Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/7

L eopold Tatzreiter ist im Stadtsenat fü,r das Wohnungswesen und die Liegen- schaftsverwaltung zuständig. Imfolgen- den Beitrag kommentiert er aktuelle Themen des Wohnungssektors. Obwohl die Bau- und Sanierungstätigkeit im kommunalen Wohnbau nicht ruht, hat es den Anschein, daß bei annähernd gleichbleibender Bevölkerungsdichte ein immer größer werden- der Wohnraumbedarfentsteht. Durch neue Ge- setze und Verordnungen im Letzten Jahr wurde der Weg geebnet, auch für nicht geförderte Wohnungen eine Wohnbeihilfe zu bekommen. Stadtrat Leopold TATZREITER Dies soll den Ansturm auf öffentliche Wohnbauträger (die geförderte Wohnungen bauen) lindem, zumal es durch die neue Möglichkeit nunmehr leichter wird, den Mietaufwand für eine private Wohnung zu bestreiten. Leider wird dieses neue Gesetz nicht immer richtig interpre- tiert und sogar in Medien vollkommen falsch dargestellt. Ich will Ihnen daher hier vereinfacht ein Rechenbeispiel für Wohn- beihilfe darlegen : Miete: diese setzt sich immer aus Hauptmiete z. B. S 1.500.- Instandhaltungskosten z. B. S 200.- Verwaltungskosten z. B. S 100.- Betriebskosten: (Müll, Wasser, Kanal, Vers. etc) z. B. ~S-~3~0~0.~- zusammen S 2.100.- MWSt. =S~--=2=1=0.,__ Gesamtmonatsmiete S 2.310.- Wohnbeihilfe wird aber nur für Hauptmiete gewährt, also für S 1.500.- , wenn wir <lit::st::s Bt:i:spit:1 ht:mt:hmt:n. Einkommen: in dieser Wohnung wohnt eine alleinstehende Person mit einem Monatseinkommen von netto S 9.000.-. Würde aber die monatl. Hauptmiete S 3.000.- betragen, errechnet sich eine Wohnbeihilfe von S 1.4490.- Beweis: Miete S 3.000.- zumutbar S 1.510.- Differenz S 1.490.- = Wohnbeihilfe Ich hoffe, daß ich Ihnen damit das Grundsätzli- che des neuen Systems der Wohnbeihilfen- berechnung näher gebracht habe und darf Ihnen nun erörtern, wie seitens der Stadt Steyr das Problem Wohnraumbeschaffung einer Lösung zugeführt werden soll. Im Jahre 1991 werdendurchdieGWGderStadt Steyr 110 Mietwohnungen fertiggestellt und übergeben. Davon sind 50 Wohnungen als Seniorenwohnungen ausgeführt. Durch die Erste Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft der Stadt Steyr gelangen im heurigen Jahre 36 Mietwohnungen zur Vergabe. Seitens der Steyr-Daimler-Puch AG sind dies 38 Mietwohnungen. In Bau sind noch 24 Pensionistenwohnungen in der Industriestraße, deren Fertigstellung für 1992 geplant ist und Bauträgerin die GWG der Stadt Steyr ist. Im Zeitraum 1992 - 1994 kommen folgende Projekte zur Ausführung: GWG der Stadt Steyr: 69 Mietwohnungen im Resthof, 34 Miet- wohnungen in der Haratzmüllerstraße; Styria: 80 Mietwohnungen in Münichholz, 21 Eigentumswohnungen in Christkindl, 40 Miet- wohnungen im Wehrgraben; Erste Gemeinnützige: 36 Mietwohnungen auf dem Dachsberg; Steyr-Daimler-Puch AG: 63 Kleinwohnungen "Ledigenheim" . Bis in das Jahr 1994 können daher insgesamt 551 Wohneinheiten errichtet und bezogen werden . Die Aufwendungen dafür sind im nonna- len Wohnbau-Budget veranschlagt. Ich bin ständig mit Landesrat Habringer in Ve rbindung und vorstellig, um mehr Finanzmittel für denWohnbau bewilligt zu bekommen . Erfreu- FamiliengerechterWohnbau hat absolute Priorität In der nachstehenden Berechnung haben wir es mit dem neuen Begriff "Gewichtetes Haushaltseinkommen" zu tun. Dieses wird wie folgt ermittelt: a) Sockelbetrag (nach OÖ Wohnbeih ilfeverordnung) = 6.300.- Die Berechnung des gewichteten Haushaltseinkommens erfolgt durch die Addition der nachstehenden Gewichtungsfaktoren und der Multiplikation dieser Summe mit dem Sockelbetrag. b) Gewichtungsfaktoren: Einpersonenhaushalt 1,35 J,35 x 6.300.- ergibt S 8.505.- als gewichtetes Einkommen Zweipersonenhaushalt 1,80 1,80 x 6.300.-ergibt S 11.340.