Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/12
Die neue Verkehrsregelung in Steyrdorf Die unten angeführten Verkehrsmaßnahmen wurden in Übereinstimmung mit dem überwiegenden Teil der Bewohner und Wirtschaftstreibenden des Stadtteiles Steyrdorf eingeführt. 1. FUSSGÄNGERZONE 1. 1 Bereich ganze Kirchengasse Siern inger Straße vom Roten Brunnen bis Nr. 46 Gleinker Gasse vom Roten Brunnen bis Wieserfeldplatz ganze Frauengasse ganze Schuhbodengasse ganze Schlossergasse ganzer Gscha iderberg 1.2 VERORDNUNG: Fußgängerzone ausgenommen Ladetätigkeit täglich von 06.30 Uhr - 10.00 Uhr von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr von 17.30 Uhr - 19.00 Uhr ausgenommen Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit Einbahnsystem wurde beibehalten , jedoch wurde Schuhbodengasse umgekehrt, Kirchengasse Einbahn stadteinwä rts (ausgenommen Radfahrer und City-Bus) 1.3 Außerhalb der Ladetätigkeit dürfen nur Fahrzeuge mit Sonderberechtigung einfahren, dies sind : 1.Fahrzeuge, die nachweislich in Garagen innerhalb der Fußgängerzone abgestellt werden . 2 .Bestimmte Fahrzeuge von Produzenten leicht verderblicher Lebensmittel, welche außerhalb der Ladezeiten ausgeliefert werden müssen . Eine Ausnahmebewilligung ist beim Magistrat Steyr, Abteilung 1, Promenade 9, zu erwirken . 1. 4 Citybusse sind ebenfalls ausgenommen. 2. BEREICHE MIT FAHRVERBOT, AUSGENOMMEN ANLIEGERVERKEHR 2 . 1 Bereiche Sierninger Straße zwischen Nr. 48 und Direktionsberg ganze Mi ttere Gasse ganze Zachhubergasse Wieserfeldplatz ab Nr. 18 (Höhe Messererkreuz) entlang der nörd lichen Zeile bis Platzende und die gesamte südliche Zeile. 2 . 2 VERORDNUNG: Allgemeines Fahrverbot ausgenommen Anliegeverkehr und Radfahrer Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h ZUSÄTZLICHE VERORDNUNG: Sierninger Straße: Sackgasse mit Zufahrt vom Direktionsberg Mittere Gasse: Ausnahme vom Fahrverbot für LKW über 3,5 t und Busse. 3. WOHNSTRASSE 3 . 1 Bereich ganze Badgasse Fabri kstraße von Badgasse bis innere Reiterbrücke (bei Gasthaus "Knapp am Eck") 3. 2 VERORDNUNG: Wohnstraße - Einbahn bleibt (ausgenommen Radfahrer) 4. WIE BISHER BEFAHRBARE BEREICHE 4. 1 4. 2 8/360 Bereich Wolfernstraße Gleinker Gasse von Wieserfeldplatz stadtauswärts (Schnallenberg) Wieserfeldplatz bis Messererkreuz VERORDNUNG: keine Veränderungen außer neue Parkregelung (siehe Punkt 5) sowie LKW-Fahrverbot, ausgenommen Lieferanten für Steyrdorf Gedruckt auf urnweltfreundl iche111 , chlorfrei gebleichtem Papier STEYR
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