Amtsblatt der Stadt Steyr 1992/3

3 Millionen für Problemmüllsammlung Seit dem Jahr 1985 wird mit ständig stei- gendem Erfolg die Problemmüllsammlung durchgeführt. Das Ziel dieser Sammlung ist das Aussortieren von gefährlichem Müll aus dem Haushaltsabfall und eine möglichst große Erfassung des Kunststoffabfalles. Die Sammlung wird durchgehend von Jänner bis Dezember, jeweils am l. Samstag im Monat durchgeführt und es stehen acht Sammelstellen bereit, die eine nächen- deckende Entsorgung sichern. Neben der Übernahme von Problemmüll und Altkunststoffen werden auch Sperr- müllcontainer bereitgestellt, um der Steyrer Bevölkerung die Möglichkeit zur Entsor- gung auch dieser Abfallart zu erleichtern. Für l 992 gab der Stadtsenat als erste Rate zur Weiterführung der Problemmüll- sammlung S 500.000.- frei. Die Sam- melzeiten bleiben unverändert von 8 bis 12 Uhr, wobei die Entschädigung der Mitglie- der der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr mit S 750.- pro Mann und Tag unverändert beibehalten wird (Arbeitszeit 7 bis 12 Uhr). 1991 wurden 79.940 kg Problemmüll und 75.580 kg Kunststoffe gesammelt, wobei Kunststoffe aufgrund ihrer Vielfalt entspre- chend aussortiert werden müssen. Höch- stens 40 Prozent dieser angefallenen Kunst- stoffe werden von Recyclingfirmen zurück- genommen. Weiters sind besagte Kunststof- fe noch dazu oft stark verunreinigt und es I n der Sitzung des Gemeinderates vorn 17. Dezember 1991 wurde der Voran- schlag fürdas Jahr 1992 beschlossen. In diesem ist der Hebesatz für die Grundsteuer B (diese ist für alle Grundstücke mit Ausnahme derer für land- und forstwirtschaftliche Be- triebe zu entrichten) mit 420 v. H. enthalten. MitBGBI.Nr.693vorn27.12.199l,mitdern das FAG 1989 geändert wurde, besteht nunmehr für die Gemeinden die Ermächti- gung, ab 1. 1. 1992 den Hebesatz zur Grund- steuer B von420 v. H. bis auf500 v. H. (durch Gemeinderatsbeschluß) anzuheben, was für die Stadt Steyr für das Rechnungsjahr 1992 ein Steuermehraufkommen von ca. 4 bis 4,5 Mill. S bedeuten würde. Mitdemo a. Bundesgesetzblatt wurde jedoch gleichzeitig der einheitliche Getränkesteuer- satz von 10 v. H. des Entgeltes bei den alko- holfreien Getränken (einschließlich der Auf- gußgetränke wie Kaffee und Tee) auf 5 v. H. herabgesetzt, was wiederum Minderein- nahmen aus der Getränkesteuer für 1992 von ca. 6 Mill. Schilling zur Folge haben wird. Durch die mit 1. 1. 1992 ebenfalls erfolgte Umwandlung der Getränkesteuer von einer Verbrauchs- in eine Verkehrssteuer können sich die Steuerpflichtigen, im besonderen die Großkaufhäuser, den sogenannten "Außer- 12/64 sind auch Fremdstoffe beigemischt, die ein Aussortieren unbedingt notwendig machen. Seit dem vergangenen Jahr haben sich ne- ben der Erfassung des Problemmülls aus Haushalten noch einige andere Abfallarten ergeben, die auch mitentsorgt werden müs- sen. Dazu zählen: 641 Kühlschränke und 648 PKW-Reifen. Trotz der Aufforderung, daß diese Reifen bei der Sperrmüllsammlung nicht abgegeben werden dürfen, werden sie einfach auf die Straße gestellt, sodaß eine Zwangsentsorgung durchgeführt werden muß. Weiters wurden 10.870 kg Batterien und 8 Autowracks entsorgt. Seit Oktober wird auch die Autowrackentsorgung finanziert. Die Kosten belaufen sich auf S 800.