Amtsblatt der Stadt Steyr 1992/3

AMTLICHE NACHRICHTEN ------------------- ---- Stadtwerke Steyr, Direktion Färbergasse 7 Öffentliche Ausschreibung betreffend die Baumeisterarbeiten für die Erdgasaufschließung Retzenwinklersied- lung, 1. Teil. Die Anbotuntcrlagcn können ab 23. März 1992 bei den Stadtwerken Steyr, Gaswerk- gasse 9, behoben werden. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem Namen des Einreichers und mit der Bezeich- nung "Baumeisterarbeiten - Erdgasauf- schließung Retzenwinklersiedlung, 1. Teil" zu versehen ist, bis 16. April 1992, 8:00 Uhr, im Sekretariat der Stadtwerke Steyr, Färber- gasse 7, einzureichen. Die Anboteröffnung findet dortselbst am gleichen Tag um 8:05 Uhr statt. Durch die Ausschreibung und Entgegen- nahme der Angebote erwachsen den Aus- schreibern keine wie immer gearteten Ver- pflichtungen oder Verbindlichkeiten gegen- über den Bietern. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieterohne Angaben von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtumes ist ausgeschlossen. Für die Stadtwerke Steyr Roman Eichhübl Stadtrat * Stadtwerke Steyr, Direktion Färbergasse 7 Öffentliche Ausschreibung betreffend die Baumeisterarbeiten für die Erdgasaufschließung Grundbergsiedlung, 2. Teil. Die Anbotunterlagen können ab 23. März 1992 bei den Stadtwerken Steyr, Gaswerk- gasse 9, behoben werden. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem Namen des Einreichers und mit der Bezeich- nung "Baumeisterarbeiten - Erdgasauf- schließung Gründbergsiedlung, 2. Teil" zu versehen ist, bis 14. April 1992, 8:00 Uhr, im Sekretariat der Stadtwerke Steyr, Färbergasse 7, einzureichen. Die Anboteröffnung findet dortselbst am gleichen Tag um 8:05 Uhr statt. Durch die Au,-,:-,chreibung unu Entgcgc111mh- me der Angebote erwachsen den Aus- schreibern keine wie immer gearteten Ver- pflichtungen oder Verbindlichkeiten gegen- über den Bietern. Im Falle einer Aufuebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtumes ist ausgeschlossen. 8/60 Für die Stadtwerke Steyr Roman Eichhübl Stadtrat Stadtwerke Steyr, D irektion Färbergasse 7 Öffentliche Ausschreibung betreffend die Baumeisterarbeiten für die Erd- gas- und Trinkwasseraufschließung Forellen- weg. Die gegenständlichen Baumaßnahmen wur- den in Folge XII/ 1991 des Amtsblattes der Stadt Steyr öffentlich ausgeschrieben. Die Anboteröffnung fand am 14. 1. 1992 statt. Aufgrund eines Beschlusses des Ausschusses fi.ir kommunale Betriebe und Freizeitein- richtungen vom 30. 1. 1992 wird die Aus- schreibung aufgehoben. Für die Stadtwerke Steyr Roman Eichhübl Stadtrat * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau 2 - 7060/91 Bebauungsplan Nr. 58 - "Klosterberg" Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungs- interessen Kundmachung Die Stadt Steyr hat die Absicht, zwecks geord- neter Erweiterung des Siedlungsgebietes, den Bebauungsplan Nr. 58 - "Klosterberg" - auf- ,mstellen. Das Planungsgebiet liegt südlich der Gleinker Hauptstraße im Bereich des so- genannten "Klosterberges" und umfaßt die Grundstücke Nr. 531/1, 532/1 und 531/13 - / 18 der Kat. Gern. Gleink. Entsprechend dem Bebauungsplan ist die Errichtung von Ein- familienwohnhäusern in Gruppenbauweise und eineinhalb Geschossen, vom Erdgeschoß aus gesehen, vorgesehen. Gemäߧ 21 Abs. 2 0ÖRaumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/ 1972 idgF., wird die Absicht, gegenständlichen Bebauungsplan durch vierwöchigen Anschlag an den Amtstafeln mit der Aufforderung kundgemacht, daß jeder Planungsträger bis 30. März 1992 seine Planungsinteressen dem Magistrat der Stadt Steyr schriftlich bekanntgeben kann. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau 2- 6176/91 Bebauungsplan Nr. 46 - "Ennser Straße" - Änderung Nr. 3 - IMPEX Reichenpfader Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 5. Dezember 1991 beschlossene Bebauungsplan Nr. 46 - "Ennser Straße" - Änderung Nr. 3 - IMPEX Reichenpfader - wird hiemit gern. § 21 Abs. 9 0Ö Raum- ordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., in Verbindung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gern. § 21 abs. 5 00 Raumordnungs- gesetz 1972, LGBI Nr. 18/1972 idgF., mit Erlaß des Amtes der 0Ö Landesregierung Gcdruck1 auf umweltfreundlichem, chlorfrei geblcichlcm Papier STEYR vom 21. Jänner 1992, Zahl Bau R-P 490079/ 2-1992, aufsichtsbehördlich genehmigt. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öf- fentlichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist fol- gendem Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amts- stunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnah- me für jedermann auf. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau 2 - 5947/89 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 83 - "Marktl" Kundmachung Die vomGemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 5. Dezember 1991 beschlossene Flächenwidmungsplanänderung Nr. 83 - Marktl - wird hiemit gern. § 21 Abs. 9 0Ö Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/ 1972 idgF., in Verbindung mit§ 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5 00 Raumordnungs- gesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., mit Erlaß des Amtes der 0Ö Landesregierung vom 20. Jänner 1992, Zahl Bau R-P 490078/ 1-1992, aufsichtsbehördlich genehmigt. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öf- fentlichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist fol- gendem Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amts- stunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnah- me für jedem1ann auf. Für den Bürgenneister: Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau 2 - 4637/90 Bebauungsplan Nr. 29 - "Kegelpriel" - Aufuebung Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 5. Dezember 1991 beschlossene Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 - "Kegelpriel" - wird hiemit gern.§ 21 Abs. 9 0Ö Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., in Verbindung mit§ 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5 0Ö Raum- STEYR

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