Amtsblatt der Stadt Steyr 1992/11
AMTLICHE NACHRICHTEN Benützung, für die ein Monatsentgelt zu entrichten ist, nicht mit dem Beginn (Ende) eines Kalendermontes zusammen, so ist das Entgelt aliquot nach Tagen auf der Grundlage des Monatsentgeltes zu berechnen. Der Berechnung wird ein Kalendermonat von 30 Tagen zugrundege- legt. Art. IV Fälli2keit (1) Benützungsentgelte nach Art. II wer- den durch den Magistrat der Stadt Steyr zur Zahlung vorgeschrieben und werden mit Ablauf von 2 Wochen nach Zustellung der Rechnung fällig. (2) Wird das Benützungsentgelt nicht spä- testens am Fälligkeitstag entrichtet, so tritt mit Ablauf dieses Tages die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein. Der Säumniszuschlag beträgt 4 % des nicht zeitgerecht entrichteten Entgeltbetra- ges, jedenfalls aber S 30.-. (3) Wird das Benützungsentgelt nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zustel- lung der Rechnung zur Anweisung gebracht, kann eine weitere Inan- spruchnahme des öffentlichen Gutes jeder- zeit untersagt und gegebenenfalls die Ent- fernung der betreffenden Einrichtung auf- getragen werden . Art. V Inkrafttreten Der Beschluß ist im Amtsblatt der Stadt Steyr kundzumachen und tritt mit l. 1. 1993 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tarif- ordnung des Gemeinderates vom 26. 11. 1987 außer Kraft. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr * 1. Magistrat Steyr, Stadtbauamt namens der städt. Kanalverwaltung 2. Stadtwerke Steyr 3. OKA - Netzbau Linz 4. Post- und Telegraphendirektion Linz 5. LIWEST - Kabelfernsehen Errichtungs- und BetriebsgesmbH & Co KG Bau6-6672/92 GEMEINSAME ÖFFENT- LICHE AUSSCHREIBUNG über die A) Erd-, Baumeister- und Rohr- verlegungsarbeiten für die Herstellung der KANALISATION STEYRDORF 3. Teil B) Straßenbau- und Beleuchtungsarbeiten Kirchengasse, Gleinkergasse, Sierninger Straße, Schlossergasse und Gschaiderberg STEYR (ohne Plattenverlegearbeiten = Teil C) im Zuge der Leitungsverlegearbeiten C) Natursteinplatten- und Pflasterverlege- arbeiten im Bereich der Fußgängerzone Steyrdorf in der Kirchengasse, Gleinker- gasse und der Inneren Sierninger Straße D) Gas- und Wasserleitungsverlegearbei- ten in der Kirchengasse - Gleinkergasse, Sierninger Straße und Schlossergasse E) Erneuerung und Verstärkung der 1) 10 kV Hochspannungskabel, zwischen Tra- fostation Michaelerplatz, Gaschaiderberg und Wieserfeldplatz sowie 2) der Nieder- spannungskabel in der Gleinkergasse, Schuhbodengasse, Sieminger Straße und Schlossergasse F) Errichtung eines Postkabelkanales in der Kirchengasse, Gleinkergasse, Alten Wolfernstraße, Sierninger Straße, Schuh- bodengasse und Wieserfeldplatz sowie teilweise Erneuerung der Postkabelhauszu- leitungen im Bereich des gesamten Baufel- des G) Verlegung von LIWEST-Erdversor- gungskabel im Bereich des gesamten Bau- feldes Umfan~ der Arbeiten: zu A) NS Kirchengasse S2 - S9 / Verbesserungs- maßnahmen durch Aufsetzen von ca. 10 Kontrollschächten sowie teilweise Erneue- rung der Hausanschlüsse 0 150 - 0 250 NS Kirchengasse S9 - Sl2 / Abbruch des alten Kanales und Neuverlegung von 248 ml Ei 60/90 und 96 ml GFK 0 30 inkl. teilweiser Erneuerung der Hausanschlüsse NK Sierninger Straße 3, 4 u. 6 / Abbruch der alten Kanäle und