- pro Autowrack. Die Gesamtkosten der Pro blemmüllsarnrnlung im Jahr 1992 sind mit 3 Mill. S präliminiert. Problemmüllsammlung am 4. April Die Problemmüllsammlung am 1. Februar brachte ein Sammelergebnis von insgesamt 12.220kg Problemmüll. Davon wurden 7.660 kg Kunststoff heraussortiert. Die nächste Problemmüllsammlung findet am 4. April statt. Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B auf 500 v. H. und Einhebung der Getränkesteuer als Verkehrssteuer ortsverbrauch" nicht mehr abziehen, wodurch die Mindereinnahmen aufgrund der Vermin- derung des Getränkesteuersatzes bei den alko- holfreien Getränken um ca. 1,8 Mill. Schilling verringert werden. Da diese beiden gravierenden Gesetzes- änderungen bei der Voranschlagserstellung für 1992 nicht bekannt waren und somit auch im Budget nicht eingeplant sind, besteht für die Stadt Steyr - um einen annähernden Aus- gleich zwischen präliminierter Grundsteuer und Getränkesteuer zu finden - nunmehr die dringende Notwendigkeit, auf die höchst- möglichen Mehreinnahmen aus der Grund- steuer B zu greifen und einen Gemeinderats- Gedrud:1aur umwcl1freundlichcm, chlorfrei gebleichtem Papier Kompostbehälteraktion verlängert Mit Beschluß des Gemeinderates vom 6. Dezember 1990 wurde die Finanzierung der Komposteraktion für das Jahr 1990 genehmigt, gleichzeitig auch die Durch- führung der Komposteraktion für das Jahr 1991 grundsätzlich festgelegt. Dabei wur- de seitens der Stadt beschlossen, einen BetragvonS 155,-- pro Behälter als Förde- rung für den Ankauf von Kornpostern zu gewähren. Insgesamt wurden bis zum vor- läufigen Abschluß dieser Aktion 31. 12. 199 l 3.179 Stück gefördert. Die Höhe der dabei seitens der Stadt ausgeschütteten Förderung betrug S 492.745,--. Nunmehr wurde seitens des Landes Oberösterreich diese Aktion bis 30. April 1992 verlängert. Vereinzelt liegen beim Magistrat Steyr noch Anfragen bzw. Ansuchen um Förde- rungen vor, die zunächst nicht erledigt werden konnten, weil sie nach dem 31. Dezember 1991 eingelangt sind. Um ana- log zur Landesförderung tätig zu werden, beschloß der Stadtsenat, die Förderung des Komposterankaufes im Bereiche der Stadt Steyr bis 30. April 1992 zu verlängern und so wie bisher jeweils einen Betrag von S 155,-- beizusteuern. DERSfADTSENATbewilligtefürdieEmeuerung des Geländers aufder Schladerbrücke l 08.000 S. 112.000S wurdenzumAnkaufvonLeuchten und Masten für die Straßenbeleuchtung im Mehlgraben und an derSchleifergassefreigegeben. beschluß zur Erhöhung des Hebesatzes von 420 v. H. auf 500 v. H. herbeizuführen. Anzumerken ist, daß die Veränderung des Hebesatzes für die Grundsteuer durch die offene Problematik bei der Einhebung der Getränkesteuer (Außerortsverbrauch) ausge- löst wurde. Bei den Verhandlungen zwischen Bund, Länder und Gemeinden Ende des letz- ten Jahres wurde daher als Ausgleich für den Getränkesteuerausfall die Möglichkeit der Anhebung des Hebesatzes für die Grund- steuer B geschaffen. Auf land- und forst- wirtschaftliche Grundstücke hat die Novel- lierung des FAG 1989 keine Auswirkung. Außerdem ist, um die Getränkesteuer ab 1. 1. 1992 als Verkehrssteuer gemäߧ 14 Abs. 2, FAG 1989 i. d. g. F., mit den neuen Steuer- sätzen einheben zu können, ein Grundsatz- beschluß des Gemeinderates zur Einhebung der Getränkesteuer mit einem Steuersatz von 10 v. H. für alkoholische Getränke und Spei- seeis und mit 5 v. H. des steuerpflichtigen Entgeltes für alkoholfreie Getränke und Auf- gußgetränke zu fassen. Der Stadtsenat beschloß die entsprechenden Anträge an den Gemeinderat. STEYR

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