- als gewichtetes Einkommen Bei einem Haushalt mit mehr als 2 Personen: - für die erste erwachsene Person 1 ,0 - für jede weitere erwachsene Person und für jedes studierende Kind 0,8 - für ein Kind über 14 Jahre, das eine allgemeinbildende oder berufs- bildendehöhereSchule besucht und in einemInternat untergebracht ist 0,8 - für ein Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird 0,5 - für ein behindertes Kind im Sinne des § 8 des Familienlasten- ausgleichsgesetzes 1967 oder für behinderte Personen (Minderung der Erwerbsfähigkeit zu mindestens 60 Prozent) erfolgt eine Erhö- hung der Gewichtungsfaktoren um 0,5 Beispiel: Familie mit 4 Personen - 2 Erwachsene 1,0 + 0,8 = 1,8 1 Student 0,8 1 Kind 0,5 Gewichtungsfaktor daher 3,1 Berechnung: Einkommen z.B. S 9.000.- Gew. Einkommen 6.300.- x 1,35 = S 8.505.- Differenz = Zumutbarer Wo. Aufw. = S 495.- Hauptmiete S 1.500.- abzüglich zumutbarer Wo. Aufw. S 495.- Unterschiedsbetrag = Wohnbeihilfe S 1.005.- Bei 2 Personen: Gew. Einkommen 2 Pers. S 11.340.- Einkommen S 9.000.- Weil Einkommen niedriger ist als Gew.-Einkommen, wird volle Wohn- beihilfe gewährt - also S 1.500.-. Beispiel 3: Ehepaar mit einem Kind - Gew. Einkommen Verdienst ohne Kinderbeihilfe zumutb. Wo. Aufw. für obige Wohnung keine Wohnbeihilfe! S 14.490.- s 16.000.- s 1.510.- daher licherweise darf ich Ihnen mitteilen, daß mit Beteiligung der Stadt Steyr im Zuge eines Sonderwohnbauprogrammes für die Region Steyr, außer- halb der normalen Wohnbautätigkeit, eine Kapazitätserhöhung um 100 Wohnungen pro Jahr, für die nächsten 3 Jahre, erreicht werden konnte. Einreichungen für 40 Kleinwohnungen im Resthof - Bauträger Stadt Steyr - und für 188 Mietwohnungen - Bauträger GWG der Stadt Steyr - liegen dem Land Oberösterreich bereits vor. Für das künftige Projekt "Stelzhamerstraße" wurde das Bebauungs- planverfahren eingeleitet. Im Stadtbereich Hausleiten sind 46 Klein- und Mittelwohnungen in Planung. Seitens der Wohnungs AG (WAG) sind Wohnbauten auf der sogenannten Drachenwiese im Stadtteil Münichholz und auf dem Areal Ecke Sebeckstraße - Wömdlplatz, ebenfalls Münichholz, geplant. Insgesamt sollen im Zuge dieses Wohnbauprogrammes mindestens 750 Wohnungen in der Stadt Steyr in den nächsten 3 Jahren errichtet werden. Ich muß Ihnen an dieser Stelle aber auch mitteilen, daß es aus finanziellen Gründen immer schwieriger wird, geeignete Grundstücke für den Wohn- bau zu erwerben. Die Stadt Steyr hat schon jetzt ein Areal in der Größe von 59.300m2 (Knoglergründe) angekauft, um hier eine gewisse Vorsor- ge zu treffen. Zu manchen kritischen Äußerungen, daß der Errichtung von Pensioni- stenwohnungen ein zu großes Augenmerk zukommt, ist zu sagen, daß nur auf diesem Wege erreicht werden kann, kostengünstige "Altneubau- wohnungen" für finanzschwächere Wohnungswerber freizubekommen. Es ist mein Bestreben, familien- u. einkommensgerechte Wohnungs- politik zu betreiben. Dafür ist es aber notwendig, auf die Altbausubstanz zurückgreifen zu können. Aus diesem Grunde wird auch die Sanierung- stätigkeit zügig vorangetrieben. Ich darf mich an dieser Stelle für das Verständnis und die Bereitschaft der Mieter bedanken, für ein schönes und angenehmes Wohnen teilweise beträchtliche Mietenerhöhungen in Kauf zu nehmen. Die Errichtung und Ausgestaltung von Spiel- und Abstellflächen ist mir ein ebenso besonderes Anliegen. Sie werden jedoch verstehen, daß es angesichts der immer noch rapide zunehmenden Motorisierung sehr schwierig ist, das richtige Maß und Verhältnis zwischen Wohn-, Spiel- und Abstellflächen zu finden. Mit diesem kurzen Überblick über die Aktivitäten der Stadt Steyr im öffentlichen Wohnbau verbleibe ich herzlichst Ihr STEYR Gedruckt auf umweltfreundHchem. chlorfrei gebleichtem Papier 15/191

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