Neubau von ca. 350 ml BGLMR 0 300 inkl. teilweiser Erneue- rung der Hausanschlüsse zu B) Straßenbauarbeiten im Zuge der gesamten Leitungsverlegearbeiten Teil A - G - mit Ausnahme Teil C - Pflaster- bzw. Natur- steinplattenverlegearbeiten - Aufbruch von ca. 4.000 m 2 Straßenkörper bis U-Planum, Herstellung des gesamten Frostkoffers und ca. 1.200 m 2 bit. Oberflächen. zu C) Lieferung und Verlegung von ca. 3.600 m 2 Granitsteinplatten unterschiedlicher Größe und Pflaster, 8/10 - 18/27, 1m Bereich der Fußgängerzone Steyrdorf. ZU D) Grabarbeiten zur Verlegung von ca. 550 ml Gasleitung 0 150 inkl. ca. 220 ml Hauszuleitungen sowie Erneuerung von ca. 200 ml Wasser-Hausanschlüssen. zu E) Grabarbeiten und Verlegung von ca. 500 ml OKA-Kabelkanal fü r 10 kV Hochspan- nungskabel sowie Verlegung von ca. 300 ml Niederspannungskabel. zu F) Grabarbeiten und Verlegung von ca. 1.050 ml Postkabelkanal inkl. 2 Kabel- Ged ruckt auf umwe ltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier STEYR schächten und 13 Abzweigkästen und Grabarbeiten zur Umlegung von ca. 200 ml bestehender Erdkabel. zu G) Grabarbeiten zur Verlegung von ca. 700 ml LIWEST-Erdversorgungskabel. Die Unterlagen Teil A - G (ohne Teil C) können gegen Kostenersatz von S 2.000.- ab 24. November 1992 bei der Einlaufstel- le des Magistrates der Stadt Steyr, Stadt- platz 27, 4400 Steyr, Erdgeschoß, sowie beim Amt der Oö. Landesregierung, Lan- desbaudirektion, Kärntner Straße 12, 4020 Linz (Einlaufstelle), abgeholt werden. Der Teil C - Plattenverlege- und Pflaster- arbeiten kann alleine ab dem 1. Dezember 1992 zum Preis von S 500.- bei der Ein- laufstelle des Magistrates Steyr behoben werden. Durch die Ausschreibung und Entgegen- nahme der Anbote erwachsen den Aus- schreibern keine wie immer gearteten Ver- pflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Angebotsstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vor- behalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Arbeiten für die Teile: A - Kanalbau, B - Straßenbau und Beleuchtung, D - Gas- und Wasserleitungen, E - OKA, F - Post und G - Liwest, bilden eine VERGABE- EINHEIT. Bieter, welche nicht den gesam- ten oa. Umfang einreichen, können daher bei der Auftragsvergabe nicht berücksich- tigt werden. Den Bietern steht es frei, den Teil C - Plat- tenverlege- und Pflasterarbeiten - alleine bzw. auch gemeinsam mit den Teilen A, B, D, E, F und G anzubieten. Der Teil C kann getrennt vergeben werden. Die Anbote Teil A - G (bzw. nur Teil C) sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: Teil A - Kanalisation Steyrdorf 3. Teil Teil B - Straßenbau und Beleuchtungsar- beiten ev. Teil C - Platten- und Pflasterarbeiten Teil D - Gas- und Wasserleitungsverlege- arbeiten Teil E - OKA - Hoch- und Niederspan- nungskabelverlegearbeiten Teil F - Post-, Kabelkanal- und Erdkabel- verlegearbeiten Teil G - LIWEST-Erdkabelverlegearbeiten bis spätestens 21. Dezember 1992 bis 8.45 Uhr bei der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Erdgeschoß, abzugeben. Die Anbotseröffnung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 318, statt. Für den Bürgermeister: Der Baudirektor: OSR Dipl.-Ing. Helmut Vorderwinkler 11/287
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