Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/6

AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Stadtbauamt Bau3-7025/90 Öffentliche Ausschreibung über die Belagsarbeiten auf der B 122 (Flüsterasphalt) von Km 34,30 bis Km 34,80. Die Unterlagen können ab 17. Juni 1991 im Stadtbauamt, Zimmer 310, gegen Ko tener- satz von S 100.- abgeholt werden. Durch die Ausschreibung und Entgegen- nahme der Anbote erwachsen den Aus- schreibem keine wie immer gearteten Ver- pflichtungen oder Verbindlichkeiten gegen- über den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Angeboterstellung erfolgt nicht. Der aus- schreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieterohne Angabe von Gründen abzuleh- nen. Jede Anfechtung wegen Intums ist aus- geschlossen. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Belagsarbeiten auf der B 122 (Flüsterasphalt) von Km 34,30 bis Km 34,80" am 5. Juli 1991 um 8.45 Uhr in der Einlauf- stelle des Magistrates, Zimmer 232, abzuge- ben. Die Anboteröffnung fmdet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 318, statt. Für den Bürgermeister: Baudirektor OSR Dipl.-Ing. Helmut Vorderwinkler * Magistrat Steyr, Abt. II, Stadtrechnungsamt Buch-7700/90 Rechnungsabschluß 1990 Kundmachung Gemäß § 53 Abs. 2 des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr erfolgt folgende Verlaut- barung: Der Rechnungsabschluß der Stadt Steyr für das Jahr 1990 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit vom 17. bis einschließlich 24. Juni 1991 im Stadtrechnungsamt, Rathaus, 3. Stock, Zimmer 214, während der Amtsstun- den zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgenneister: Heinrich Schwarz * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2- I735/9 I, Bebauungsplan Nr. 55 - "Sandmayr" - Auflage zur öffentlichen Ein- sichtnahme Kundmachung Gern.§ 23 Abs. 3 in Verbindung mit§ 21 Abs. 4 Oberösterreichisches Raumordnungs- gesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., wird in der Zeit vom 17. Juni bis 13. August 1991 darauf hingewiesen, daß der Bebauungsplan Nr. 55 - "Sandmayr" -durch 6Wochen, das ist vom 2. Juli 1991 bis einschließlich 13. August 1991 STEYR zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magist- rat Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Entsprechend dem Bebauungsplan ist beab- sichtigt, auf den Grundstücken Nr. 53/14, 53/ 15 und Teilen des Grundstückes 53/16, alle Kat. Gem. Christkindl, Wohngebäude in offe- ner Bauweise zu errichten. Im Bereich des Lohnsiedlbaches sollen Wohnobjekte in Sonderbauweise - mehrere Hauptgebäude auf einem Bauplatz aneinandergebaut - errichtet werden. Jedennann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, wäh- rend der Auflagefrist schriftliche Aru·egungen oder Einwendungen beimMagistratSteyrein- zubringen. Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2- l 736/9 I, Bebauungsplan Nr. 34 - "Schlühslmayr" - Änderung Nr. 3; Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gern. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit§ 21 Abs. 4 Oberösterreichisches Raumordnungs- gesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., wird in der Zeit vom 17. Juni bis 13. August 1991 darauf hingewiesen, daß der Bebauungsplan Nr. 34 - Änderung Nr.- 3 - "Schlühslmayr" - durch 6 Wochen, das ist vom 2. Juli 1991 bis ein- schließlich 13. August 1991 zur öffentlichen Einsichtnahme beimMagistrat Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Entsprechend dem Änderungsplan ist beab- sichtigt, in Anpassung an den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 55 - "Sandmayr" - die westlich der Schlühsl- mayrstraße liegenden Grundstückskonfigura- tionen im Bereich des Grundstückes Nr. 369/ 1, Kat. Gern. Christkindl, neu festzulegen. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, wäh- rend der Auflagefrist schriftliche Anregungen oderEinwendungen beimMagistratSteyrein- zubringen. Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-4633/90, Bebauungsplan Nr. 12 - "Hundsgraben" -Änderung Nr. I -Aufhebung Kundmachung Der vom Gemeinderat der StadtSteyr in seiner Sitzung vom 21. März 1991 beschlossene Bebauungsplan Nr. 12 - "Hundsgraben" - Änderung Nr. 1 - Aufhebung - wird hiemit gern. § 21 Abs. 9 OÖ. Raumordungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., in Verbin- Gedruck1 aufumwehfreund lichcm, chlorfrei gebleichtem Papier STEYR dung mit§ 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBL Nr. 11 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5 OÖ. Raum- ordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., mit Erlaß des Amtes der OÖ. Landes- regierung vom 18.April 1991,Zahl-BauR-P- 490051/2/1991, aufsichtsbehördlich geneh- migt. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öf- fentlichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist fol- gendem Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten wäh- rend der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Abtei lungsvorstand: SR Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-2227/91, Bebauungsplan Nr. 56 - Stelzhamerstraße Kundmachung Gemäß § 21 Abs. 4 Oberösterreichisches Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., wird in der Zeit vom 17. Juni bis 13. August 1991 darauf hingewiesen, daß der Bebauungsplan Nr. 56 "Stelzhamerstraße" durch 6 Wochen, das ist vom 2. Juli 1991 bis einschließlich 13. August 1991 zur öffentli- chen Einsichtnahme beim Magistrat Steyr, Planungsreferat, während der Amtsstunden aufliegt. Das Planungsgebiet betrifft die unbebaute Fläche nördlich der Stelzhamerstraße bis zum Teufelsbach. Im Osten grenzt die bestehende Reihenhausbebauung (Stelzhamerstraße 26 - 26 i) an, im Westen schließt das bestehende Wohnareal der Ersten Gemeinn. Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft an. Die Wid- mung ist Wohngebiet. Der Bebauungsplan sieht im östlichen Be- reich die Errichtung einer zweigeschossigen Reihenhausanlage vor. Im westlichen Bereich ist die Errichtung von max. 2 bis 3geschos- sigen Wohnobjekten mit einer Gesamt- geschoßflächenzahl von max. 0.7 geplant. Straßenfluchtlinien, Baufluchtlinien, Art der Bauweise und Höhenbegrenzungen wurden für den gesamten Planungsbereich festgelegt. Jedennann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, wäh- rend der Auflagefrist schriftliche Anregungen oderEinwendungen beimMagistratSteyrein- zubringen. Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Maier 11/159

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