Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/7

Ehrenmedaillen für Verdienste um die Stadt Steyr Für Verdienste um die Stadt Steyr beschloß der Gemeinderat die Verleihung der Ehren- medaille der Stadt an den Maler Prof. Karl MOSTBÖCK, Landeskonservator Hofrat Dipl.-Ing. Gerhard SEDLAK, Gemeinderat a. D. Otto TREML und Hofrat Dr. Kurt KOPPENSTEINER, Vorstand des Finanz- amtes Steyr. DieWürdigung der Verdienste der genannten Persönlichkeiten bringen wir im Amtsblatt anläßlich der Übergabe der Medaillen. DER GEMEINDERAT BEWILLIGTE S 473.000 für die Durchführung der Baumeist- erarbeiten im Eingangsgeschoß des Schloß- museums. Ausbau der Jugendherberge Seit Verlegung der Jugendherberge vom städ- tischenZentralaltersheim imJahre 1984 in das ehemalige Lehrlingsheim Ennsleite stieg die Zahl der Nächtigungen von anfangs 2.370 Gästen auf 8.661 mit Ende 1990. Aufgrund der stark gestiegenen Gästezahl ergaben sich zunehmend Probleme bei der Abwicklung administrativer Arbeiten und des laufenden Betriebes in den Zimmertrakten. Der Verein Jugend- und Kulturzentrum ist nun als Eigen- tümer des Hauses an die Stadt herangetreten und will mit einem Kostenaufwand von S 500.000 folgende Investitionen vornehmen : Einbau von Rauchabschlußtüren in beiden Zimmertrakten, Errichtung eines abgeschlos- senen Aufenthaltsraumes im ersten Ober- geschoß und einer Rezeption im Eingangs- bereich sowie den Einbau einer Schließfach- wand beim Eingang. Da sich die Notwen- digkeit aller genannten Einbauten aus dem Betrieb der Jugendherberge ergibt, zahlt die Stadt die Kosten in Höhe von einer halben Million Schilling. Im Interesse einer raschen und kostensparenden Abwicklung organisiert der Verein die Durchführung der Arbeiten. Das Projekt wurde gegen die Stimmen der VP mit Mehrheit beschlossen. ZUR ERRICHTUNG EINES BOOTS- HAUSES bewilligte der Gemeinderat dem Sportverein FORELLE S 139.000. Neues Löschfahrzeug für die Feuerwehr Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Steyr benötigt für den Löschzug Münichholz ein neues Fahrzeug mit Bergausrüstung, das 3 Mill. S kostet. Das seit 20 Jahren in Verwen- dung stehende Löschfahrzeug muß ausge- schieden werden, da es den Anforderungen nicht mehr entspricht. Der Gemeinderat be- schloß den Ankauf eines neuen Fahrzeuges und gab als erste Rate 1,5 Mill. S frei. STEYR Neue Straßennamen DerGemeinderat beschloß dieUmbenennung der Gußwerkstraße in Mannlicherstraße für den Bereich von der Seitenstettner Straße bis zur Werkszufahrt zum neu geschaffenen Betriebsgelände. Von der Werkszufahrt bis zur Stadtgrenze bleibt die Bezeichnung Guß- werkstraße. Da bereits im Bereich Resthof eine Verbindungsstraße zwischen der Ennser und der Resthofstraße als Mannlicherstraße benannt ist, wurde diese Straße in Prof. -Al- bert-Weinschenk-Straße umbenannt. 8,6 Mill. S für Steyrdorf Der Gemeinderat bewilligte ein Investitions- programm für den Stadtteil Steyrdorf in Höhe von 8,6 Mill. S. Die 2. Baustufe der Kanali- sation kostet 6,8 Mill. S. Es umfaßt die Be- reiche Direktionsstraße, Wasserberg, Gschai- derberg, Mehlgraben 1, Dachsbergweg 2 und 4, Fabrikstraße 3 b, Wolfernstraße, Stadl- mayrgründe. Nahezu 2 Mill. S kostet die dazu notwendige Verlegung neuer Erdgas- und Trinkwasserleitungen, Straßenbau und Be- leuchtung. Planung für Wohn- hausanlage Hausleiten An der Hausleitner Straße sollen 46 Klein- und Mittelwohnungen mit einer Bausumme von etwa 37,3 Mill. S errichtet werden. Der Gemeinderat betraute Baumeister Ruben- zucker mit Planung und Bauleitung des Pro- jektes und gab dafür 2,050.208 S frei. 3 Mill. S für Stifts- kirche Gleink