Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/6

gibt, ein menschliches sein kann - bleiben kann, bleiben muß! Wenn ich persönlich und meine Partei Bürger- meister Schwarz nicht attackieren, dann be- deutet das längst nicht, daß wir mit allen Vorgängen innerhalb der Volkshilfe einver- standen sind, wenn diese so sind, wie sie kolportiert werden. Die Beweisführung kann weder durch mich noch durch meine Partei- kollegen angetreten werden; und wenn man nichts beweisen kann, so ist zumindest meine Weltanschauung und meine Grundein- stellung, so hat man zu schweigen. So auch zum Thema Volkshilfe. Ich betone noch einmal, ich bezweifle nicht, daß Hein- rich Schwarz ein ehrlicher Mensch ist und ich bezweifle nicht, daß Heinrich Schwarz nach bestem Gewissen handelt. Ich habe keinen Grund zur Annahme. Für mich gilt die Unschuldsvermutung solange bis die Schuld bewiesen ist. Und ich bezweifle nicht, daß Heinrich Schwarz auch den Rechnungshof- bericht nicht verdeckt hält, weil ich glaube, daß es noch keinenEndbericht gibt. Ich glaube ihm das, wenn er das sagt. Ich glaube daran, daß es nur einen Rohbericht gibt und da kommt dann die nächste problematische Si- tuation von Verflechtung zwischen Funktio- nen und Personen. Ich werde als Sprecher der Österreichischen Volkspartei - solange ich dazu legitimiert bin - auch nicht gegen den von mir obersten Grundsatz der Unschuldsvermutung versto- ßen.Das kann ich nur derPresse, den Kollegen der sozialistischen Fraktion und den Kollegen aller anderen Fraktionen mitgeben. Ich glau- be, daß es sehr schlimm ist, wenn man aus taktischen Überlegungen an Personen kratzt, Personen fertig macht und nicht die Ursachen, sondern nur spektakuläre Symptome er- wähnt." GROskarHolub (GAL): "Ich bin sehr überrascht, daß es heute um die Volkshilfe geht und darum habe ich auch wirklich überhaupt keine Unterlagen bei mir. Ich kann es nur mit dem Gedächtnis versu- chen; ich glaube auch, daß mein Cousin, Karl Holub, recht hat, wenn er sagt es gilt die Unschuldsvermutung, das trifft auch für mei- ne Position zu. Ich muß sagen, persönlich schätze ich den Herrn Bürgermeister als Mensch sehr. Ich glaube auch, daß er nebst einigen anderen in etwas hineingezogen worden ist, wo er viel- leicht auch die Möglichkeit gehabt hätte, frü- her etwas daran zu ändern. Ohne irgendwelche Ergebnisse, ohne klare Fakten werfe ich dem Bürgermeister nicht vor, er hätte irgendwelche strafbaren Hand- lungen gesetzt. Das werde ich sicherlich auch nicht machen. Und zum anderen möchte ich feststellen - bezüglich GAL - die GAL Steyr ist eine unabhängige Gruppe. Mit dem Herrn Anschober verbindet uns sicherlich vieles, aber nicht alles und ich bin der Meinung - das ist jetzt meine persönliche Auffassung, da können andere Leute innerhalb der GAL eine andere haben und diese auch durchaus äußern, da es ja bei uns keinen Meinungszwang gibt - wenn ein Gericht feststellt, daß irgendetwas STEYR nicht stimmt, o. k., dann ist es klar, daß man Konsequenzen zieht. Ich denke, wenn der Herr Bürgermeister Informationen hat, oder von sich aus, von seinem Gewissen aus weiß, daß etwas nicht o. k. ist, dann hat er auch die Konsequenzen zu ziehen. Das ist aber nicht meine Aufgabe und ich weiß es eben nicht, es zu verlangen." GR Siegfried Vratny (KP): "So wie mein Vorgänger Gemeinderat - Ent- schuldigung, gewesenerGemeinderat- Kolle- ge Otto Treml werde ich versuchen so korrekt und unpersönlich zu agieren.Der KPÖ genügt die Erklärung von Bürgermeister Heinrich Schwarz. Er hat keine unehrenhaften Hand- lungen gesetzt, sondern wir kennen ihn seit Jahrzehnten als aufrechten Bürger, der wirk- lich in allen sozialen Fragen und Handlungen in dieser Stadt eingetreten ist und ich spreche ihm auch das Vertrauen weiter aus ." GR Roman Eichhübl (FP): "Ich tue mir an und für sich etwas leichter bei einer Stellungnahme zu dem angesprochenen Thema Volkshilfe. Dies deshalb, weil ich be- reits im Rahmen der Budgetsitzung am Don- nerstag, dem 13. Dezember 1990, eine grund- sätzliche Stellungnahme abgegeben habe, an der sich inzwischen nichts geändert hat. Ich darf aber vielleicht doch zur Erinnerung etwas näher