Amtsblatt der Stadt Steyr 1992/3

verlegsaufsicht, Zeichnerplätze, das Archiv sowie ein Aufenthalts- und Schulungsraum für den Femmeldebaudienst untergebracht. Der Hauptbau ist teilweise unterkellert. Der Keller mit Gas-Heizanlage und Lagerräumen weist zudem einen Zivilschutzraum für 65 Personen auf. Vor dem Gebäude stehen aus- reichend Parkplätze für Post- und Fernmelde- kunden zur Verfügung. Am Vorplatz wurden 2 Fernsprechzellen aufgestellt. Der Neubau, dessen Satteldach eine Ziegeldecke aufweist, wurde als Stahlbetonkonstruktion, die mit Wand-Betonfertigteilen umschlossen ist, er- richtet. Femmeldebaubezirk Steyr versorgt 30.000 Haushalte Der Fernmeldebaubezirk Steyr versorgt die Bezirkshauptstadt Steyr, umliegende Ge- STEYR meinden sowie alle Gemeinden des Ennstales bis zur steirisch bzw. niederösterreichischen Landesgrenze. Dies sind folgende Ortsnetze: Steyr, Schiedlberg, Sierning, Wolfern, Ternberg, Losenstein, Großraming, Weyer, Gaflenz, Maria Neustift und Kleinreifling. Auf dieser Fläche von 916 km 2 leben rund 87.000 Einwohner in knapp 30.000 Haushal- ten. Diese sind derzeit mit 35.651 Femsprech- hauptanschlüssen versorgt. Für die Betreuung dieses Baubezirksgebietes sind 49 Bedien- stete eingesetzt: Dem Baubezirk stehen 21 Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Im Baubezirk ist auch ein Bezirkslager inte- griert, dem die Handlager der Bautrupps ange- schlossen sind (4 für die im Hause befind- lichen Bautrupps und 2 für die Meßstelle mit Sitz in Steyr-Tabor). Mit diesen Lagern wird der gesamte Bedarf an Material von Kabeln bis zu Telefonapparaten für die Versorgung des Baubezirkes abgedeckt. Gedruckt auf umwe ltfreundlichem. ch lorfrei gebleichtem Papier Einführung der Supervision im Zentralaltersheim Der Stadtsenat beschloß die Einführung der Supervision für das Personal des Zentral- altersheimes und gab dafür 150.000 S frei. Den 84 im Pflegedienst beschäftigten Perso- nen ist die Teilnahme an der Supervision freigestellt. Als Supervisoren stehen die Psychologen Dr. Theresia Hackl, Dr. Klaus Volker und Dr. Helmut de Waal zur Verfü- gung. Die Arbeit in der Supervision definiert Frau Dr. Hackl u. a. so: "Supervision bein- haltet die zentrale Aufgabe, innerhalb eines Teams oder bei Einzelpersonen Konflikte aufzuspüren, anzusprechen und zu klären mit dem Ziel, positive Veränderungen im beruflichen und sozialen Verhalten zu errei- chen, sowie die Fähigkeit der Selbstreflex- ion zu entwickeln. Dieses reflektierte neue Verständnis sollte die Pflegerinnen befähi- gen, die eigenen Ideal- und Wertvor- stellungen zu hinterfragen, aber auch die eigenen Bedürfnisse undWünsche sensibler wahrnehmen zu Jemen. Supervision sollte den Pflegerinnen helfen, eigenes Verhalten und die Einstellungen zu ihrem Beruf zu überprüfen sowie die Fähig- keit ausbilden, zu den Teammitgl iedern eine neue, aber fundierte Haltung einzunehmen. Supervision sollte den Teilnehmerinnen die Möglichkeit geben, Konflikte offener aus- zutragen, aber auch durchschaubarer ma- chen, mithilfe der Deutung der unbewußten Ebene. Dieses erweiterte Verständnis sollte die Pflegerinnen befähigen, Belastungs- situationen besser auszuhalten, aber auch die Selbst- und Fremdeinschätzung zu erwei- tern." 10 Millionen Investitionsförderung für Steyr Nutzfahrzeuge In den Verhandlungen zwischen den Vertre- tern der Steyr Nutzfahrzeuge AG und den Vertretern der Stadtgemeinde Steyr bezüg- lich einer Förderung für Investitionen der Steyr Nutzfahrzeuge AG in einem Gesamt- ausmaß von 2,8 Mrd. Schilling wurde ver- einbart, daß die Stadt Steyr eine Förderung von insgesamt 20 Mill. S gewährt. Die Auszahlung dieses Förderungsbetrages soll dahingehend vorgenommen werden, daß die erste Hälfte in Höhe von 10 Mill. Schilling Anfang 1992 überwiesen wird, und die zweite Hälfte des Förderungs- betrages in drei gleichen Jahresraten durch Refundierung von Lohnsummensteuer der Jahre 1992, 1993 und 1994. Die Auszahlung der Lohnsummensteuerrefundierungen er- folgt jeweils zu Beginn des dem jeweiligen Lohnsummensteuerzeitraum nachfolgen- den Jahres, also Anfang 1993, 1994 und 1995. Der Stadtsenat stellte an den Gemeinderat den Antrag auf die Freigabe von 10 Mill. Schilling. 11/63

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