Amtsblatt der Stadt Steyr 1992/4

AMTLICHE NACHRICHTEN Stadtwerke Steyr, Direktion Steyr, Färbergasse 7 Öffentliche Ausschreibung betreffend die Baumeisterarbeiten für die Erdgasaufschließung Jägerberg, 2. Teil. Die Anbotunterlagen können ab 16. April 1992 bei den Stadtwerken Steyr, Gaswerk- gasse 9, behoben werden. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem Namen des Einrei- chers und mit der Bezeichnung "Baumei- sterarbeiten - Erdgasaufschließung Jäger- berg, 2. Teil" zu versehen ist, bis 14. Mai 1992, 8 Uhr, im Sekretariat der Stadtwerke Steyr, Färbergasse 7, einzureichen. Die Anboteröffnung findet dortselbst am glei- chen Tag um 8.05 Uhr statt. Durch die Ausschreibung und Entgegen- nahme der Anbote erwachsen den Aus- schreibern keine wie immer gearteten Ver- pflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Im Falle einer Auf- hebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf ent- gangenen Gewinn. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung erfolgt nicht. Der aus- schreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen Irr- tums ist ausgeschlossen. Für die Stadtwerke Steyr: Roman Eichhübl, Stadtrat * Stadtwerke Steyr, Direktion Steyr, Färbergasse 7 Offentliche Ausschreibung betreffend die Baumeisterarbeiten für die Verlegung von Erdgasversorgungsleitun- gen in der A.-Neumann-Straße und Stei- nerstraße. Die Anbotunterlagen können ab 21. April 1992 bei den Stadtwerken Steyr, Gaswerkgasse 9, behoben werden. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem Namen des Einrei- chers und mit der Bezeichnung "Baumei- sterarbeiten - Verlegung von Erdgasver- sorgungsleitungen in der A.-Neumann- Straße und Steinerstraße" zu versehen ist, bis 19. Mai 1992, 8 Uhr, im Sekretariat der Stadtwerke Steyr, Färbergasse 7, einzurei- chen. Die Anboteröffnung findet dortselbst am gleichen Tag um 8.05 Uhr statt. Durch die Ausschreibung, und Entgegen- nahme der Anbote erwachsen den Aus- schreibern keine wie immer gearteten Ver- pflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Im Falle einer Auf- hebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf ent- gangenen Gewinn. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung erfolgt nicht. Der aus- schreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzu- lehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Für die Stadtwerke Steyr: Roman Eichhübl, Stadtrat STEYR Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-4868/90 Bebauungsplan Nr. 39 - Änderung Nr. 2 - "Stadlmayr-Gründe" - Taborland-Erweiterung Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gern. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 Oberösterreichisches Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., wird in der Zeit vom 15. April 1992 bis 12. Juni 1992 darauf hingewiesen, da~ die Bebauungsplanänderung Nr. 39 - Ande- rung Nr. 2 - "Stadlmayr-Gründe - durch 6 Wochen, das ist vom 30. April 1992 bis einschließlich 12. Juni 1992 zur öffentli- chen Einsichtnahme beim Magistrat Steyr währ.end der Amtsstunden aufliegt. Im Anderungsplan ist die Erweiterung des Tabor-Einkaufszentrums auf die Grund- stücke Nr. 962/5, 962/25 und 962/26, alle Kat. Gern. Steyr, vorgesehen. Die Bau- fluchtlinien sowie die Traufenhöhen sind im Beb~uungsplanentwurf vorgegeben. Diese Anderung ist erforderlich, da ent- sprechend dem Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung vom 24. Juni 1991, LGBI. Nr. 83/1991, die Umwid- mung von Wohngebiet in Geschäftsbauge- biet für den überörtlichen Bedarf vorgese- hen ist und daher der Bebauungsplan die mit vorstehender Verordnung vorgesehene Erweiterung des Tabor-Einkaufszentrums zu berücksichtigen hat. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-4868/90 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 86 - Taborland-Erweiterung Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gern. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 Oberösterreichisches Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., wird in der Zeit vom 15. April 1992 bis 12. Juni 1992 darauf hingewiesen, daß die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 86 - Taborland-Erweiterung - durch 6 Wochen, das ist vom 30. April 1992 bis einschließ- lich 12. Juni 1992 zur öffentlichen Ein- sichtnahme beim Magistrat Steyr während der Amtsstunden auflieg_~. Entsprechend diesem Anderungsplan ist beabsichtigt, auf den Grundstücken Nr. 962/5, 962/25 und 962/26, Kat. Gern. Steyr, einen Erweiterungsbau zum Tabor- Einkaufszentrum zu errichten. Es ist daher analog zum Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung vom 24. Juni 1991, LGBI. Nr. 83/1981, die Umwidmung von Wohngebiet in Geschäftsbaugebiet für den überörtlichen Bedarf beabsichtigt. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier Gedruckt aur umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier Organisationsberatung für den Magistrat Der Gemeinderat beauftragte das Kommu- nal wissenschaftliche Dokumentationszen- trum mit der Organisationsberatung für den Magistrat und gab dafür 600.000 S frei. Zielvorgaben sind die Straffung der Aufgaben- und Führungsstruktur sowie die Verstärkung der Bürgerorientierung. Der Zeitablauf der einzelnen Aktivitäten sieht vor, daß im Juli 1992 erste Zwischener- gebnisse über eine Fragebogenaktion vor- liegen werden, die sämtliche im Hoheits- bereich tätigen Mitarbeiter erfaßt und im November 1992 ein Stärken-/Schwächen- katalog über die Organisation des Magi- strates bzw. Vorschläge für eine neue Auf- bauorganisation und Aufgabenverteilung präsentiert werden. 435.000 S für Sportvereine Der Gemeinderat bewilligte 435.000 S an Subventionen für Sportstätten. Der SK Amateure Steyr bekommt 285.000 S für die Überdachung der Sitzplatztribüne, Union Steyr 150.000 S für die Errichtung eines Vereinsheimes als zweite Jahresrate. 150.000 S wurden für diesen Zweck bereits 1991 gewährt. 5,8 Mill. S für BMW-Motorenwerk Die Stadt Steyr hat sich verpflichtet, für die 2. Ausbaustufe des BMW-Motoren- werkes eine Wirtschaftsförderung von 23,5 Mill. S in vier Jahresraten zu geben. Für 1992 bewilligte der Gemeinderat als 3. Teilrate 5,865.468 S. Heimplätze für Studenten Mit Mehrheit beschloß der Gemeinderat die Verlängerung eines Vertrages über das Einweisungsrecht für 7 Plätze in den Hei- men des Vereines "Wirtschaftshilfe der Arbeiterstudenten Salzburgs" und bewil- ligte die damit verbundene Ausgabe von 700.000 S. Das Einweisungsrecht gilt für die nächsten 15 Jahre. Für den gleichen Zeitraum besaß die Stadt schon seit 1977 dieses Einweisungsrecht für Steyrer Stu- denten und zahlte damals dafür 215.000 S. Die 8 Gemeinderäte der Volkspartei stimmten gegen die neuerliche Zahlung, mit dem Argument, man habe sich schon einmal eingekauft und eine Ausgabe von 700.000 S sei nur bei Vermehrung der Heimplätze vertretbar. Von der Mehrheits- fraktion wurde darauf hingewiesen, daß der erste Vertrag eben abgelaufen sei und im Interesse der studierenden Jugend aus Steyr das Kontingent für die nächsten 15 Jahre nur mit dem neuerlichen finanziellen Engagement gesichert werden könne. 7/87

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