Amtsblatt der Stadt Steyr 1992/1
Erhöhtes Pflegegeld ab 1992 In Oberösterreich wurde am 1. Jänner 1992 das erhöhte Pflegegeld eingeführt. "Viele be- hinderte und pflegebedürftige Menschen er- halten dadurch eine bessere finanzielle Unter- stützung bei notwendiger häuslicher Pflege", sagt Sozial-Landesrat Mag. Gerhard Klaus- berger. Das erhöhte Pflegegeld in Oberösterreich kann von Personen beantragt werden, die ei- ner besonders intensiven Pflege und Hilfe bedürfen. Voraussetzung zum Erhalt ist, daß eine vergleichbare Leistung wie insbesondere Hi lflosenzuschuß oder Pflegegeld bereits der- zeit bezogen wird oder zumindest gleichzeitig beantragt wurde. Voraussetzung zum Erhalt des erhöhten Pflegegeldes: - Personen, die seit zwei Jahren ihren Aufent - halt in Oberösterreich haben und die die öster- reichische Staatsbürgerschaf'l besit,.en bzw. als g leichgestellt gelten, können um das er höhte Pllegegekl ansuchen. - Das erhöhte Pflegegeld kann l'rühestcns ab dem vollendeten 6. Lebensjahr gewiihrt wer- den. - Bei teilweiser (externer) Unterbringung in einer Einrichtung (z. B. Tagesheimstiitten für Behindette) wird ein erhöhtes Pflegegeld in halber Höhe gewäh1 . - Bei dauernder (interner) Unterbringung in einer Einrichtung (z. B. Allen- oder Pflege- heim, Behinderteneinrichtung) kann erhöhtes Pflegegeld nicht gewährt werden. Den Antrag kann die pflegebedürf'lige Person selbst bzw. ihr gesetzlicher Vertreter, derbe- treuende Angehörige, der Hausarzt, die be- treuende Hauskrankenschwester oder Altenbetreuerin stellen. Das erhöhte Pflegegeld wird - bei positiver Erledigung- ab dem der Antragstellung nach- folgenden Monatsersten gewährt. Da das Oö. Behindertengesetz 1991 ab 1. 1. 1992 in Kraft getreten ist, kann ab sofort beim zuständigen Wohnsitz-Gemeindeamt angesucht werden. Die Antragsfonnulare liegen beim Sozialamt der Stadt Steyr, Redtenbachergasse 3, au r. Für Anträge, die bis 31. Jänner 1992 gestellt wer- den, wird bei Bewilligung das erhöhte Pflege- geld rückwirkend auch für den Jänner 1992 gewährt. Nach der Beantragung beim Sozial- amt wird durch die Gemeinde die ärztliche Begutachtung durch den vom Antragsteller angegebenen Hausarzt veranlaßt. Dieses Gut- achten ist die Grundlage für die Einstufung in eine bestimmte Stufe. Der Antrag wird dann vom Sozialamt der Stadt Steyr an das Amt der Oö. Landesregierung weitergeleitet. Von dieser erfolgt die Entscheidung und die Aus- zahlung. 14 r Die Preisträger des Umweltgewinnspiel; 1991 Am 20. Dezember 199 J wurde die Ver- losung für das Um- we l tgewinnspiel 1991 vorgenom- men. Aus über 700 Tei lnah meka r ten wurde der 1. Preis, ei n Sparbuch im Wert von S 3.000. , gespendet von der BAWAG Steyr, f'ür Frau Maria NIEDL. Resthofstraße 49, gezogen. Die weite- ren Preise entfielen auf folgende Perso- nen: 2. Preis: S 2.000.- Berta Szelegowicz, J.-Wokral-Str. 13; 3. • • Preise: S 1.000.- Franz Koller, Ahrerslraßc 90 und Konrad Dambachmayr, Steinwändweg 60; 4. Preise: S 500.-Anna Öller, Bogenhausslraße 12; Zäzilia Scharinger, Rooseveltstraße 13; Anna Großauer, Beelhovengasse 63; Brigitte Weingarlsberger, R.-Diesel-Straße 23; 5. Preise: S 200.- Helga Wally, R. -Diesel -Slraße 5; Johann Pieber, J.-Ressel-Straße 14; Werner Franchi, J.