Amtsblatt der Stadt Steyr 1992/10

Schutzimpfung gegen Kinderlähmung in der Stadt Steyr 1. Grundimpfung gegen Kinderlähmung In der Woche vom 9. bis 13. 11. 1992 wird im Gesundheitsamt des Magistrates Steyr, Redtenbachergasse 3, 1. Stock, Zimmer Nr. 8, täglich in der Zeit von 8 bis 11 Uhr die 1. Teilimpfung gegen Kinderlähmung durchgeführt. Der Impfung sollen alle nicht geimpften Kinder zugeführt werden, die 1991 oder 1992 geboren wurden. Die Vollendung des 3. Lebensmonates ist jedoch Voraussetzung. Die 2. Teilimpfung der im November 1992 begonnenen Grundimmunisierung wird in der Zeit vom 11. 1. bis 15. 1. 1993 verabreicht. Die 3. Teilimpfung wird noch gesondert im Amtsblatt bekanntgegeben und findet vor- aussichtlich Ende 1993 statt. 2. Dritte Teilimpfung der im Vorjahr begonnenen Schluckimpfung Impflinge, die im Rahmen der Grundimp- fung 1991/92 die 1. und 2. Teilimpfung erhalten haben, bekommen die 3. Tei limp- fung gleichfalls in der Woche von 9. 11. bis 13. 1 1. 1992 in der Zeit von 8 bis 11 Uhr. Diese Tei limpfung ist zur Vervoll- ständigung des Impfschutzes unbedingt notwendig. 3. Einmalige Auffrischungs- impfung in den Schulen Schüler, die in eine Grundschule eintreten ( 1. Schulstufe) und Entlaßschüler (8. Schulstufe, d . h. 8. Klasse der Volksschule oder einer Sonderschule bzw. 4. Klasse der Hauptschule oder einer allgemein bilden- den höheren Schule) erhalten eine einmali- ge Auffrischungsimpfung voraussichtlich in der Zeit vom 23. 11. bis 4. 12. 1992 in der Schule. 4. Einmalige Auffrischungs- impfung für Erwachsene Wie Untersuchungen ergeben haben, ist der Impfschutz vieler Erwachsener nur mehr mangelhaft gegeben. Es wird daher allen Erwachsenen, deren letzte Kinderläh- mungsschutzimpfung 10 Jahre und länger zurückliegt, eine einmalige Auffrischungs- impfung empfohlen. Die Möglichkeit dazu besteht vom 9. 11 . bis 13. 11. 1992 sowie vom 11. 1. bis 15. 1. 1993, jeweils von 8 bis 11 Uhr, Regiebeitrag S 20.- je Teilimpfung. Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau2-7060/91 Bebauungsplan Nr. 58 - "Klosterberg" Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gern. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs . 4 Oberösterreichisches Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., wird in der Zeit vom 15. Oktober bis 11. Dezember 1992 darauf hingewiesen , daß der Bebauungsplan Nr. 58 "Klosterberg" durch 6 Wochen, das ist vom 30. Oktober I992 bis einschließlich 11. Dezember 1992 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magistrat Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Das Planungsgebiet liegt südlich der Gleinker Hauptstraße im Bereich des sogenannten "Klosterberges" und umfaßt die Grundstücke Nr. 531/1, 532/1 und 531/ 13 - /18, der Kat. Gern. Gleink. Ent- sprechend dem Bebauungsplan ist die Errichtung von Einfamilienwohnhäusem in Gruppenbauweise und eineinhalb Geschossen vom Erdgeschoß aus gesehen, vorgesehen. Jedermann , der ein berechtigtes lnteresse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier 11ital·S111rbuch • Höchste Zinsen und • trotzdem jederzeit abhebbar • Zinsengarantie ,J11. • Laufzeit nach Wunsch, _L 11 „ i~tl'/ 1 oder 2 Jahre/ IJ/it ~:. ßi&, BAWAG Steyr-Münichholz, Hans Wagner-Straße 8, Tel. (07252) 66 4 13 ______BANK FUR ARBEIT UNDWIRTSCHAFT STEYR Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier 15/267

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