge- schlossen. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Straßenbau Rennbahnweg samt Parkplatz" am 29. Jänner 1993 um 8.45 Uhr in der Einlaufstelle des Magistra- tes, Erdgeschoß, abzugeben. Die Anbots- eröffnung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 318, statt. Für den Bürgermeister: Der Baudirektor: OSR Dipl.-Ing. Helmut Vorderwinkler * ÄNDERUNG DER VERGABEORDNUNG Beschluß des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 17. Dezember 1992, mit dem die Vergabeordnung für die Stadt Steyr vom 2. 4. 1981 i.d.g.F. und der Gesell- schafter des Aufsichtsrates der GWG der Stadt Steyr vom 21. 5. 1991 i.d.g.F. geän- dert wird. Artikel I Nach § 6 wird § 6 a eingefügt, der wie folgt lautet: "Unternehmen und Unternehmer, welche gegen Bestimmungen des Ausländerbe- schäftigungsgesetzes verstoßen haben und wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften bestraft worden sind und die Tilgungsfrist des § 55 Abs. 1 VStG. noch nicht abgelaufen ist, sind von öffent- lichen Aufträgen auszuschließen. Der Aus- schluß ist auch dann zu verfügen, wenn sich der Bieter eines Subunternehmers bedient, auf den hinsichtlich der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern die vor- stehend genannten Voraussetzungen zutreffen, sofern für den Bieter im Rahmen eines Konzernverbundes, einer Mehrheits- oder zumindest wesentlichen Beteiligung die Möglichkeit der Einflußnahme besteht; andere Subunternehmer sind von den Bie- tern auf diese Bestimmung hinzuweisen. Bei einem Verstoß eines Subunternehmers ist dieser - jedoch nicht der Hauptauftra- gnehmer, wenn diesem keine Einflußnah- me möglich war - sowohl von Sub- als auch von Hauptaufträgen auszuschließen. Der Ausschluß erfolgt bei erstmaliger Bestrafung auf 2 Jahre und im Wiederho- lungsfall auf 5 Jahre." Artikel II Die Kundmachung dieser Änderung der Vergabeordnung hat im Amtsblatt der Stadt Steyr zu erfolgen. Artikel III Die vorstehenden Bestimmungen treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Steyr in Kraft. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr Gedruckt auf umweltfreund lichem, ch lorfrei gcbleich1em Papier STEYR WERTSICHERUNG Oktober und November 1992 Verbraucherpreisindex 1986= 100 Sept. 118,6 Okt. 118,4 Nov. 118,5 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Sept. 184,4 Okt. 184,1 Nov. 184,3 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Sept. 323,5 Okt. 323,0 Nov. 323,3 Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Sept. 412,3 Okt. 411,6 Nov. 411,9 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Sept. 413,6 Okt. 412,9 Nov. 413,2 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Sept. 3.122,0 Okt. 3.116,8 Nov. 3.119,4 im Vergleich zum früheren Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 Sept. 3.622,5 Okt. 3.616,4 Nov. 3.619,5 1938 = 100 Sept. 3.076,8 Okt. 3.071,7 Nov. 3.074,2 DIE HTL STEYR LÄDT ZUM TAG DER OFFENEN TÜR ein am Freitag, 22. Jänner, 13 - 17 Uhr und Samstag, 23. Jän- ner, 8.30 - 12 Uhr an der HTL Steyr, Schlüsselhofgasse 63 (Tel. 62914). Am Tag der offenen Tür besteht die Mög- lichkeit, Informationen und Anmeldeunter- lagen zu bekommen und Werkstätten, Labors und Unterrichtsräume in Betrieb zu besichtigen. An der HTL Steyr werden derzeit folgende Fachrichtungen geführt: J Höhere Abteiluni:en (fünfjährii: mit Reifeprüfuni:}: a) Allgemeiner Maschi- nenbau; b) Maschinenbau, Ausbildungs- zweig Kraftfahrzeugbau; c) Elektronik, Ausbildungszweig Informatik. - 3 Fach- schulen (vierjährii: mit Abschlußprü- funi:l: a) Maschinenbau, Ausbildungs- zweig Kraftfahrzeugbau; b) Elektronik; c) Kunsthandwerk mit 3 Ausbildungszwei- gen: - Ausbildungszweig Gold- und Silber- schmiede, Juweliere und Modeschmucker- zeuger; - Ausbildungszweig Graveure, Gürtler, Stahlschneider und Mode- schmuckerzeuger; - Ausbildungszweig Kunstschmiede und Metallplastiker. STEYR

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