Amtsblatt der Stadt Steyr 1992/3

Wohnbeihilfe für frei fmanzierte Mietwohnungen Der Oö. Lan9tag hat am 30. 1. 1991 einstim- mig eine Anderung des Oö. Wohnbau- förderungsgesetzes 1990 beschlossen, durch die u. a. auch die Gewährung von Wohn- beihilfen für Mieter von nicht geförderten Wohnungen grundsätzlich möglich wurde. Die Voraussetzungen für die Erlangung der Förderung sind gegeben wenn, der Mieter durch den Wohnungsaufwand unzumutbar belastet wird, er seine Wohnung zur Befriedi- gung seines Wohnbedürfnisses dauernd be- wohnt, der Mieter keine nach dem Landes-, Wohn- und Siedlungsfondsgesetz geförde1te Wohnung benützt, das Mietverhältnis .nicht mit einer nahestehenden Person abgeschlos- sen wurde (Ehegatte, Lebensgefährte, Ver- wandte und Verschwägerte in gerader Linie bzw. im zweiten Grad der Seitenlinie), die Gemeinden, in deren Gebiet sich die Woh- nung befindet, zum teilweisen Kostenersatz bereit sind und es sich um eine Wohnung bzw. ein Reihenhaus im Sinne des Gesetzes han- delt. Diese Wohnbeihilfe wird ausschließlich zur Bedeckung der Nettomiete gewährt und ist - imGegensatz zurWohnbeihilfe für geförderte Wohnungen - mit S 2.000,-- monatlich be- grenzt. Die Ermittlung des anrechenbaren Wohnungsaufwandes und der maßgeblichen Einkommensgrenzen sowie die übrigen Vor- aussetzungen sind der bisher bestehenden Beihilferegelung angeglichen. Als Nachweis des Mietverhältnisses an frei finanzierten Wohnungen gi lt ausschließlich der beim Fi- nanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern zurGebührenbemessung angezeigte Mietver- trag. Da zur Erlangung dieser Beihilfe die teilweise Kostenübernahme durch die jewei Ii- ge Wohnsitzgemeinde notwendig ist, hat der Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 16. 5. 1991 beschlossen, bis 10 Prozent der an die Bewohner der Stadl Steyr aufgrund dieser Gesetzesänderung ausbezahlten Wohnbeihilfen au~_eigenen Mitteln zu tragen bzw. dem Land 00. zu vergüten. Das Amt der Oö. Landesregierung hat nun mitgeteilt, daß für Mieter in nicht geförderten Mietwohnungen im Gemeindegebiet der Stadt Steyr insgesamt ein Betrag in I löhe von S 542.461 ,09 ausbezahlt wurde. Von der Stadt Steyr ist daher gemäߧ 6 Abs. 1 der Wohn- beihilfenverordnung vom 19.4.1991 ein Be- trag in Höhe von S 54.246, 10 dem Land zu refundieren. Der Stadtsenat gab diese Summe frei. Stadt fördert Unterricht für ausländische Pflichtschüler Das Berufsförderungsinstitut Oberösterreich führt bereits seil 1983 außerschulische Fö- rderkurse für ausländische Pnichtschüler/in- nen durch. Aufgrund der langjährigen Erfah- rung in diesem Bereich und der ständig stei- genden Anzahl von ausländischen Schüler/ innen wurde nach eingehender Diskuss ion ein Konzept erarbeitet, in dezentralen Standorten die Betreuung der ausländischen Pflicht- schüler/innen effektiver zu gestalten. Ziel- gruppe sind die in Oberösterreich lebenden ausländischen Pflichtschulkinder, die sich aus den verschiedensten Nationalitäten, bedingt durch den Gastarbeiterstatus oder Flücht- 1ingsstatus ihrer Ellern, zusammensetzen. Die Kinder dieser nach Österreich übersiedelten Familien setzen sich aus drei Gruppen zusam- men, wobei die erste jene Kinder umfaßt, die in ihrer Heimat geboren wurden und dort eine Zeitlang die Schule besucht haben. Die zweite bilden diejenigen Kinder, die in den ersten Lebensjahren_c::ntweder vor Schulbeginn oder danach nach Osterreich gekommen sind, und die dritte Qruppe besteht aus Kindern, die bereits in Osterreich geboren wurden oder kurz bevor die Familie hierher kam. 1,2 Millionen Schilling als Beitrag der Stadt für Notarztwagen Mit 1. 12. 