Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/8

B ürgermeister Heinrich Schwarz brachte am 12. August dem Ge- meinderat den Bericht des Rech- nungshofes über die widmungsgemäße Ver- wendung der der Volkshilfe gewährten öffent- lichen Mittel zur Kenntnis. Der Rechnungshof hat im Jahre 1990 die widmungsgemäße Verwendung der der Volkshilfe Steyr gewährten Mittel überprüft. Der überprüfte Zeitraum umfaßte die Jahre 1977 bis 1989. Als Prüfungsergebnis wurden vom Rechnungshof in seinem Tätigkeitsbericht in bezugaufdieStadtgemeindeSteyr,deram 19. Juli 1991 vorgelegt wurde, folgende Punkte angeführt: ( 1) Die Stadt Steyr und das Land Ober- österreich förderten bis zum Jahre 1989 einen Ausschuß der Bezirksorganisation der SPÖ Steyr, der als Obcrösterreichischer Wohl - fahrtsverband, Bezirksgruppe Steyr, nach außen in Erscheinung trat. Der Ausschuß be- saß keine Rechtspersönlichkeit. (2) Der Volkshilfe Steyr stand keine eigene Organisation zur Verfügung. Sie bediente sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Bezirks- organisation der SPÖ Steyr und ihr naheste- henderOrganisationen, denen ein Großteil der Gelder zweckgewidmet übergeben wurde. (3) Hinsichtlich der von der Stadt Steyr zur Verfügung gestellten Mittel konnte dem Rechungshofzum überwiegenden Teil ledig- lich derGeldtluß, nicht jedoch die tatsächliche Verwendung nachgewiesen werden. (4) Die Stadt Steyr besaß keine Förderungs- richtlinien und verlangte keine Verwendungs- nachweise. (5) Eine Magistratsbedienstete sowie die Ein- richtungen des Magistrates der Stadt Steyr standen der Volkshilfe Steyr auch während der Dienststunden /,ur Verfügung. Zu den einzelnen Punkten nahm Bürgermei- ster Schwarz wie folgt Stellung: "Es entspricht den Tatsachen, daß alljiihrlich kulturelle, caritative und soziale Organisatio- nen mit rund I Million Schilling unterstützt und gefördert werden. Unter den sozialen Or- gan isationen, die einen jährlichen Betrag von rund S 235.000,--erhielten, befanden sich u. a. die Volkshilfe, derZivilinvalidenverband, die Caritas. Von allen diesen Organisationen wur- den für die gewährten Subventionsgelder kei- ne Nachweise über die widmungsgemäße Verwendung, jedoch ein Tätigkeitsbericht über das vergangene Jahr, verlangt, und zwar unabhängig davon, ob sich die geförderte In- stitution Volkshilfe oder Caritas benennt. Je- demMitglied des Gemeinderates war bewußt, daß bis zum Jahre 1989 der Österreichische Wohlfahrtsverband, eine Zweigorganisation der SP-Bezirksorganisation Steyr, gefördert wurde. 6/218 Aufbau und Organisationsform der Volks- hilfe war also jedermann klar und die Verwen- dung der gewährten Subventionsgelder unter Benützung der vorhandenen Organisations- struktur der SPÖ-Bezirksorganisation wurde als kostengünstige und zweckmäßige Art der Verwaltung der gewährten Unterstützungs- gelder angesehen. Dies kam schließlich auch dadurch zum Ausdruck, daß die Subventions- vergaben einstimmig, also auch mit den Stim- men der Opposition beschlossen wurden. Ziel dieser Förderungsmaßnahme war, sozial minderbemittelten Mitmenschen zu helfen. Um einen möglichst großen Kreis dieser so- Stellungnahme · des Bürgermeisters der Stadt Steyr zum Rechnungs- hofbericht über die Subventionen der Stadt an die Volkshilfe zial Schwächeren zu erreichen, wurden neben der relativ kleinen Organisation des Ober- österreichischen