Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/10

Ausgabe des Seniorenpasses für das Jahr 1992 BITTE, VERGESSEN SIE NICHT, DEN SENIORENPASS FÜR DAS JAHR l992ZU BEANTRAGEN! HEUER HABEN SIEDIE MÖGLICHKEIT, FÜR DAS KOMMENDE JAHR DEN SENIORENPASS SCHON AB 25. NOVEMBER d. J. ZU BEANTRAGEN! Um den Pensionisten den mitunter weiten und mühevollen Weg zum Sozialamt zu ersparen, werden in den einzelnen Stadtteilen wieder Seniorenpaß-Ausgabestellen eingerichtet. Die in den jeweiligen Bereichen wohnenden Pensionisten haben so die Möglichkeit, den Seniorenpaß bei der für sie zuständigen Aus- gabestelle ausstellen zu lassen. Gleichzeitig gibt ein Bediensteter der Oö. Gebiets- krankenkasse, Zweigstelle Steyr, das Krankenscheinheft für Pensionisten aus. Um eine rasche und einwandfreie Ausgabe zu gewährleisten, werden Sie ersucht, das alte Krankenscheinheft und das aktuelle Schrei- ben der Pensionsversicherungsanstalt mitzu- bringen. Die Ausgabestellen sind während der üblichen Amtsstunden geöffnet. Zur gefälli- gen Erinnerung die Öffnungszeiten: Montags, dienstags und donnerstags von 7.30 bis 17 Uhr, mittwochs und freitags von 7.30 bis 13 Uhr. Folgende Ausgabestellen werden eingerich- tet: 1. für Stadtteil Gründberg und äußerer Wehrgraben: Seniorenklub Sierninger Stra- ße 115 vom 25. bis einschl. 27. 11., 2. für Stadtteil Resthof und Gleink: Städt. Hort Sparkassenplatz 14 a vom 28. bis einschl. 29. 11., 3. für Stadtteil Tabor: Zentralaltersheim Eingang Hanuschstraße vom 2. bis einschl. 6. 12., 4. für Stadtteil Münichholz: Sportheim Münichholz, Schumeierstraße 2 vom 9. bis einschl. 13. 12. , 5. für Stadtteil Ennsleite: Städt. Jugendher- berge, Hafnerstraße 14 vom 16. bis einschl. 20. 12., 6. Stadtteil Innere Stadt: Sozialamt Amts- haus Redtenbachergasse ab Montag, 23. De- zember, laufend. Pensionisten, die aus welchem Grund immer von der Möglichkeit der Behebung des Seniorenpasses bei der für sie zuständigen Ausgabestelle nicht Gebrauch machen kön- nen oder erst im Laufe des Jahres 1992 die Voraussetzungen für den Erwerb des Seniorenpasses erfüllen, steht ab Montag, 23. Dezember, die Ausgabestelle im Sozialamt, Amtshaus, Redtenbachergasse 3, zur Verfü- gung. Allfällige weitere Informationen können selbstverständlich jederzeit im Sozialamt, Amtshaus Redtenbachergasse 3, 2. Stock, Zimmer Nr. 10, oder telefonisch (Tel. Nr. 25711, Durchwahl 300 - 303) eingeholt wer- den. Im übrigen darf zum Seniorenpaß selbst im folgenden in Erinnerung gerufen werden: Anspruchsberechtigt sind nicht mehr im Be- rufsleben stehende Steyrer Bürger, und zwar Männer ab Vollendung des 65., Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres. Für die erstmalige Antragstellung sind Geburtsur- kunde, Meldezettel und eine Bescheinigung bzw. ein Nachweis, woraus ersichtlich ist, daß der Antragsteller nicht oder nicht mehr im Berufsleben steht (Pensionsbescheid und dgl.) mitzubringen. Antragsteller, die bereits Inhaber des Seniorenpasses 1991 sind, haben diesen vorzulegen. Der alte Seniorenpaß wird eingezogen. Bitte das vorhandene Lichtbild im abgelaufenen Seniorenpaß nicht entfernen, weil es nach Möglichkeit wieder verwendet werden soll. Bei der erstmaligen Ausstellung des Seniorenpasses wird ein Lichtbild 1m Sofortbildverfahren hergestellt. Für die Ausstellung des Seniorenpasses wird ein Kostenbeitrag in Höhe von S 100.- in bar eingehoben. Dies gilt nicht für Pensionisten, die zu ihrer Pension eine Ausgleichszulage beziehen. Für sie ist die Ausstellung des Seniorenpasses völlig kostenlos. Bei der Beantragung ist die Mindestpensionisten- eigenschaft durch Vorlage des letzten Pensionsabschnittes bzw. Bankauszuges des Pensionskontos nachzuweisen. Mindest- pensionisten also bitte bei der Beantragung des Seniorenpasses diese Unterlagen nicht vergessen! Im übrigen wird im Interesse einer raschen Abwicklung bei der Ausgabe ersucht, den Betrag von S 100.- genau abgezählt bereitzuhalten. Der Seniorenpaß hat folgenden Inhalt: 40 Gutscheine zur kostenlosen Benützung von städt. Linienbussen; (Die Anzahl derGut- scheine wurde gegenüber dem Vorjahr von 36 auf 40 erhöht.) 6 Gutscheine zum kostenlosen Besuch des Hallenbades der Stadt Steyr; hiezu wird be- merkt, daß bis auf weiteres einmal monatlich, und zwar jeweils am ersten Montag, das Hal- lenbad nachmittags ab 14 Uhr ausschließlich für den Besuch durch Senioren reserviert ist. Die vorerwähnten Gutscheine gelten nicht nur für die "Seniorennachmittage", sondern auch während der normalen Betriebszeiten im Hal- lenbad; 5 Gutscheine für Ermäßigungen von S SO.- pro Eintrittskarte für Veranstaltungen des Kulturamtes der Stadt Steyr mit einem Ein- trittspreis über S 50.-; 5 Gutscheine zum kostenlosen Besuch für Veranstaltungen des Kulturamtes der Stadt Steyr bis S 50.-. Für die Antragstellung ist persönliches Er- scheinen erforderlich! Wohnungstauschanzeiger Geboten wird: 2-Raum-Wohnung mit B, WC, Kn, insgesamt 30 m 2 , mtl. Miete S 800,-. Auskunft: Tel. 67 6 58 - ab 18.00 Uhr. Gesucht wird: Garconniere. 4400 Steyr. Bahnholatra8e 10. Tel. o n 52/23 38 10. 2A 0 11 Wir laden Sie herzlich eint ABSCHLUSSABEND der Saison 1991 5. November, 19.30 Uhr im Stadtsaal Steyr Diavorträge in Überblendtechnik - Reiseinfor- mationen-Sonderangebote-Verlosung der Frage- bögen! - Eintritt frei! - Bitte besorgen Sie sich Ihre Gratis-Eintrittskarten bei uns im Büro! 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