Amtsblatt der Stadt Steyr 1992/3
AMTLICHE NACHRICHTEN ordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., mit Erlaß des Amtes der OÖ Landes- regierung vom 31. Jänner 1992, Zahl Bau R- p 490074/3-1992, aufsichtsbehördlich geneh- migt. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öf- fentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungs- frist folgendem Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Ein- sichtnahme für jedermann auf. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Maier * Magistrat Steyr im übertragenen Wirkungsbereich Forst-Erlaß-2826/84 Verordnung betreffend Vorbeugemaßnahmen zum Schutz vor Waldbränden Aufgrund des § 41 Abs . l des Forstgesetzes 1975 idgF., BGBI. Nr. 440, wird verordnet: § 1 In allen Wäldern des Verwaltungsgebietes Steyr-Stadt sowie in der Nähe dieser Wälder (Gefährdungsbereich) wird ab sofort bis 30. 9. 1992 jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen verboten. §2 Personen, die dieser Anordnung zuwiderhan- deln, begehen gemäߧ 40 Abs. 1 i.V.m. § 41 Abs. 1des Forstgesetzes 1975,BGBI. Nr.440 idgF., eine Verwaltungsübertretung, die ge- mäߧ 174Abs. llit.a)Zi.17 leg.cit.miteiner Geldstrafe bis S 100.000,-- oder mit Arrest biszu 4 Wochen geahndet werden kann. §3 Diese Verordnung ist durch Anschlag an derArntstafel kundzumachen. Sie tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr * Magistrat der Stadt Steyr Magistratsdirektion, GHJ 1 - 92/91 Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung einer UNIX-Anlage Die im Amtsblatt Nr. 1/92 veröffentlichte Ausschreibung betreffend einer UNIX-Anla- STEYR ge wird aufgehoben, da bis zum Ende der Einreichfrist am 17. 2. 1992 keine gültigen Anbote eingelangt sind, bzw.die eingelangten Anbote wegen verspäteter Abgabe ausge- schieden werden mußten. Der Magistrat der Stadt Steyr schreibt daher wie folgt neu aus: Öffentliche Ausschreibung einer UNIX-Anlage Der Magistrat der Stadt Steyr beabsichtigt seine EDV auf UNIX-Standard umzustellen. Sie werden daher eingeladen, über entspre- chende Hard- und Software an den Magistrat Steyr ein Angebot zu legen. Die Unterlagen können im EDV-Referat, 4. Stock, Zi. 401, abgeholt werden . Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der An- bote erwachsen den Ausschreibem keine wie immer gearteten Verptlichtungen oder Ver- bindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Anbotserstellung er- folgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung we- gen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Anbot UNIX" bis spätestens 2. April 1992, 9:45 Uhr der Einlaufstelle des Magistrates, Erdgeschoß, Zimmer 1, zu übermitteln. Die Anbotsöffnungsverhandlung findet am gleichen Tag um 10:00 Uhr im Magistrat Steyr, EDV-Referat, Zi. 401, statt. Für den Bürgermeister: Der Präsidialdirektor: Dr. Gerhard Alphasamer * Magistrat Steyr Personalreferat, Pers-510 So wie bisher werden auch heuer wieder Ferialangestellte und Ferialarbeiter für die Monate Juli und August aufgenommen. An- geboten werden Tätigkeiten im Verwaltungs- bereich, im Zentralaltersheim (Pflegebereich, Wäscherei), Wirtschaftshof und im Stadtbad. Für eineVerwendung im Verwaltungsbereich sind Maschinschreibkenntnisse unbedingt er- forderlich. Als Voraussetzung wird die österreichische Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter von 16 Jahren verlangt. BewerbungenmitLebenslauf und dem letzten aktuellen Zeugnis (bzw. Inskriptionsbe- stätigung) sind im Personalreferat des Ma- gistrates der Stadt Steyr, 4400 Steyr, Stadt- platz 27, Rathaus, 2. Stock, (Tel. 07252/575/ 222) einzureichen. Der Magistratsdirektor: Dr. Franz Knapp Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier Jahresbericht der Lebensmittelpolizei der Stadt Steyr Die Lebensmittelpo)jzei bzw. das Marktamt der Stadt Steyr haben im vergangenen Jahr 1.564 Revisionen in Gaststätten, Lebens- mittelbetrieben, Bäckereien, Konditoreien, Drogerien, Parfümerien und Geschäften für Gebrauchsgegenstände durchgeführt. In weiteren 1.015 Fällen erstreckten sich die Kontrollen auch auf Urproduzenten, Händ- ler und sonstige Marktbeschicker der tägli- chen Kleinmärkte, Wochen- und Jahrmärk- te, dem Stadtfest, der Steyrer Messe sowie dem Adventmarkt. Im Zuge der Kontrollen wurden auch die Großküchen, die täglich bis zu 12.000 Por- tionen an Gemeinschaftsverpflegung ver- abreichen, besonders intensiv überprüft. Da- bei wurde hauptsächlich auf die Einhaltung der Hygienevorschriften geachtet. Den ver- antwortlichen Küchenleitern wurde bewußt gemacht, welche Verantwortung sie zu tra- genhaben und daß daher alles unternommen werden müsse, um das Auftreten von Massenerkrankungen, verursacht durch ge- sundheitsschädliche Speisen, zu vermeiden. 514 Voruntersuchungen wurden an Ort und Stelle vorgenommen und hiebei Lebens- mittel auf ihre einwandfreie Beschaffenheit begutachtet. Hierunter fallen 21.787 Stück Eier, 542 kg Pilze und 308.622 kg Lebens- mittel (hauptsächlich Importware) ver- schiedener Art. Bei den im Amt durchge- führten 82Pilzberatungen wurdenca. 138kg Pilze begutachtet. Darunter befanden sich auch giftige Pilze, wie Knollenblätterpilze, Riesenrötlinge, Panterpilze und Schwefel- köpfe. Waren im Gewicht von rund 1.065 kg mußten wegen nicht entsprechender Be- schaffenheit aus dem Verkehr gezogen wer- den. An die Bundesanstalt für Lebensmittel- untersuchung in Linz wurden 267 Proben zurBegutachtungweitergeleitet. Vondiesen Proben mußten wegen Verstoßes gegen ge- setzlicheBestimmungen 25 gerichtliche und 24 Verwaltungsanzeigen erstattet werden. Außer den lebensmittelpolizeilichen Kon- trollen wurden auch noch in 684FällenEich- revisionen durchgeführt. Diese erstreckten sich auf die Überprüfung der vorschriftsmä- ßigt;n Bt;s(;haffonht;il lkr Waagt;n, Gt;wi\;h- te und sonstigenMaß- und Meßgeräte sowie auf deren zeitgerechte Eichung. Weiters wurden an 80 Lokalbegutachtungen bzw. gewerberechtlichen Betriebsanlagengeneh- migungen teilgenommen. In 2.694 Fällen erfolgten Überprüfungen im Sinne des Qualitätsklassengesetzes bzw. der Quali- tätsklassenverordnung bei Äpfeln, Birnen, Pfirsichen, Zitrusfrüchten, Tafeltrauben, Gurken, Paradeisern, Salat, Karfiol, Speise- kartoffeln, Schweinehälften und Eiern. Ne- ben den Überprüfungen wurden auch Schu- lungen des Verkaufspersonales in Groß- betrieben zum oa. Gesetz vorgenommen. 9/61
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