Amtsblatt der Stadt Steyr 1992/9
AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau2-4868/90 Flächenwidmungsplan Nr. 86 - Taborland- Erweiterung Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 3. Juli 1992 beschlos- sene Flächenwidmungsplanänderung Nr. 86 - Taborland-Erweiterung - wird hiemit gern. § 21 Abs. 9 Oö. Raumordnungsge- setz 1972, LGBI. Nr. 18/1 972 idgF. , in Verbindung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF., al s Ver- ordnung der Stadt kundgemacht. Entsprechend diesem Änderungsplan ist beabsichtigt, auf den Grundstücken Nr. 962/5, 962/25 und 962/26, Kat. Gern. Steyr, einen Erweiterungsbau zum Tabor- Einkaufszentrum zu errichten. Es ist daher analog zum Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung vom 24. Juni 199 1, LGBI. Nr. 83/1991 , di e Umwidmung von Wohngebiet in Geschäftsbaugebiet für den überörtlichen Bedarf erforderli ch. Der Plan wurde gern . § 2 1 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz I 972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF. , mit Erl aß des Amtes de r Oö. Landesreg ie rung vom 6. August I 992, Zahl Bau R-P-490083/ 1- I 992, aufsichts- behördli ch genehmi gt. Gemäß § 62 Statut für di e Stadt Steyr WERTSICHERUNG Juli 1992 Verbraucherpreisindex 1986 = 100 Juni Juli Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Juni Juli Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Juni Juli Verbraucherpreisindex 1 1958 = 100 Juni Juli Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Juni Juli Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Jun i Juli im Vergleich zum früheren Lebenshai tungskostenindex 1945 = 100 Juni Juli 1938 = l00 Juni Juli 14/238 117,5 118,9 182,7 184,9 320,5 324,4 408,4 413,3 409,7 414,6 3.093,1 3.129,9 3.588,9 3.631,7 3.048,3 3.084,6 1980, LGBl. Nr. 11 idgF., wird diese Ver- ordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Ein- sichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zwei- wöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstun- den im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: i. V. Esterle * Mag istrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau2-4868/90 Bebauungspl an Nr. 39 - Änderung Nr. 2 - "Stadlmayr-Gründe" - Taborland-Erweite- rung Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 3. Juli 1992 beschlos- sene Bebauungspl anänderung Nr. 39 - "Stadlmayr-Gründe" - Taborland-Erweite- rung - wird hi emit ge rn . § 21 Abs. 9 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/ 1972 idgF., in Verbindung mit § 62 Statut für di e Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF. , a ls Verordnung der Stadt kund- gemacht. Entsprechend diesem Änderungsplan ist beabsichtigt, auf den Grundstücken Nr. 962/5, 962/25 und 962/26, Kat. Gern. Steyr, einen Erweiterungsbau zum Tabor- Einkaufszentrum zu errichten. Es ist daher analog zum Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung vom 24. Juni 1991, LGBI. Nr. 83/1991, die Erweiterung des Tabor-Einkaufszentrums im Bebauungs- plan zu berücksichtigen. Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., mit dem Erlaß des Amtes der Oö. Landesregierung vom 6. August 1992, Zahl Bau R-P-490084/2- 1992, auf- sichtsbehördlich genehmigt. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF., wird diese Verord- nung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundge- macht. Der bezughabende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Bau- rechtsamt, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechts- wirksam. Der Plan liegt auch nach Inkraft- treten während der Amtsstunden im Magi- strat Steyr zur Einsichtnahme für jeder- mann auf. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: i. V. Esterle Gedruckt auf umwe ltfreundlichem, chlorfre i gebleichtem Papier STEYR Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau2-7452/91 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 87 - Parkplatz GFM - Reparaturwerkstätte Steyr-Auto-Steyr; Auflagehinweis; Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gern. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit§ 21 Abs. 4 Oberösterreichisches Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., wird in der Zeit vom 15 . 9. bis 11. 11. 1992 darauf hingewiesen, daß die Flächen- widmungsplanänderung Nr. 87 durch 6 Wochen, das ist vom 30. 9. bis einschließ- lich 11. 11. 1992 zur öffentlichen Einsicht- nahme beim Magistrat Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Die Firma Steyr-Auto-Steyr, welche den Vertrieb und Reparatur von Fiat und Lan- cia im Rahmen des Konzerns der Steyr- Daimler-Puch AG weiterführt, beabsich- tigt auf dem derzeitigen Parkplatz der GFM an der Westseite der Ennser Straße e ine neue Reparatur- und Vertriebswerk- stätte zu errichten. In diesem Zusammen- hang soll der bestehende Betriebsparkplatz der Firma GFM nach Westen Richtung Steiner Straße verlegt werden. Daher ist vorgesehen, das Grst. 1733 zur Gänze und das Grst. 1734 teilweise, KG. Steyr, in Betriebsbaugebiet, sowie die Grst. 1566, 1726 und 1731 sowie I 722 und 1729 je teilweise in gemischtes Baugebiet umzuwidmen. Das Restgrundstück Nr. 1734 wird zur Schaffung einer Pufferzone zum Wohngebiet an der Steiner Straße als Grünzug ausgewiesen. Jedermann , der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magi strat Steyr einzubringen. Für den Bürge1meister: Der Abteilungsvorstand: i. V. Esterle Marlen Haushofer-Straße Der Gemeinderat hat beschlossen, die 1 km lange Zufahrtsstraße zum Hause Mühl- straße 4 in Gleink nach der Steyrer Schrift- stellerin Marlen Haushofcr zu benennen. Druckfehlerberichtigung zur Deponierordnung für die MüJldeponie der Stadt Steyr in der Ausgabe 7 des Amtsblattes, Seite 172: In Artikel II, lit. e, ist nach der Wortfol- ge „bei einer unter lit." der Buchstabe ,,b" einzufügen. STEYR
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2