in das eingehen, was ich damals gesagt habe. Es hat ja damals bekanntlich schon breiten Raumin verschiedenen Medien einge- nommen, daß Unzulänglichkeiten bei der Vergabe von Geldern und Subventionen bei der Volkshilfe vorhanden seien. Ich wurde auch damals um eine grundsätzliche Stellung- nahme seitens eines Pressevertreters gefragt und ich habe damals folgendes wörtlich zum Ausdruck gebracht: Sollten sich die erhobenen Vorwürfe als be- gründet herausstellen, müßte das für die SPÖ- Politiker Reich! und Schwarz Anlaß sein, so- fort zurückzutreten. Mir ist es dann aber dabei nicht darum gegangen, Herrn Bürgermeister Schwarz - den ich im übrigen als Bürgermei- ster sehr schätze, sonst hätte ich ihn ja nicht zwei Mal gewählt - persönliches Fehl- verhalten vorzuwerfen. Es gibt aber die politi- sche Verantwortung und trotzdem habe ich ausgeführt, besteht auch heute für mich kein Anlaß, Bürgermeister Heinrich Schwarz zum Rücktritt aufzufordern. Es hat sich wie gesagt an meiner grundsätzlichen Meinung nichts geändert. Es liegt, so wie ich aus den Aussagen des Herrn Bürgermeisters entnehmen konnte, noch kein endgültiger Rechnungshofbericht vor. Es ist ein Rohbericht, zu dem der Bürger- meister Stellung genommen hat. Daher bin auch ich der Auffassung, daß vorerst einmal der Unschuldsbeweis zu gelten hat und an den Schluß meiner Ausführungen stelle ich, daß der Gemeinderat sicherlich noch die Gelegen- heit haben wird, diesen Rechnungshofbericht nach Vorl iegen zur Kenntnis zu nehmen bzw. auch darüber zu diskutieren." Gedruckt auf umweltfreund lichem, chlorfre i gebl eich1em Papier Aus dem Gemeinderat In der Gemeinderatssitzung am 16. Mai 1991 wurde für den Umbau der Caritas- Turnhalle Gleink eine Mittelfreigabe im Ausmaß von 1,8 Mill. S beschlossen. Zur Förderung der II. Ausbaustufe des BMW- Motorenwerkes wurden S 5,865.468.- freigegeben. Für den laufenden Betriebdes Museums Arbeitswelt stellt die Stadt S 950.000.- zur Verfügung. Der Touris- musverband Steyr erhält als Jahressub- vention 1,22 Mill. S. Die Stadt wendet als Beitrag zu den Kosten des Notarztwagen- systems 1,052 Mill. S auf. Der Tischlerei Hackl GesmbH wird eine Gewerbe- förderung in Höhe von S 66.666.- ge- währt. Für den weiteren Ausbau des Kin- dergartens Taschelried werden l ,928 Mill. S bewilligt. Die Stadt unterstützt das Pro- jekt "Wohngemeinschaft Steyr" der Ge- sellschaft "Pro mente infinnis" mit S 318.000.- . Für den 2. Bauabschnitt Stra- ßenbau Fachschulstraße wurden 973.000S freigegeben . Im Zusammenhang mit der Errichtung diverser Erdgasreduzierstat- ionen im Versorgungsnetz Steyr wird der Auftragsvergabe an die Firma Jntegral- Montage, Wels, in Höhe von 1,126 Mill. S zugestimmt. Für Tiefbauleistungen beim Ausbau des Erdgasversorgungsnetzes in Gleink werden 2,7 Mill. S bewilligt. Die Erneuerung des Trinkwasserversorgungs- stranges kostet 1,25 Mill. S. Um 1,15 Mill. S wird in der Sonderschule Industriestraße zusätzlich ein Waschraum sowie ein Turn- geräteraum errichtet. Aus demStadtsenat S 197.000.- bewilligte der Stadtsenat für die Neuauflage des Behördenwegweisers der Stadt Steyr. Das Filmprojekt "Die mächtigen Strecken" wird mit S 25.000.- unterstützt. Dabei geht es unter anderem um Landschaftsschutz, sozial angepaßte Technik sowie zukunftsorientierte Ver- kehrspolitik. Der Verein "Kindergruppe Steyr" erhält S 35.000.- . Für die laufende Blechsammlung wurden S 79.000.- frei- gegeben. ImRahmen der 3. Bauphase zum Ausbau des Schloßmuseums wurden für Baumeisterarbeiten S 480.000.- bewil- Ugt. Der Verein "Steyrer Notruf für verge- waltigte, mißhandelte und bedrohte Frau- en" erhält für den laufenden Betrieb einen Beitrag zu den Personalkosten inHöhe von S 19.575.-. Rettungsverdienst- medaille der Stadt Steyr An verdiente Mitarbeiter des Bergrettungs- dienstes Steyr wird aufgrund ihrer mehr a]s 25jährigenTätigkeit imRettungswesen die Verdienstmedaille in Gold verliehen. Es sind dies Fritz Schrank, Arbeiterstraße 8, Karl Steinkellner, Lortzingstraße 5, Wil- helm Tillmann, Roseggerstraße 13, Rudolf Wally, Schnallentorweg 8/5, alle aus Steyr. 9/157

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