Wohlfahrtsverbandes auch andere nahestehende Organisationen der Bezirksorganisation SteyrmitderÜbernahme dieser Sozialaufgabe betraut. Die Gelder wur- den - dies hat auch der Rechnungshof festge- stellt - zweckgewidmet übergeben. Gefördert wurden damit Einzelpersonen und Sozial- aktionen der Teilorganisationen, und die Be- lege dafür sind vorhanden und konnten dem Rechnungshof übergeben werden. Den Vor- wurf des Rechnungshofes, daß bei den einzel- nen Aktionen, wie Brennstoffaktionen, Weihnachtsaktionen für Pensionisten usw. keineListen über die sozialen Verhältnisse der Empfänger geführt worden sind, muß ich zur Gedruckt auf umweltfreundlichem. chlorfrei geblcich1em Papier Kenntnis nehmen. Wir wollten kein Armen- register führen, wie es sich der Rechungshof vorstellt. Aufgrund der Einbindung des bestehenden Organisationsapparates der SP-Bezirks- organisation Steyr und der nahestehenden Organisationen war es entbehrlich, den eige- nen Verwaltungsapparat auszubauen und da- für Geldmittel zu binden, die aus dem Förderungstopf hätten genommen werden müssen. Ich bin der festen Überzeugung, daß durch unsere Vorgangsweise so viele Förderungsgelder als nur irgendwie möglich für die soziale Zweckwidmung zurVerfügung gestanden sind und sozial schwächere Adres- saten erreicht haben. Die Gewährung von Subventionen an kultu- relle, caritative und soziale Organisationen erfolgte bislang, ohne daß auf Subventions- richtlinien Bezug genommen werden konnte. Der Einführung solcher Subventions- richtlinien kann und will ich mich nicht ver- schließen, weshalb noch im Jahre 1991 dem Gemeinderat solche Richtlinien zur Be- schlußfassung vorgelegt werden. Da die Durchführung der Verwaltungs- geschäfte der Volkshilfe, insbesondere die Auszahlung von Einzelunterstützungen, nicht immer außerhalb der Dienstzeit des Magist- rates möglich gewesen sind, ist der vom Rechnungshof erwähnten Magistratsbedien- steten zugestanden worden, diese zeitlich nur einen äußerst geringen Umfang erfordernden Tätigkeiten im Rahmen ihrer normalen Dienstzeit durchzuführen. Als Ausgleich hat diese Magistratsbedienstete zur Erledigung ihrer dienstlichen Obliegenheiten Überstun- den verrichtet, die vom Magistrat der Stadt Steyr nicht vergütet wurden. Diese Überstun- den wurden pauschal als Zeitausgleich gegen den fürdie Volkshilfetätigkeit aufgewendeten Anteil an der Dienstzeit aufgerechnet. Aus der Versetzung der Bediensteten in das Sozialamt kann nicht geschlossen werden, daß sich eine Störung des Dienstbetriebes in der Magistratsdirekton durch Vornahme der Agenden der Volkshilfe ergeben habe. Viel- mehr erfolgte die Versetzung der genannten Bediensteten in das Sozialamt aus ausschließ- lich dienstlichen Rücksichten, da diese Bedienstete aufgrund ihrer fachlichen Eig- nung und ihrer persönlichen Fähigkeiten so- wie des offensichtlich vorhandenen erhebli- chen Interesses an Projektarbeiten für eine Übernahme dieses neu zu schaffenden Auf- gabenbereiches einer Projektkoordination als am besten geeignet erschien. Daß ein Projekt- management für soziale Projekte naturgemäß entsprechend der Geschäftseinteilung des Magistrates der Stadt Steyr im Sozialamt in- stalliert werden muß und nicht in der Magist- ratsdirektion ihre organisatorische Ein- gliederung finden kann, ergibt sich aus der Natur der Sache." STEYR

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