Amtsblatt der Stadt Steyr 1992/11
nun alle Weichen gestellt, daß im kom- menden Jahr Christkindl an das städtische Kanalnetz angeschlossen werden kann und damit auch der letzte Stadtteil in die umweltfreundliche Abwasserentsorgung eingebunden ist. Parkplatzbewirtschaftung Wie in Linz und Wels wird auch in Steyr die Parkplatzbewirtschaftung eingeführt. Hier sind alle Vorsorgen getroffen. Die Planung für das Parkdeck der ÖBB für etwa 230 Stellplätze wird derzeit durchge- führt. Das Ziel ist ein autofreier Stadtplatz. Hallenbad Der Gemeinderat hat den Grundsatzbe- schluß zur Sanierung des Hallenbades gefaßt. Derzeit sind Planungen im Gange, um Aussagen über die tatsächlichen Kosten zu bekommen, weil die Stadt zur Finanzierung bei Land und Bund um För- derungen einkommen muß. Bis Mitte 1993 soll das Finanzierungskonzept beschlußreif sein . 185 Mill. S aus dem Sparkassen-Verkauf Aus dem Verkauf der Sparkasse Steyr an die Bank Austria verfügt Steyr mit Jahre- sende inklusive Zinsertrag über eine Summe von 185,8 Mill. S. Die Stadt hat damit zusätzliche Möglichkeiten, einen Teil der angeführten Projekte aus diesem Topf zu finanzieren. Neue Strukturen im Magistrat Steyr Derzeit wird von einem externen Berater- team für den Magistrat der Stadt Steyr eine Organisationsuntersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse noch in diesem Jahr vor- liegen werden. Ziel dieser Untersuchung ist es, Stärken und Schwächen der jetzigen Verwaltungsabläufe festzustellen , um jene Organisationsstrukturen zu schaffen, die für eine bürgernahe und effiziente Verwal- tung notwendig sind. Mit diesen Struktur- veränderungen werden unter dem Titel "Zukunft Magistrat Steyr" neue Ziele gesetzt, die den Magistrat zu einem zeitge- rechten Dienstleistungsbetrieb umgestal - ten. Bei diesen Reformen wird nicht nur die Organisation verändert bzw. weiter ent- wickelt, selbstverständlich werden auch die Bediensteten in diesen Prozeß mitein- bezogen. Mehr Weiterbilduni: im Mai:istrat Aus einer Befragung der Magistratsbe- diensteten geht hervor, daß sich zwei Drit- tel in Zukunft mehr Weiterbildungsmög- lichkeiten erwarten. Daher wurde der Posten eines Bildungsbeauftragten ausge- schrieben, der ehestens mit dem bestquali- fiziertem Bewerber(in) besetzt werden wird. Mobile Hauskrankenpfle- ge, ein bewährter sozialer Dienst der Stadt Steyr Den Bedürfnissen der Steyrer Bevölkerung Rechnung tragend, wurde die "Mobile STEYR Hauskrankenpflege der Stadt Steyr" im Jahre 1980 ins Leben gerufen. Sie umfaßt die Krankenpflege durch eine diplomierte Krankenschwester außerhalb einer Anstalt, wie auch die sonstige Versorgung des betreffenden Patienten. Die Hauskranken- pflege wird gewährt, wenn die Aufnahme eines Kranken in einem Krankenhaus nach ärztlichem Dafürhalten nicht unbedingt notwendig ist. Die Hauskrankenschwester hat sich vordringlich um die körperliche Pflege des Patienten sowie um die Durch- führung der ärztlichen Anordnungen zu kümmern. Das Pflegepersonal ist mit einem PKW unterwegs, um möglichst rasch den Einsatzort erreichen zu können. Besondere Bedeutung kommt der daraus resultierenden Mobilität bei der Kranken- betreuung in Stadtrandbereichen zu. Für die Gewährung der Hauskrankenpfle- ge ist ein Kostenbeitrag von derzeit S 61.