Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/10

HOFRAT DIPL.-ING. GERHARD SED- LAK hat sich in seiner mehr als 3 Jahrzehnte langen denkmalschützerischen Tätigkeit - zum einen als leitender Beamter und ab 1985 als Landeskonservator für Oberösterreich - um die Revitalisierung historischer Gebäude und Ensembles in Steyr besonders bemüht. Auf sein stetiges Streben ist es zurückzufüh- ren, daß nicht nur der Wehrgraben, sondern österreichweit einzigartig das gesamte Steyrdorf unter Denkmalschutz gestellt wur- de. Bei den städtischen und privaten Aktivitä- ten auf diesem Gebiet stand er all die Jahre über mit Rat und Tat zur Seite und hat damit zum Weiterbestand vieler historischer Objek- te einen wesentlichen Beitrag geleistet. "Die Stadt Steyr würde in ihrem historischen Anblick sicherlich international nicht jenen Stellenwert genießen können, den sie auf- grund seiner tatkräftigen Mithilfe beanspru- chen kann", sagte Bürgermeister Schwarz in seiner Laudatio. OTTO TREML wurde 1930 in Steyr geboren, arbeitete als Kfz-Schlosser und Elektro- schweißer in den Steyr-Werken und begann schon mit 15 Jahren als Funktionär der "Freien österreichischen Jugend" und als Lehrlings- Vertrauensmann sowie Jugendreferent der KPÖ Steyr-Ost mit seinem politischen Enga- gement. In der Umbruchphase der Nach- kriegswirren war er ehrenamtlich bei der pro- visorischen Stadtverwaltung tätig, wo er im Gebiet Steyr-Ost für die Aufrechterhaltung der Milchversorgung tätig war. Zwischen 1965 und 1967 war Otto Treml Fürsorgerat der Stadt Steyr und zwischen 1966 und 1975 Betriebsratsobmann. Otto Treml gehörte dem Gemeinderat der Stadt Steyr zwischen 1971 und 1990 an und vertrat die KPÖ-Gemeinderatsfraktion in den 10 gemeinderätlichen Ausschüssen mit beraten- der Stimme sowie im Gestaltungsbeirat. An- läßlich des IO00jährigen Bestehens unserer Stadt und in Verbindung mit der 35jährigen Wiederkehr der Befreiung der Stadt Steyr vom Faschismus wurde von ihm die Broschü- re "Zur Geschichte der Stadt Steyr" verfaßt. Von April 1981 bis Mai 1990 war er Landesparteiobmann der KPÖ Ober- österreich und ist nach wie vor Mitglied der Landesleitung sowie der Bundesleitung der KPÖ. "Die Mitarbeit auf kommunaler Ebene war über die zwei Jahrzehnte getragen von kon- struktiver Zusammenarbeit, aber auch von harten Auffassungsunterschieden", sagte Bürgermeister Schwarz. Tremls uneinge- schränkte positive Einstellung zu den Bürgern sowie zu unserer Stadt habe ihn mit jedem Wahlergebnis im Gemeinderat unserer Stadt bestätigt. Otto Treml habe sich in seiner poli- tischen Laufbahn nie für persönliche Angriffe gegenüber dem politischen Gegner hergege- ben. Treml habe sich in der politischen Aus- einandersetzung stets nur an Sachthemen orientiert, um so am besten unserer Stadt und den Bürgern zu dienen, betonte Schwarz. In Zusammenarbeit mit demdamals zuständigen Referenten, Stadtrat a. D. Johann Zöchling, habe sich Otto Treml auch große Verdienste um die Einrichtung des Notarztwagens er- worben . STEYR Baumpflanzung am Ortskai Nach der Fertigstellung der Kanalbau- arbeiten werden am Ortskai 1.000 Bäu- me und Sträucher gepflanzt. Bürgermei- sterSchwarz setztemit Umwelt-Stadtrat Zagler (Bild) am 28. September per- sönlich den ersten Baum, neben den Pflanzen werden neue Beleuchtungs- körper, Geländer und Sitzbänke dem Ortskai eine qualitätsvolle Steigerung des Ensembles bringen. Bürgermeister Schwarz dankte den Mitgliedern des Alpenvereines, die sich bereit erklärt haben, die Uferbepflanzung in Zusam- menarbeit mit dem Gartenbauunter- nehmen Halbartschlager durchzufüh- ren. Der neue Hauptsammler entlang des Ortskais wird noch 1991 in Betrieb ge- hen und die Abwässer aus dem Wehr- graben und vom linken Ennsufer zur Kläranlage führen. Der alte Ortskai- kanal wird für die regionale Entwässe- rung verwendet. Die Fertigstellung des großen Sammlers am Ortskai ist ein weiterer großer Schritt im Bemühen um die Reinhaltung unserer Flüsse. Der Ennsfluß hat bereits die Wassergüte Il, eine Qualität, von der andere Gemein- den noch träumen. Der Reinhaltungs- verband für Steyr und Umgebung hat bisher 704 Mill. S für die Erneuerung des Kanalnetzes investiert. Aufdie Stadt Steyr entfallen 430 Mill. S. Foto: Hartlauer Stadt zahlt für Behinderte mit geringemEinkommen Der Stadtsenat beschloß eine Kostenbefreiung für Bezieher geringen Einkommens im Rah- men des Behindertenfahrdienstes. Die Rege- lung gilt für Personen, die schwerstbehindert sind, deren monatliche Nettoeinkünfte das Zweifache des jeweils geltenden Aus- gleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende m1d1 Je111 Allge111ei11e11 SuLialver~icherungs- gesetz nicht übersteigen und deren ordentli- cherWohnsitz imBereich der Stadt Steyr liegt. Die Gebühr für den Behindertenfahrdienst, das sind S 3.- pro Transportkilometer trägt die Stadt Steyr. Die Gebührenbefreiung gilt nur für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes. Bei Schwerstbehinderten, die nicht selbst- erhaltungsfähig sind, bleibt das Einkommen der unterhaltspflichtigen Angehörigen außer Betracht. Die e1forderliche Begleitperson der Schwerstbehinderten hat die Möglichkeit, den Behindertenfahrdienst kostenlos benützen zu können. Als schwerstbehinderte Personen gelten jene, die zufolge ihrer Gebrechen oder ihrer Krankhei t nicht gehfähig sind oder sich Gedruckt auf umweltfreund l ichem, chlorfre i gebleichtem Papier auch auf kurzen Strecken nur mittels eines Rollstuhls oder mit ähnlichen Hilfsmitteln le- digl ich mit außerordentlicher Anstrengung fortbewegen können und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zu- gemutet werden kann. Diese Regelung trat mit 1. September 1991 in Kraft und ist zunächst bis 3 l. Dezember 1991 befristet. Der Grnnd für diese Befristung: Das mit 1. 1. 1992 in Kraft tretende oö. Behindertengesetz bringt eine völlige Neuregelung und wesentliche Erhö- hung des Pflegegeldes. Das endgültige Er- gebnis dieser Neuerung liegt derzeit noch nicht vor, weshalb die gegenständliche Befrei- ung befristet wurde, damit die Möglichkeit gegeben ist, daß ab 1. 1. 1992 die vorliegende Regelung entsprechend angepaßt werden kann. Die Bestätigung für die Gebührenbefreiung bzw. die Höhe des Einkommens, die in Ver- bindung mit einem Lichtbildausweis gültig ist, wird von derMagistratsabteilung V/Sozialamt ausgestell t. 7/307

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2