Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/10

Magistrat Steyr Wahl-6300/91 Volksbegehren für eine Volksabstimmung über einen Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum Verlautbarung über das Eintragungsverfahren Auf Grund der im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 11. September 1991 veröffentlichten Entscheidung des Bundesministers für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren für eine Volksabstimmung über einen Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum, stattgegeben wurde, wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb der vom Bundesminister für Inneres gemäߧ 5Abs. 2des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBI. Nr. 344, in der Fassung der Bundesgesetze BGBI. Nr. 116/1977, 233/1982, 355/1989 und 148/1990 festgesetzten Eintragungsfrist , das ist vom Montag, dem 11. November 1991, bis (einschließlich) Montag, dem 18. November 1991 in denText des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihreZustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift (Familien- u. Vorname) in die Eintragungsliste erklären . Die Eintragung hat außerdem das Geburtsdatum und die Adresse des Stimmberechtigten zu enthalten. Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Stichtag (16. Oktober 1991) das 19. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 1971 und ältere sowie die vom 1. Jänner bis 16. Oktober 1972 Geborenen), vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind und in einer Gemeinde des Bundesgebietes ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Stimmberechtigte, die ihren Wohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte. Die Eintragungslisten liegen an folgenden Adressen auf: Dieses Eintragungslokal umfaßt den 1. Eintragungslokal "Rathaus", Steyr, Stadt- platz 27, 4. Stock, Zi. 403 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Innere Stadt incl. Pyrach, Sarning, Christkindl, Steyrdorf, Schlüsselhof, Ennsdorf ohne Ennsleite, Neuschönau und Fischhub. Bereich: Wehrgraben , Eysnfeld, Gründbergsied- lung, Steinfeldstraße, Neustraße. 4. Eintragungslokal "Lehrlingsheim Ennsleite", Steyr, Josef-Hafner-Straße 14 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Ennsleite und Waldrandsiedlung. 2. Eintragungslokal "Zentralaltersheim", Steyr, Eingang Ferdinand-Hanusch-Straße 1 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Tabor, Stein , Gleink, Dornach, Hausleiten, Resthof, Haidershofen. 5. Eintragungslokal "Lehrlingsheim Münichholz" Steyr, Karl-Punzer-Straße 60 a 3. Eintragungslokal "Mehrzweckhalle Wehrgraben", Steyr, Wehrgrabengasse 22 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Münichholz, Hinterberg, Hammer. 6. Fliegende Eintragungskommission Krankenhaus und Altersheim In den Eintragungslokalen liegt auch der Text des Gesetzes, der Gegenstand des Volksbe-gehrens ist , auf. Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur in jenem Eintragungslokal ausüben, in dessen Bereich er wohnhaft und in der Stimmliste eingetragen ist. Eintragungen können an jedem der unten angeführten Tage zu folgenden Zeiten vorgenommen werden: Montag, 11 . November 1991, von 8 bis 16 Uhr Dienstag, 12. November 1991, von 8 bis 20 Uhr Mittwoch, 13. November 1991, von 8 bis 16 Uhr Donnerstag, 14. November 1991, von 8 bis 20 Uhr Freitag, 15. November 1991 , von 8 bis 16 Uhr Samstag, 16. November 1991, von 8 bis 12 Uhr Sonntag, 17. November 1991, von 8 bis 12 Uhr Montag, 18. Novmeber 1991, von 8 bis 16 Uhr Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz 12/312 Gedruckl auf umwelt freundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier STEYR

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