Amtsblatt der Stadt Steyr 1992/2
F rau Stadtrat Ingrid Ehrenhuber ist im Stadtsenat zuständig für die Be- reiche Seniorenbetreuung , Kinder- gärten, Wohlfahrtswesen und Ge- sundheitswesen./mfolgenden Beitrag berich- tet sie über aktuelle Themen aus ihren Res- sorts: Es haben sich vor allem auf dem Wohlfahrts- sektor in letzter Zeit einige wesentliche Ände- rungen ergeben. So ist mit Jahreswechsel das neue OÖ Behindertengesetz in Kraft getreten. Eine wesentliche Zielsetzung im Rahmen der Hilfe für behinderte Personen ist es, neben der bisherigen Betreuung von behinderten Men- schen in Einrichtungen (Heimen) nunmehr vor allem sogenannte "offene Hilfen (ambu- lante bzw. mobile Förderungsmaßnahmen)" auszubauen. Dadurch soll gewährleistet wer- den, daß behinderte Menschen soweit als möglich ein Leben in ihrer persönlichen bzw. räumlichen Umgebung führen können und einer drohenden Isolation entgegengewirkt wird. Der Pflege und Betreuung durch Angehörige oder mobile Hilfsorganisationen kommt in Frau Stadtrat Ingrid Ehrenhuber Im Bereich der Altenbetreuung wurden in letzter Zeit, vor allem im Hinblick auf die beschränkten Kapazitäten in Alten- und Pflegeheimen, die Mobile Altenhilfe und So- zialen Betreuungsdienste ausgebaut. Bei dieser Form der Altenbetreuung werden die Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zu Hause von geschultem Personal im Einver- nehmen mit dem Hausarzt gepflegt und be- treut, was den Vorteil hat, daß die alten Men- schen ihre sozialen Kontakte aufrechterhalten können. In Steyr wird diese Hauskrankenpflege neben einer beim Magistrat angestellten Haus- terschaft, Vermittlung von Adoptionen und Pflegeverhältnissen, Vermögensverwaltung der Kinder, Vertretung der Kinder in Gerichts- verfahren, Mutterschafts-, Säuglings- und Kleinkinderfürsorge, Jugendfürsorge durch Erziehungshilfe. Diesem Auszug aus dem umfassenden Tätigkeitsbereich können Sie entnehmen, daß es sich beim Jugendamt um eine Einrichtung handelt, die ausschließlich zum Wohle des Kindes da ist. Dies wird auch durch die Gesetzesbezeichnung - OÖ Jugendwohl- fahrtsgesetz - deutlich. Dieses aus dem Jahre 1991 stammende Gesetz regelt die Tätigkeit der Jugendämter Oberösterreichs und brachte gegenüber dem bisherigen Gesetz wesentli- che Neuerungen zur Sicherung der persönli- chen und sozialen Entwicklungsmöglichkei- ten der heranwachsenden Jugend. Mir erscheint es wichtig, besonders hervorzu- heben, daß die ganze Fan1ilie in die Jugend- wohlfahrt eingebunden wurde. Dies bedeutet auch, daß die Familie primär in ihren Aufga- ben in der Pflege und Erziehung Minderjähri- ger beraten und unterstützt werden soll. Ein- griffe in familiäre Bereiche sind daher nur dann erlaubt, wenn die Erziehungsberechtig- Ausbau der sozialen Dienste diesem Zusammenhang gemeinsan1 mit der Schaffung besonderer sozialer Dienste eine besondere Bedeutung zu. Diesem Umstand wurde nunmehr im neuen Behindertengesetz durch die Neueinführung eines erhöhten Pflegegeldes (wie in der letzten Ausgabe des Amtsblattes erläutert) sowie die Möglichkeit zur Inanspruchnahme mobiler Hilfsdienste Rechnung getragen. Als besonderer Sozialer Dienst wurde (seitens der Stadt Steyr) bereits im September des Vorjahres ein Behinderten- fährdienst eingeführt, der von schwerst- behinderten Personen in Anspruch genom- men werden kann, denen die Benützung öf- fentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist. [n diesem Zusammenhang darf nochmals dar- auf hingewiesen werden, daß die Stadt Steyr für jene Personen, deren Monatseinkommen das zweifache des Ausgleichszulagen- Richtsatzes (das sind dzt. S 13.000,--) nicht übersteigt, die Beförderungskosten über- nimmt. Entsprechende Anträge wären beim Sozialamt der Stadt Steyr unter Vorlage eines Einkommensnachweises zu stellen. STEYR krankenpflegerin von den Vereinen "Steyrer Heimhilfe und Hauskrankenpflege" und "Mo- biler Hilfsdienst (MOHI)" durchgeführt, die von der Stadt Steyr mit hohen finanziellen Mitteln (im Jahr 1992 voraussichtlich mit ca. 3 Mio. S) unterstützt werden. Das Jugendamt ist vornehmlich eine Service- Einrichtung für Eltern und Kinder. Im Vorder- grund steht dabei die Hilfestellung bei der Duchsetzung der Rechtsansprüche des Kin- des und die fachliche Beratung in allen Er- ziehungsfragen. Dafür stehen zehn geschulte Bedienstete, da- von alleine fünf diplomierte Sozial- arbeiterinnen, und teilweise eine Psychologin für die vielschichtigen Probleme zur Verfü- gung, welche sich bei der Kindererziehung ergeben. Als weitere Schwerpunkte seien genannt: Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder, Amtshilfe beim Kontakt mit Behör- den im In- und Ausland, Feststellung der Va- Gedruckt auf umwelt freundlichem. chlorfrei gebleichtem Papier ten das Wohl der Kinder nicht mehr gewähr- leisten, wenn dem Kind z. B. seelisches oder körperliches Leid zugefügt wird. Nicht unerwähnt lassen möchte ich die Mutterberatung, die von der Stadt Steyr in jedem Stadtteil angeboten wird. Dabei wird die Entwicklung des Kleinkindes von den Sozialarbeiterinnen und Kinderfachärzten überwacht und die Mutter in ihrer Kinderbetreuung unterstützt. Daß diese Ein- richtung von der SteyrerBevölkerung gerne in Anspruch genommen wird, zeigt alleine die Zahl der 1m Vorjahr durchgeführten Beratungsgespräche: 5921. Ich hoffe, daß diese Ausführungen Ihr Interes- se finden und verbleibe herzlich Ihre 7/31
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