Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/12
AMTLICHE NACHRICHTEN (2) Die Information hat rechtzeitig und vor Vollziehung der getroffenen Entscheidung, Verfügung oder sonstigen Amtshandlung zu erfolgen und dem Bürgenneister (der Bürgermeisterin) schriftlich zuzugehen. §5 Schlußbestimmung Diese Verordnung ist gem. § 31 Abs. 6 StS. 1980,LGBJ. Nr. 11 i.d. g. F., im Amtsblatt der Stadt Steyr kundzumachen und tritt am 13. 11. 1991 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Beschluß des Stadtsenates der Stadt Steyr vom 13. 11. 1979, mit dem eine Geschäftseinteilung für den Stadtsenat getroffen wird, außer Kraft. Der Bürge1meister: Hermann Leithenmayr Geschäftseinteilung gem. § 1 Abs. 1 des Beschlusses des Stadt- senates der Stadt Steyr vom 11. 11. 1991, Zl. Präs-590/79, 'i. d. g. F. Die in die Zuständigkeit des Stadtsenates fal- lenden Ang1:;legenheiten des eigenen Wir- kungsbereiches der Stadt werden nach Sach- gebieten geordnet und in neun Geschäfts- bereiche wie folgt aufgeteilt: 1. Bürgenneister Hermann Leithenmayr: Präsidialangelegenheiten, Öffentlichkeits- arbeit, Wirtschaftsförderung, Sportan- gelegenheiten, Schulangelegenheiten, Stadt- entwicklung. 2. Vizebürgermeister Erich Sablik: Umweltschutz, städtischer Wirtschaftshof, Mülldeponie, Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung, Rettungswesen. 3. Vizebürge1meister Dr. Leopold Pfeil: Kulturelle Angelegenheiten, Verkehrsan- gelegenheiten, Bezirksverwaltung, Markt- und Veterinärwesen. 4. Stadtrat Dkfm. Mag. Helmut Zagler: Finanzwesen, Personalwesen. 5. Stadtrat Ingrid Ehrenhuber: Seniorenbetreuung, Kindergärten, Wohl- fahrtswesen, Gesundheitswesen. 6. Stadtrat Leopold Tatzreiter: Wohnbau, Wohnungswesen, Liegenschafts- verwaltung, Feuerwehr. 7. Stadtrat Roman Eichhübl: Stadtwerke, Wasserverband "Region Steyr". 8. Stadtrat Karl Holub: Zentralaltersheim, Fremdenverkehr, Denk- malschutz. 9. Stadtrat Ing. Othmar Schloßgangl: Bauwesen - ausgenommen Wohnbau, Bau- recht, Straßenbau. * Magistrat Steyr, Verwaltung des Zentralaltersheimes Bekanntmachung Bislang war die Antragstellung für die Auf- nahme in das Zentralaltersheim im Sozialamt (Amtsgebäude II Redtenbachergasse) vorzu- nehmen. Aus organisatorischen Gründen e1folgt nun eine Änderung in der Form, als ab 16. 12. 1991 die Antragstellung für die Aufnahme in das Zentralaltersheim als auch die Gebühren- verrechnungsstelle in das Zentralaltersheim, Eingang Hanuschstraße, TI. Stock, Zi. 2041 verlegt wird. Im Amtsgebäude II können ab diesem Zeit- punkt keine Antragstellungen mehr vorge- nommen werden. Für den Bürgermeister: Der Direktor: Regierungsrat Kolb * Stadtwerke Steyr, Direktion Steyr, Färbergasse 7 Öffentliche Ausschreibung betreffend die Baumeisterarbeiten für die Erd- gas- und Trinkwasseraufschließung Forellen- weg. Die Firma FIGURELLA wünscht all ihren Kundinnen ein schönes Weihnachtsfest! STEYR Wir sind ab 7. Jänner 1992 wieder für Sie da. Gedruckt auf umwcltfreuncllichern, chlorfrei gebleichtem Papier STEYR Die Anbotunterlagen können ab 17. Dezem- ber 1991 bei den Stadtwerken Steyr, Gaswerkgasse 9, behoben werden. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem Namen des Einreichers und mit der Bezeichnung "Bau- meisterarbeiten - Erdgas- und Trinkwasser- aufschließung Forellenweg" zu versehen ist, bis 14. Jänner 1992, 8 Uhr, im Sekretariat der Stadtwerke Steyr, Färbergasse 7, einzurei- chen. Die Anboteröffnung findet do1tselbst am gleichen Tag um 8.05 Uhr statt. Durch die Ausschreibung und Entgegen- nahme der Anbote erwachsen den Aus- schreibem keine wie immer gearteten Ver- pflichtungen oder Verbind lichkeiten gegen- über den Bietern. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung e1folgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieterohne Angaben von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtumes ist ausgeschlossen. Für die Direktion: Dir. TOAR Ing. Wein Dir. OAR Riedler WERTSICHERUNG Oktober 1991 Verbraucherpreisindex 1986= 100 Sept. 114,2 Okt. 113,8 Verbraucherpreisindex 1976= 100 Sept. 177,6 Okt. 177,0 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Sept. 311,5 Okt. 310,4 Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Sept. 397,0 Okt. 395,6 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Sept. 398,2 Okt. 396,8 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Sept. 3.006,2 Okt. 2.995,7 im Vergleich zum früheren Lebenshai tungskostenindex 1945 = 100 Sept. Okt. 1938 = 100 Sept. Okt. 3.488,1 3.475,9 2.962,7 2.952,3 13/365
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