- pro Stunde zu bezahlen. Bei beson- derer Bedürftigkeit des Patienten wird eine Ermäßigung oder gänzliche Befreiung gewährt. Anmeldungen nimmt das Sozialamt des Magistrates Steyr, Amtshaus Redtenba- chergasse 3, 2. Stock, Zimmer 10, Tel. 575-300, entgegen. Das Sozialamt erteilt auch gerne nähere Informationen über die- sen sozialen Dienst. Förderung für II. und III. Ausbaustufe des BMW- Motorenwerkes Der Gemeinderat beschloß die Auszahlung der letzten Förderungsrate an die BMW Motorengesellschaft Steyr für die zweite Ausbaustufe des Werkes in Höhe von 5,865.468 S im Jahre 1992. Die Förde- rungsrate für die 3. Ausbaustufe in Höhe von 11 Mill. S soll im ersten Quartal 1993 und die 2. Rate für die 3. Ausbaustufe, ebenfalls in Höhe von 11 Mill . S, soll Anfang 1994 gezahlt werden. Grundlagenstudie über Steyrdorf Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Einführung einer Fußgängerzo- ne im Stadtteil Steyrdorf und den damit verbundenen wirtschaftlichen Aus- wirkungen erstellt das FAZAT Steyr in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechnungswesen (wissenschaftliche Leitung DDr. Girkinger) eine Grundla- genstudie über die Auswirkungen der Einführung der Fußgängerzone. Im einzelnen beinhaltet diese Studie einen Überblick über folgende Bereiche: - Kurzdarstellung des Bereiches City- Marketing - Ist-Zustandsanalysen der Betriebe - Ist-Auslandsanalyse des Kaufverhal- tens - eine empirische Erhebung über die Wohnsituation - eine empirische Erhebung über die Infrastruktur im Stadtteil Steyrdorf Der Stadtsenat gab für diese Studie 89.149 S frei. Stadt fördert Bau von 145 WAG-Wohnungen Die Wohnungsanlagen Ges.m.b.H. (WAG), Linz, errichtet im Rahmen des Sonderwohnbauprogrammes 102 neue Wohnungen an der Sebekstraße und 43 an der Zellergasse. Als Baubeginn ist für die erstgenannte Anlage November 1992 und für das Bauvorhaben Zellergasse Juli 1994 vorgesehen. Die WAG ist bereit, der Stadt das unwiderrufliche Einweisungsrecht für alle im Rahmen des Sonderwohnbaupro- grammes errichteten Wohneinheiten ein- zuräumen, wenn sich die Stadt verpflich- tet, für mindestens 25 Prozent der Gesamt- baukosten die Annuitäten zu einem Hypo- thekardarlehen zu übernehmen. Der Gemeinderat beschloß die Vereinba- rung, die der Stadt etwa 36 Mill. S kostet. Weihnachtsaktion für Pensionisten mit Ausgleichszulage Die Stadt Steyr führt anläßlich des Weih- nachtsfestes 1992 wieder die Unterstüt- zungsaktion für Pensionisten, die Aus- gleichszulage beziehen, durch. Im Rah- men dieser freiwilligen Wohlfahrtsmaß- nahme gelangt ein einmaliger Betrag von S 500.- an jeden Ausgleichszulagenbe- zieher zur Auszahlung. Da die Namen der Berechtigten aufgrund des Datenschutzes von den Pensionsver- sicherungsanstalten nicht weitergegeben werden können, haben die Ausgleichszu- lagenbezieher, die bisher nicht von dieser Aktion erfaßt waren, die Möglichkeit, beim Sozialamt der Stadt Steyr, Redten- bachergasse 3 (Zimmer 16), oder beim zuständigen Fürsorgerat vorzusprechen. Jene Ausgleichszulagenbezieher, die bereits vergangene Weihnach- Gedruc kt auf umwel tfre undlichem, chlorfrei gebleichtem Papier ten in den Genuß dieser Aktion gekommen sind, erhalten auch heuer wieder ohne Antrai:stelluni: den Unterstützungsbetrag per Post zugestelll, sudaß för diesen Perso- nenkreis eine Vorsprache beim Sozialamt oder Fürsorgerat nicht erforderlich ist. Um den Anspruch kurzfristig feststellen zu können, werden Sie ersucht, den letz- ten Pensionsbescheid (und allenfalls die Unterlagen über weitere Einkünfte) mit- zubringen. Zur Erinnerung die Dienstzeiten des Magistrates: Montag, Dienstag, Donners- tag: 7 .30 bis 17.10 Uhr; Mittwoch, Frei- tag: 7.30 bis 13 Uhr. 7/283
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2