-Wokral-Straße 18; Klaus Karai , Steinwändweg 74; Helmut Dostal, Taborweg 39; lrcnc Meisingcr, Bogenhausstraße 14; Fam. Hand los, Lannergasse6; Radojka Kaindl, J. -Ofner-Straße 17; Fam. Eilmcr, Straußgasse 5; Gertraud Poschmayr, Safrangarten 4; Margarete Glanzer, Jugendherberge, l lafncrstraße 14; lnge Eder, Neuschönauer Haupt- straße 23; Angela Pranchi. Kopernikusstraße 8; Doris Bibermair, R.-Diesel-Straße 33; Stefanie Danner, Kcgclprielslraße 3; Erika Grubcr, Wagnerstraßc 3; Sabine Schmidthaler, /\rbciterstral.\c 15; Josef Schauer, Sebckstraße 17; Manfred Weinbcrger, Tremlslraße 2. /\uch im kommenden Jahr besteht für die Steyrer Bevölkerung wiederum die Möglichkeit, durch /\bgabc von Problemmlill an einer der 8 Sammelstellen am Umweltgewinnspiel teilzunehmen. Die Spielbedingungen und Teilnahmekarten waren im Dezember-Amtsblatt. Zum Bild: Vizebürgerme ister Sablik überreichte Frau Niedl den 1. Preis. Rechts im Bild BAWAG-Direktor Franz Obergruber. Foto: Kranzmayr Das erhöhte Pflegegeld gibt es in sieben Stu- fen je nach Grad der Pflegebedürftigkeit. Stufe 1- S 3.000.- wenn dauerndeBetreuung (l lilf'e und Wartung) für einzelne lebens- notwendige, wiederkehrende Verrichtungen crforderl ich ist; Stufe II - S 3.500.- wenn diese Betreuung mehr als 2 Stunden täglich oder mehr als 60 Stunden monatlich notwendig ist oder hochgradige Sehbehinderung vorliegt; Stufe III - S 4.500.- wenn diese Betreuung in hohem Ausmaß mehr als 4 Stunden täglich oder mehr als 120 Stunden monatlich notwen- dig ist ; Stufe IV - S 6.000.-wenn dieseBetreuung in besonders hohem Ausmaß mehr als 6 Stunden täglich oder mehr als 180 Stunden monatlich notwendig ist oder Blindheit vorliegt; Stufe V - S 8.000.-wenn dauernde außerge- wöhnliche Betreuung von mehr als 6 Stunden täglich oder mehr als 180 Stunden monatlich notwendig ist; Stufe VI - S 11.000.- wenn diese dauernde außergewöhnliche Betreuung mit zusätzlich besonders erschwerenden Umständen ver- bunden ist; Stufe VII - S 15.000.- wenn diese dauernde außergewöhnliche Betreuung mit vollständi- ger Bewegungsunfähigkeit oder einem gleichzuachtendem Befinden (Überwachung Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier mit medizinisch-technischen Geräten) ver- bunden ist. Wenn die Einstufung feststeht, werden beste- hende gleichartige Leistungen für Pflegeauf- wand abgezogen, die Differenz ergibt das erhöhte Pllegegeld. Gleichartige Leistungen sind insbesondere Hilflosenzuschuß, Hilflo- sen- oder Pflegezulage, Blindenzulage, Pflegegeld, Blindenbeihilfe sowie Erhö- hungsbetrag zur Familienbeihilfe für erheb- lich behinde1te Kinder. Werden solche Leistungen jährlich 14 mal ausbezal1lt, so sind diese auf Monatszwölftel auzurechnen. Z. B.: Stufe IV = S 6.000.- abzüglich Hilflosenzuschuß von S 2.850.-x 14: 12=S 3.325.-. Somit beträgt das erhöhte Pflegegeld S 2.675.- pro Monat. Bei der Berechnung des erhöhten Pflege- geldes wird weiters auch das Einkommen berücksichtigt, allerdings nur dann, wenn be- stimmte Einkommensgrenzen (Freibeträge) überschritten werden. Diese Freibeträge er- rechnen sich vom monatlichen Nettoein- kommen und betragen S 15 .500.- für Allein- stehende, S 21.000.- für Ehepaare/Lebens- gemeinschaften, sowie S 14.000.- für Alleinerzieher zuzüglich S 3.000.-für jedes nicht selbsterhaltungsfähige Kind. Für Auskünfte und Informationen steht das Sozialamt der Stadt Steyr, Tel. 25711/300 (ab 28. 1.: 575/300), zur Verfügung. STEYR
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