Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/10

AMTLICHE NACHRICHTEN Magistratsabteilung II, Stadtrechnungsamt Ha-4600/90 Nachtragsvoranschlag der Stadt Steyr für das Finanzjahr 1991 Kundmachung Gemäß § 50 Abs. 3 und § 51 Abs. 4 des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr erfolgt folgende Verlautbarung: Der Nachtragsvoranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1991 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit vom 11. November 1991 bis einschließlich 18. November 1991, im Stadt- rechnungsamt, Rathaus, 2. Stock, Zimmer 214, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz * Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, GesmbH, Steyr - Rathaus Bekanntmachung Die Geschäftsführung der "Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung" mit dem Sitz in Steyr, gibt im Sinne des§ 23 Abs. 4 des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränk- ter Haftung bekannt, daß der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des "Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband" ver- sehene Jahresabschluß der GeseUschaft zum 3 1. Dezember 1990 zum Handelsregister des Kreis- als Handelsgerichtes Steyr eingereicht wurde." Gleichzeitig wird ersucht, ein Belegblatt an die Geschäftsführung der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft, Gesellschaft mit be- schränkter Haftung, 4400 Steyr, Rathaus, Stadtplatz 27, zu übersenden. Die Geschäftsführung der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr * Magistrat Steyr, Liegenschaftsverwaltung Bau5-1000/91 Bekanntmachung Im Zuge der Verlegung der Einlaufstelle im Steyrer Rathaus wird auch das Fremdenverkehrsbüro umgebaut. Während der Umbauzeit (17. Oktober bis 29 Novem- ber) wird das Fremdenverkehrsbüro in den Amtssitzungssaal im Hof verlegt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Horst Brechtelsbauer * Magistrat Steyr, Gesundheitswesen San-Erl.5636/91 Schutzimpfung gegen Kinderlähmung in der Stadt Steyr 1. Grundimpfung gegen Kinderlähnrnng InderWoche vom J 1. bis 15 . 11.1991 wird im Gesundheitsamt des Magistrates Steyr, Redtenbachergasse 3, 1. Stock, ZimmerNr. 8, li lül lil Uhrmachermeister 1- H ,A... Franz SWOLC KeHL HERBST/WINTER 1991 Die neuesten Modelle sind eingetroffen! 14/314 Uhren-Schmuck Steyr, Bahnhofstraße l Gedruckt aur umweltfreundlichem. chlo rfre i gcbleich1em Papier STEYR täglich in der Zeit von 8.00 bis 11.00 Uhr die 1. Teilimpfung gegen Kinderlähmung durch- geführt. Dieser Impfung sollen alle nicht ge- impften Kinder zugeführt werden, die 1990 oder 1991 geboren wurden. Die Vollendung des 3. Lebensmonates ist jedoch Vorausset- zung. Die 2. Teilimpfung der im November 1991 begonnenen Grundimmunisierung wird in der Zeit vom 7. 1. bis 10. 2. 1992 verab- reicht. Die 3. Teilimpfung wird noch geson- dert im Amtsblatt bekanntgegeben und findet voraussichtlich Ende 1992 statt. 2. Dritte Teilimpfung der im Vorjahr begon- nenen Schluckimpfung Impflinge, die im Rahmen der Grundimpfung 1990/91 die 1. und 2. Teilimpfung erhalten haben, bekommen die 3. Teilimpfung gleich- falls in der Woche von 11. 11. bis 15. 11. 1991 in der Zeit von 08.00 bis 11.00 Uhr. Diese Teilimpfung ist zur Vervollständigung des Impfschutzes unbedingt notwendig. 3. Einmalige Auffrischungsimpfung in den Schulen Schüler, die in eine Grundschule eintreten (1 . Schulstufe) und Entlaßschüler (8. Schulstufe, d. h. 8. Klasse der Volksschule oder einer Sonderschule bzw. 4. Klasse der Hauptschule oder einer Allgemein Bildenden Höheren Schule) erhalten eine einmalige Auf- frischungsimpfung voraussichtlich in der Zeit von 25. 11. bis 6. 12. 1991 in der Schule. 4. Einmalige Auffrischungsimpfung für Er- wachsene Wie Untersuchungen ergeben haben, ist der Impfschutz vieler Erwachsener nur mehr mangelhaft gegeben. Es wird daher allen Er- wachsenen, deren letzte Kinderlähmungs- schutzimpfung 10 Jahre und länger zurück- liegt, eine einmalige Auffrischungsimpfung empfohlen. Die Möglichkeit dazu besteht von 11. 11. bis 15. 11. 1991 sowie von 7. 1. bis 10. 1. 1992 jeweils von 08.00 bis 11.00 Uhr, Regiebeitrag S 20,-- je Teilimpfung. Herbst-Eintauschaktion! t8lHusqvarna - die Nähmaschine fürs Leben! ...weil es mir Freude macht mit einer technisch so hoch entwickelten Näh- maschine alles für meine Kinder sel- ber zu nähen. R.l(öNiq 4403 Steyr, Taschelried 17, Tel. (0 72 52) 65 1 31 SERVICE und REPARATUR sämtlicher HUSQVARNA-Nähmaschinen STEYR

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