1989 ging der Notarztwagen in Steyr in Betrieb. Für die ca. 100.000 Einwoh- ner von Steyr und den Umlandgemeinden ist damit eine wesentliche Verbesserung der me- dizinischen Notfallversorgung durch die Inbetriebnahme dieses Notarztwagens einge- treten. Dieser Notarztwagen wird von der Bezirksstelle Steyr-Stadt des Oö. Roten Kreu- zes betrieben und ist beim Landes- krankenhaus Steyr stationiert. Im Einsatz wird das Fahrzeug von einem Notfallarzt und zwei hauptamtlichen Notfallsanitätern besetzt. Der Notfallarzt wird vom Landeskrankenhaus Steyr bereitgestellt. Die erforderlichen 8 Notfallsanitäter sind Dienstnehmer des Oö. Roten Kreuzes und werden in der einsatz- freien Zeit im Landeskrankenhaus Steyr fort- gebildet und im Rahmen dieser Fortbildung beschäftigt. Das Fahrzeug selbst ist mit zahl- reichen Geräten und Medikamenten ausge- stattet, die eine medizinische Intensiv- 4/56 versorgung eines Patienten ermöglichen, sodaß diese als mobile Intensivstation be- zeichnet werden kann. In Vorverhandlungen konnte seinerzeit er- reicht werrlen , rlaß die Anschaffungskosten des Notarztwagens sowie Personalkosten für 4 der 8 hauptberuflichen Sanitäter aus den Mitteln des Krankenanstaltenzusammen- arbeitsfonds (KRAZAF) beglichen werden. Die Kosten für 3 Sanitäter werden von der Stadt Steyr und für einen Sanitäter von den Umlandgemeinden (nach Anzahl der Ein- wohner) getragen. Der Stadtsenat beantragte beim Gemeinderat, den Betrag von 1, 149.000,-- Schilling für das Rechnungsjahr 1992 zur Finanzierung von 3 Notfallsanitätern des Notarztwagens Steyr freizugeben sowie darüber hinaus den Differenzbetrag der Lohnkosten im Jahr 1991 in Höhe von 47.299,38 an das Österr. Rote Kreuz anzuweisen. Gedruckt auf umwcllfreundlichem. chlorfrei gebleiclucm Papier Stadt zahlt für Umbau des Roten Kreuzes 12, l Millionen Der Stadtsenat beschloß einen Antrag an den Gemeinderat wonach sich die Stadt am Umbau des Rot-Kreuz-Gebäudes an der Redtenbachergassemit 12.l Mill. S, zu zah- len in drei Jahresraten, beteiligen soll. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 32,7 Mill. Das Einzugsgebiet der Rot- Kreuz-Dienststelle in Steyr umfaßt einen Bereich mit 55.883 Einwohnern. An der Finanzierung des Baues beteiligen sich auch die Gemeinden Garsten, Dietach, Maria Neustift,Wolfern und St. Ulrich. Der Investitionsbeitrag der Gemeinden pro Ein- wohner wurde mit 294,-- Schilling festge- setzt. Jeder dieser Gruppen leidet unter verschiede- nen Formen der Jdentitätskrisen und entwik- kelt verschiedene Formen der Anpassung an die bestehem.k: Gesellschaftsordnung und hat auch dem Schul- und Gesellschaftssystem gegenüber verschiedene Bedürfnisse. Diese Kinder besuchen in der Regel österreichische Schulen, zumeist Hauptschulen, und hier wie- derum zum Großteil die dritten Leistungs- gruppen. Oft scheitern die Kinder am österrei- chischen Schulsystem und werden in Sonder- schulen abgeschoben. Dies geschieht nicht aufgrund mangelnder intellektueller Fähig- keiten, sondern aufgrund ihrer sprachlichen Defizite, die die Kinder in allen möglichen Gegenständen des Lehrplanes scheitern las- sen. Damit auf diesem Weg die Integration in sprachlicher, sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht sowohl für die Kinder als auch für die betreffenden Familien besser vonstatten ge- hen kann, hat sich daher das BFI Ober- österreich entschlossen, ein internationales Lern- und Beratungszentrum für Schüler und Eltern mit einem breitgefächerten Maßnah- menkatalog in die Tat umzusetzen. Anhand des statistischen Materials des Bezirksschulrates für die Stadt Steyr ist abzu- lesen, daß im Schuljahr 1990/9 l insgesamt in den Pflichtschulen 177 ausländische Kinder gemeldet waren, im Schuljahr l99 l/92jedoch bereits 314 ausländische Kinder. Aus diesem Bereich ergibt sich ein Betreuungsgrad für rund 30 - 50 Kinder, die einer intensiven außerschulischen Betreuung bedürfen. Es sol- len hiezu folgende Gruppen eingerichtet und angeboten werden: Eine Volksschulgruppe für Schreibanfänger, eine Volksschulgruppe für Fortgeschrittene, eine Hauptschullemgruppe Deutsch/Mathe- matik, eine Hauptschullerngruppe Deutsch/ Englisch, eine lntensivsprachgruppe und eine Gruppe "Aktive Freizeit". Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich pro Schuljahr auf S 901.786,03 und die Stadt Steyr beteiligt sich mit einem l0%igen Anteil, 30 Prozent zahlt das Land und 60 Prozent der Bund. Da grundsätzlich dieses Projekt auch vom Bundesminister für Unterricht und Kunst unterstützt wird, fördert auch die Stadt Steyr im Rahmen einer außerschulischen Be- treuung die Integration dieser Schülergruppe. Der Stadtsenat gab dafür S 90.178,-- frei. STEYR

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