Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/6

Stadt zahlt drei Notfallsanitäter Mit 1. Dezember 1989 ging der Notarztwagen in Steyr in Betrieb. Für die ca. 100.000 Ein- wohner von Steyr und den Umlandgemeinden ist damit eine wesentliche Verbesserung der medizinischen Notfallversorgung durch die Inbetriebnahme dieses Notarztwagens einge- treten. Dieser Notarztwagen wird von der Bezirks- stelle Steyr-Stadt des OÖ. Roten Kreuzes be- trieben und ist beim Landeskrankenhaus Steyr stationiert. Im Einsatz wird das Fahrzeug von einem Notfallarzt und zwei hauptamtlichen Notfallsanitätern besetzt. DerNotfallarzt wird vom Landeskrankenhaus Steyr bereitgestellt. Die erforderlichen 8 Notfallsanitäter sind Dienstnehmer des OÖ. Roten Kreuzes und werden in der einsatzfreien Zeit im Landes- krankenhaus Steyr fortgebildet und im Rah- men dieser Fortbildung beschäftigt. Das Fahrzeug selbst ist mit zahlreichen Geräten und Medikamenten ausgestattet, die eine medizinische Intensivversorgung eines Pati- enten ermöglichen, sodaß diese als mobile Intensivstation bezeichnet werden kann. In Vorverhandlungen konnte seinerzeit er- reicht werden, daß die Anschaffungskosten des Notarztwagens sowie die Personalkosten für 4 der 8 hauptberuflichen Sanitäter aus den Mitteln des Krankenanstaltenzusammenar- beitsfonds (KRAZAF) beglichen werden. Die Kosten für 3 Sanitäter werden von der Stadt Steyrund für einen Sanitäter von den Umland- gemeinden (nach Anzahl der Einwohner) getragen. Der Gemeinderat hat die Freigabe von S 1,042.839,38 für das Rechnungsjahr 1991 beschlossen. Mobile Hauskranken- pflege, ein bewährter sozialer Dienst der Stadt Steyr Es darf wieder einmal die Einrichtung der „Mobilen Hauskrankenpflege" in Erinnerung gerufen werden. DieseWohlfahrtsmaßnahme derStadtSteyrwurdeimJahre 1980insLeben gerufen und seither von hunderten Steyrer Bürgern in Anspruch genommen. Sie umfaßt die Krankenpflege durch eine tliµlumierle Kra11kensd1wesler außerhalb t:i- ner Anstalt, wie auch die sonstige Versorgung des betreffenden Patienten. DieHauskranken- pflege wird gewährt, wenn die Aufnahme eines Kranken in einem Krankenhaus nach ärztlichem Dafürhalten nicht unbedingt not- wendig ist. Die Hauskrankenschwester hat sich vordringlich um die körperliche Pflege des Patienten sowie um die Durchführung der ärztlichen Anordnungen zu kümmern. Das Pflegepersonal ist mit einem PKW unter- wegs, um möglichst rasch den Einsatzort er- reichen zu können. Besondere Bedeutung kommt der daraus resultierenden Mobilität bei der Krankenbetreuung in Stadtrand- bereichen zu. STEYR Bürgermeister Heinrich Schwarz wird die Spende in Höhe von 1,200.000 S übergeben. V. /. : Vorstandsdirektor Frech, LAbg. Pallwein-Prettner, Bgrn. Schwarz, Vorstandsdirektor Dkfm. Glück. Eröffnung der S-Geschäftsstelle Landeskrankenhaus Am 15. Mai wurde die neue Geschäftsstelle der Sparkasse Steyr AG im Landes- krankenhaus eröffnet. Anläßlich des Fest- aktes wurde vom Aufsichtsratsvorsitzenden der Sparkasse Steyr AG Bürgermeister Hein- rich Schwarz eine Spende der Sparkasse in Höhe von S 1,200.000.