Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/7

Mag istrat Steyr, Personalreferat Stellenausschreibung der Stadt Steyr Monatsnetzkarte der Stadtwerke aufgewertet Beim Magistrat Steyr sind nachstehend an- geführte Dienstposten zu besetzen: Entlohnungsgruppe a: Dipl.-Ing. für den städt. Tiefbau (TU/Fach- richtung Bauingenieurwesen oder Boden- kultur/Kulturtechnik) Aufgabengebiet: Brückenbau, -erhaltung und -inspektion, Statik, Baustellenvorberei- tung, -planung, Ausschreibung, Bau- verrechnung und Kalkulation. Voraussetzung: Alter bis 32 Jahre, mind. 3 Jahre Praxis und einschlägige Erfahrung in obigen Sachgebieten. Entlohnungsgruppe c: Dipl. Krankenpflegepersonal für das Städt. Zentrala ltersheim - Voll- und Teil- beschäftigung Voraussetzung: Dipl. Prüfungszeugnis, auch Hebammen, Dipl. Kinder- und Säuglingskrankenpersonal, psych . Krankenpflegepersonal , auch ausl ändi sches dipl. Personal mit entsprechender Anerken- nung des Diplomes. Entlohnungsgruppe d: Pflegehelfer(innen) bzw. Stationsgehil- fe(innen) für das Städt. Zentra laltersheim Entlohnungsgruppe p 2/p l: Busfahrer(in) für den Städt. Verkehrs- betrieb (Großraum- bzw. Citybusse) Voraussetzung: Omnibuslenkerberechti - gung, entsprechendes Auftreten gegenüber den Kunden der Städt. Verkehrsbetriebe - Bewerbungen mit Kfz-bezogener Berufs- ausbi ldung wird der Vorzug gegeben . Entlohnungsgruppe p 3: Kf'z-Mechaniker(in) für die Busgarage der Städt. Verkehrsbetriebe Voraussetzung: Lehrabschlußprüfung als Kfz-Mechaniker(in), nach Möglichkeit im LKW- oder Busbereich tätig. Installateur für das Städt. Wasserwerk/ Gaswerk Voraussetzung: Lehrabschlußprüfung als Gas- und Wasserleitungsinstallateur, Eig- nung zur Führung von Mitarbeitern, entspre- chendes Auftreten gegenüber den Kunden des Städt. Gas- bzw. Wasserwerkes, beson- deres Interesse an Rohrverlegungsarbeiten. Entl ohnungsgruppe p 4/p 3: Bestattungsgehilfe(in) für das Städt. Kre- matorium Voraussetzung: Bereitschaft, die übertrage- nen Arbeiten mit der notwendigen Würde mit Toten durchzuführen, abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung. 16/192 Arbeiter(in) mit "C"-Führe rschein für den Städt. Wirtschaftsho f -eine spezielle Berufs- ausbildung ist nicht erl"orde rli ch. Entlohnungsgruppe p 5/p 4: Reinigungskraft für di e Stüdt. Bäder Voraussetzung: Be re it schaft, im Schicht- dienst (te ilwe ise auch Sonn - und Feie rtags- dienst) zu arbe iten, l"reundli ches Auftreten gegenüber den Kunden der Stiidt. füide r, Genaui gke it und Ve rl Liß lichke il. Anstellungserfordernisse: Österre ichische Staatsbürgerschaft , ges und- heitliche Eignung, e inwandl"re ies Vorl eben und di e persönli che und fachli che Eignung für di e vorgesehene Ve rwendung. Männliche Bewerber müssen grundsfüz lich den Präsenz- ode r Zivildienst bere it s abge leistet haben. Bewerbungefl s ind ausschli eßli ch unter Ver wendung der aufge legten Bewerbungs- bögen, di e be im Porti er des Rathauses und beim Persona lreferat des Mag is1ratcs Stey r, 4400 Stey r, Stadtpl atz 27, Rathaus, 2. Stock, (Tel. 07252/257 11 /222) e rh iiltli ch si nd , so recht ze itig e inzubringen, daß diese bi s späte- stens 3 1. 7. 199 1be im Mag. Stey r, Persona l- referat, 4400 Steyr, Stadtpl atz 27, e inlangen. Sowe it Bewerber im Zeitpunkt dieser Stellenausschreibung ohne Beschäfti gung bzw. arbeitslos sind, ist eine Bestätigung vom zuständigen Arbeitsamt beizufügen. Aufnahmen erfolgen in ein Vertragsbedien- stetenverhältnis zur Stadt Steyr. Dem Bewerbungsbogen sind ein handge- schriebener Lebenslauf, Kopien von Zeug- nissen und von den Personaldokumenten und ein Foto beizufügen. Für den Bürgermeister: Der Referatsleiter: Ruckerbauer Mit der Einführung des derzeit gültigen Beförderungstarifes zum 1. 9. 1990 wurden erstmals die neuen übertragba- ren Monatsnetzkarten ausgegeben , de- ren Gültigkeit bisher auf das Kalender- monat beschränkt war. Aufgrund des Erfolges dieser übertragbaren Monats- netzkarte und um deren Attraktivität noch zu steigern , wird ab 1. 8. 1991 die Gültigkeitsdauer der Monatsnetzkarte insofern abgeändert, als sie nunmehr vom Tag der Entwertung an einen Mo- nat Gültigkeit hat. (Bei spiel : Entwertung am 11. 8. 199 l/gültig bis 10. 9. 1991.) Die Stadtwerke sind der Meinung, mit di eser Änderung den Wünschen der Fahrgäste entgegenzukommen und die Akzeptanz der Bevölkerung zur Benützung dieser Monatsnetzkarte durch diese Änderung noch steigern zu können. Abbrennen der Bodendecke verboten Mit Verordnung de r OÖ. Landes regierung vom 20. Dezembe r 1982 über den Schutz wildwachsender Pfl anzen und fre ible i- bende rTi ere im LGBI. Nr. 106/82 wurde ein Verbot über das Abbrennen der Bodendecke (ausgenommen das Abbrennen abgeernteter Felder) im gesamten Landesgebiet ganz- jährig erlassen. Leider mußte beobachtet werden, daß entgegen diesem Verbot die trockene Vegetationsdecke abgebrannt wur- de, was dazu führt, daß die noch über- winternden oder in Kältestarre befindlichen Kleinlebewesen getötet bzw. verl etzt wer- den. Die Bevölkerung wird daher auf di esem Wege aufgefordert, das Abbrennen der Bo- dendecke auf alle Fälle zu unte rlassen. Dazu muß noch ergänzt werden, daß e in unbe- fugtes Abbrennen auch noch eine Über- tretung nach dem Luftreinhaltegesetz dar- stellt. Dipl.-Ing. Dr. ANTON STUMREICH ZIVILINGENIEUR FÜR GAS- UND FEUERUNGSTECHNIK TECHNISCHES BÜRO FÜR TECHNISCHE CHEMIE 4431 Haidershofen, Dorf 180 Telefon 07252/37423, Fax 07252/37531 Beratung und Problemlösungen für Gewerbe und Industrie, z. B. bei * Lagerung und Verwendung von Chemikalien, Heizöl, Flüssiggas * Energieeinsatz in Chemieanlagen und beim Ofen- und Kesselbetrieb * Abgas- und Rauchgasmessungen, Emissions- und Immissionsfragen * Behördenauflagen, Sicherheitsanalysen, Störfalluntersuchung Gedruckt auf umwel tfreundlichem, chl orfrei gebleichtem Papier STEYR

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