Amtsblatt der Stadt Steyr 1992/9

Organen eine Prüfung der Einhaltung der Auflagen, Bedingungen und Richtigkeit der Sicherstellung erfolgen. Die Verweige- rung der Einsicht oder von Auskünften, wissentlich unrichtige Auskünfte, die Nichtvorlage des Verwendungsnachweises sowie die widmungsfremde Verwendung haben den sofortigen Entzug der Subventi- on zur Folge. Diesfalls ist § 12 Abs. 3 anzuwenden. Verfahren Das Förderungsansuchen ist schriftlich beim Magistrat der Stadt Steyr einzubrin- gen. Die Förderungsansuchen werden nach ihrem zeitlichen Einlangen bei der Stadt berücksichtigt. Für das Ansuchen ist das bei der Stadt Steyr aufgelegte Formblatt zu verwenden (stempelfrei). Dem Ansuchen sind die im zu verwenden- den Formblatt (Kleingewerbeförderung, Zinsenzuschuß, Nahversorgungsuntemeh- men) angeführten Beilagen unbedingt anzuschließen. Die Stadt kann zur Beurteilung des Fördc- rungsansuchens die Vorlage von weileren Unterlagen und Erteilung von Auskünflen fordern. Vor Gewährung der Förderung isl im Bedarfsfall die Prüfung der Boniliit des Förderungswerbers durch geeignete Erhe- bungen vorzunehmen. Über Art und Ausmaß der Förderung ent- scheidet im Einzelfall das jeweils zuständi- ge Organ der Stadl. Der Förderungswerber hal eine schriftliche Erklärung abzugeben, daß ihm die Bestim- mung·en dieser Förderungsrichtlinien bekannt sind und daß er dieselben vorbe- haltlos und für ihn als verbindlich aner- kennt Kos tcntragung Die allenfalls mit der Durchführung der Förderung verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren, Spesen und dgl. hat der Förde- rungswerber zu tragen. Mittel der Sondergewerbeförderung Die Mittel der Sondergewerbeförderung für Betriebe im Stadtteil Steyrdorf sollen mit dem 4. Quartal 1992 bis einschließlich Kalenderjahr 1995 im Voranschlag der Stadt Steyr bereitgestellt werden, und zwar 1992: 500.000.-; 1993: l,500.000.-; 1994: 2,500.000.-; l995: 3,500.000.-. Diese Richtlinien über die Vergabe von Förderungsmitteln an Gewerbebetriebe im Stadtteil Steyrdorf wären mit 1. Oktober 1992 in Kraft getreten. 10/234 Kanalbau in Richtung Christkindl Der Ausbau des städtischen Kanalnetzes in Richtung Christkindl wird zügig weiterge- führt. Am linken Ufer des "Mitterwassers" (Bild oben) wird ein Pumpwerk errichtet, im Eysnfeld, auf der rechten Flußseite ent- steht ein Regenentlastungsbauwerk. Wenn im Oktober oder November der Wasser- stand niedrig ist, werden zwei Kanaldüker durch die Flußläufe gelegt. Bis zur Fertig- stellung der 63 neuen Wohnungen im ehe- maligen Ledigenheim und des dort geplan- Gedruckl auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier ten Kindergartens ist der Kanalbau so weit, daß die dort anfallenden Abwässer in den Hauptsammler in der Wehrgrabengasse geleitet werden können. Der weitere Kanalbau folgt dann der Trasse der Blu- mauergasse bis hinauf zur Christkindlleite. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, daß auch der Stadtteil Christkindl an das städtische Kanalnetz angeschlossen wer- den kann. Fotos: Hartlauer STEYR

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