Die Stadt Steyr fördert die große Innen- restaurierung der ehemaligen Stiftskirche Gleink mit einem Beitrag von drei Millionen Schilling. Als Jahresrate für 1991 gab der Gemeinderat S 500.000 frei . Millionen für Kinder- gärten Für die Einrichtung des Erweitenmgsbaues im Kindergarten Plenklberg bewilligte der Gemeinderat als erste Baurate für die Tischlerarbeiten S 2,768.122. Für die 2. Bauetappe im Kindergarten Marxstraße auf der Ennsleite wurden S 716.034 freigegeben. In den Kindergarten Marxstraße wurden bereits im Vorjahr S 1,165.000 investiert. FÜR DAS DAUERNDE EINWEISUNGS- RECHT auf 40 Heimplätze des Vereines "Wirtschaftshilfe der Studenten Ober- österreichs" zahlt die Stadt 10 Jahre lang Bei- träge. Für 1991 gab der Gemeinderat S 255.300 frei. Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier Stadt zahlt Teil derWohn- beihilfe für frei finanzierte Mietwohnungen Der OÖ. Land!!'tg hat am 30. 1. }991 ein- stimmig eine Anderung des 00. Wohn- bauförderungsgesetzes 1990 beschlossen, durch die u. a. auch die Gewährung von Wohnbeihilfen für Mieter von nicht geför- derten Wohnungen grundsätzlich möglich wird. Die Voraussetzungen für die Erlangung der Förderung sind gegeben, wenn - der Mieter durch den Wohnungsaufwand unzumutbar belastet wird; - er seine Wohnung zur Befriedigung sei- nes Wohnbedürfnisses dauernd bewohnt; - er keine nach dem Landes-, Wohn- und Siedlungsfondsgesetz geförderte Woh- nung benützt; - das Mietverhältnis nicht mit einer nahe- stehenden Person abgeschlossen wurde (Ehegatte, Lebensgefährte, Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie bzw. im 2. Grad der Seitenlinie); - die Gemeinden, in deren Gebiet sich die Wohnung befindet, zum teilweisen Kostenersatz bereit sind und - es sich um eine Wohnung bzw. ein Reihenhaus im Sinne des Gesetzes han- delt. Da zur Erlangung dieser Beihilfe die teil- weise Kostenübernahme durch die zustän- dige Gemeinde notwendig ist, hat der Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sit- zung vom 16. 5. 1991 beschlossen, 10 Prozent der an die Bewohner der Stadt Steyr aufgrund dieser Gesetzesänderung ausbezahlten Wohnbeihilfen aus eigenen Mitteln zu tragen bzw. dem Land OÖ. zu vergüten. Durch diesen Beschluß ist es der Steyrer Bevölkerung möglich, diese Wohnbeihilfe zu erlangen. Der Landtag hat auch die Wohnbeihilfenverordnung geändert, sodaß die neue Wohnbeihil- fenregelungrückwirkendzum 1.3.1991 in Kraft getreten ist. Diese Wohnbeihilfe wird ausschließlich zur Bedeckung der Nettomiete gewährt und ist mit S 2.000.- monatlich begrenzt. Die Ermittlung des anrechenbaren Wohnungsaufwandes und der maßgeblichen Einkommensgrenzen sowie die übrigen Voraussetzungen ist der bisher bestehenden Beihilfenregelung an- geglichen. Die entsprechenden Anträge zur Gewäh- rung der neuen Wohnbeihilfe sind beim jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde- amt, für das Gebiet der Stadt Steyr dem- nach beim Magistrat Steyr, einzubringen. Als Nachweis des bestehenden Mietverhältnisses ist der beim Finanzamt zur Vergebührung angezeigte Mietvertrag vorzulegen. Antragsformulare liegen bei der Liegenschaftsverwaltung des Magist- rates Steyr auf, wo auch ergänzende Fra- gen beantwortet werden. Die genannte Abteilung ist gerne beim Ausfüllen des Formulars behilflich. Die notwendigen Bestätigungen der Gemeinde werden bei Vorliegen der Voraussetzungen durch das Statistische Referat (Rathaus, 4. Stock) er- teilt. Bei Antragstellung bis 31. August ist aucheine rückwirkende Gewährungdieser Beihilfe ab 1. 3. 1991 möglich. 13/189

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