Amtsblatt der Stadt Steyr 1992/9

Goldene Hochzeit feierten Frau Martha und Herr Franz Aigner, Frauengasse 6 Frau Gertrud und Herr Siegfried Elsigan, Haydngasse 6 Frau Dorolh ·a und I k11 Vi111e11,, Kasln ·r, Wacht1urn1 sl ral.k 10 Den 95. Geburtstag feierte: Frau Sabine Czerny, Hanuschstraße 1 (ZAI I) Den 90. (;cbur1stag feierten: Herr Franz Mcdizcvcc, Unterwaldslral.lc 15 Frau Marie Lekner, Goldbacherstraße 74 18/242 Herr Ludwig Pimßl, Neubaustraße 31 Standesamt mit großen Problemen konfrontiert Das Standesamt Steyr s ieht sich wachsen- den Problemen gegenüber: Erstens durch die Öffnung der Ostgrenzen, wodurch eine neue Völkerwanderung entstand, und zweitens durch den Krieg in Jugoslawien. Asy lanlen und Wirtschafls flüchllinge neh- men immer öfler bezüglich Personen- standsange legenhe iten die Dienste des Standesamles in Anspruch. Die Grenze der zumutbaren Be lastung der Bediensteten ist dadurch längs! übe rschritten. Es gibl kaum eine Nationalität, mit der das Ami ni cht befaßt wird. Der Zeitaufwand fiir den jeweiligen Personenstandsfall wird imme r größer. Sprachschwieri gke iten, fehlende Dokumente und vielfach Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Urkunden sind die größten Probleme. Weiters ist zu klären, ob die betreffende Person aner- kannter Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention ist oder ein Asylantrag abge- lehnt und dagegen berufen wurde. Erst dann kann eine Beurteilung bzw. Beurkun- dung nach dem Internationalen Privatrecht (!PR-Gesetz) erfolgen. Auch auf eine eventuelle Rückverweisung oder Weiter- verweisung auf das jeweilige Recht ist Bedacht zu nehmen. Es ist das Recht jenes S1aa1es anzuwenden, dem das Kind oder die Person angehört (Namensführung usw.). Viele Urkunden werden mit zyrilli- schcn, arabischen oder chinesischen Schri flzeichen vorge legt. Übersetzungen in die dculschc Sprache müssen angefor- de11 werden. Bei arabischen Dokumenten isl eine Translilcralion erforderlich , die se hr 1ei1aul'w<.:ndig und ol'I nicht durch- liiltrhar isl. /\ul.l ·rdcm kennt das klassische isla111ische Recltl kl'im: Vor- oder Famili - e1111a11w11. somkrn Namenskellen. Ei11i 'L' lkispil'lc sollen die schwier ige /\rbeil im S1amll'sa1111 vcrdcullichen: Vater Kroale. Mut1cr Bosnien und l ler,.egowina. Wdchc S1aalsangl'11örigkci1 hal das Kind? Elll' lll Inder (l lindu) . Sie geben als Famili- l'llna111cn den Zusalz an, der sie als Hindu l-.en111.cichnc1. Angehörige der Sikhs wie- derum das "Singh" (= Löwe) oder "Kaur" ( Schmuck). (ksetzliche Vorschriften über die Namensfiihrung bestehen nicht. In Indien werden die Namen nicht in Vor- oder Familiennamen eingetei lt. In Nordindien haben sich viele Inder nach englischem Vorbild echte Vor- und Familiennamen zugelegt. In einigen Ländern ist bei der Beurkundung eines unehelichen Kindes auch das Anerkenntnis der Mutterschaft s~g Preiswerte und ertolgreiche Nachhilfe, Förderung und Hausaufgabenbetreuung durch ausgesuchte Mitarbeiter. Steyr, Berggasse 9 - Tel. 0 72 52 / 251 58 Anmeldung u. Beratung :Montag-Freitag 15-17.30 Uhr Gedruckt aur umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier erforderlich(= Italien), weil erst durch die- ses Anerkenntnis ein Verwandtschaftsver- hältnis zwischen Mutter und Kind entsteht und das Kind dadurch einen Familienna- men erhält. Auch "Scheinehen" werden immer häufi- ger. Nicht selten kommen u. a. Türken innerhalb kürzester Zeit mit 2 verschiede- nen "Bräuten" auf das hiesige Amt, um zu heiraten. Viele Brautpaare aus Bürger- kriegsgebieten können den Nachweis ihrer Ehefähigkeit, das heißt, daß nach dem Recht des Staates, dem sie angehören, kein Ehehindernis vorliegt, nicht erbringen. Eidesstattliche Erklärungen über den Familienstand, die vor einem Rechtsanwalt abgegeben werden müssen, sind deshalb erforderli ch. Bigamien sind wahrschein- lich ni cht ausgeschlossen. Zeitraubende Rücksprachen bei Sicher- heitsd irektionen, Flüchtlingslagern, Frem- denpolizei, Landes regierung und Botschaf- ten werden täglich mehr erforderlich. Zunehmend mehr werden auch Personen- standsfälle, die sich im Ausland ereignet haben, beim Standesamt Wien-Innere Stadt neu beurkundet, um so eine beweis- kräftige Urkunde zu erhalten. Diesbezügli- che Anträge müssen vom zuständigen Wohnsitzstandesamt entgegengenommen werden. Auch mit einer Geschlechtsum- wandlung, belegt durch ein Gerichtsmedi- zinisches Universitätsgutachten, wurde das Standesamt befaßt. Um die Änderung des Gesch lechtes im Geburtenbuch eintragen zu können, ist ein Bescheid des Innenmini- sleriums erforderl ich. Weiters ist damit eine behördliche Vornamensänderung ver- bunden. In diesem speziellen Fall beab- sichtigt die betreffende Person in absehba- rer Zeit zu heiraten. Bezüglich der Staatsbürgerschaftsansu- chen ist durch die Kriegsereignisse eben- falls eine beträchtliche Steigerung erfolgt. Auch diese Bearbeitungen gestalten sich im Hinblick auf die verschiedenen Natio- nen sehr schwierig. Alle diese Beispiele veranschaulichen nur im geringen Ausmaß, welches hohe Maß an Verantwortung ein Standesbeamter zeitweise zu tragen hat, wobei oft in kürze- ster Zeit im Sinne einer bürgernahen Ver- waltung eine Entscheidung getroffen wer- den muß. Kostenlose Rechtsauskunft Rechtsanwalt Dr. Ronald Klimscha erteilt am Donnerstag, 24. September, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 101, kostenlose Rechts- auskunft. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Dienstleistung der oö. Rechts- anwaltskammer, für welche die Stadt Steyr lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Einlaß zur Beratung bis spätestens 16 Uhr. STEYR

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