- für die Errichtung des Not~~tstützpunktes an den Viz~präsiden- ten des Osterr. Roten Kreuzes 00., LAbg. Leopold Pallwein-Prettner übergeben. Die Zusammenarbeit zwischen der Sparkasse und dem Landeskrankenhaus besteht seit der Errichtung des Krankenhauses. Ihrem ge- meinnützigen Zweck zufolge hat die Sparkas- se mehrere Rettungsfahrzeuge in den letzten Jahrzehnten angeschafft. Die neue Geschäftsstelle der Sparkasse Steyr AG befindet sich beim Eingangsportal des LKH. Die Filiale bietet eine Fläche von 60 m 2 • Für die Gewährung derHauskrankenpflege ist ein Kostenbeitrag von derzeit S 58.- pro Stunde zu bezahlen. Bei besonderer Bedürf- tigkeit des Patienten wird eine Ermäßigung oder gänzliche Befreiung gewährt. Anmeldungen nimmt das Sozialamt des Mag- istrates Steyr, Amtshaus Redtenbachergasse 3, II. Stock, Zimmer-Nr. 10, Tel. 25711, DW :mo - 101, entgegen. Dfls Smfalflmt erteilt auch gerne nähere Informationen über diesen sozialen Dienst. LIONS-Urlaubs- aktion für Senioren Wie in den vergangenen Jahren führt der Lions-Club Steyr wieder eine Urlaubsaktion für bedürftige Senioren durch. Die Veranstal- tung findet in diesem Jahr voraussichtlich in den letzten beiden Septemberwochen statt und erfolgt unter der Mithilfe des Magistrates der Stadt Steyr sowie des italienischen Lions- Club Comaccio. Teilnahmeberechtigt sind Gedruck1 auf umweltfreundl ichem. chlorfrei gebleichtem Papier Auch die moderne Banktechnik hält Einzug. Kontoauszugdrucker, Geldausgabeautomat und Kleingeld-Wechselautomat ergänzen die obligate Ausstattung. Die persönliche Kun- denbetreuung liegt in den Händen des Zweigstellenleiters Werner Kronberger und seiner Mitarbeiterin Sabine Wolf, beides jun- ge, aber in allen einschlägigen Geschäfts- bereichen erfahrene Mitarbeiter. Die Errichtung dieser neuen Geschäftsstelle der Sparkasse Steyr AG war diktiert von der Notwendigkeit, einen im Landeskrankenhaus selbst und in der Umgebung bestehenden Kundenstock zeitgemäß zu betreuen. Sowohl für bestehende als auch für zukünftige Kun- den in der Region ist die räumliche Nähe neben der Qualität der Bankprodukte und Dienstleistungen nach wie vor ein wichtiger Faktor. Frauen und Männer, die das 60. Lebensjahr bzw. 65. Lebensjahr vollendet haben und Bezieher von Ausgleichszulagen sind. Die Leistungen der veranstaltenden Clubs beinhalten den kostenlosen Hin- und Rück- transport von Steyr zu der Lagunenstadt Comaccio an der Adria (ca. 70 km von Vene- dig) sowie den kostenlosen Aufenthalt in Bungalows. Die Mahlzeiten können in den komplett eingerichteten Bungaloweinheiten selbst zubereitet oder in nahegelegenen Re- staurants eingenommen werden. Für die Ko- sten der Verpflegung müssen die Teilnehmer selbst aufkommen. Für eine ärztliche Betreuung wird gesorgt. Ein ärztliches Attest sowie ein Auslandskrankenschein sindjedoch vor Reiseantritt zu besorgen. Meldungen von Interessenten sind bis läng- stens 25. Juni beim Sozialamt des Magistrates Steyr, Redtenbacherstraße 3 bzw. bei einer Steyrer Seniorenorganisation oder beim Se- niorenclub Steyr, Promenade 4 abzugeben. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach freiem Ern1essen des Lions-Club Steyr und unter Ausschluß des Rechtsweges. 15/163

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