Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/5

Wohnbeihilfe für frei fmanzierte Mietwoh- nungen - Stadt zahlt 10 Prozent der Kosten Am 30. Jänner 1991 hat der Landtag einstim- mig eine Änderung des OÖ. Wohnbau- förderungsgesetzes 1990 beschlossen, durch die u. a. auch die Gewährung von Wohn- beihilfen für Mieter nicht geförderter Woh- nungen grundsätzlich vorgesehen wird, wenn der Mieter durch den Wohnungsaufwand un- zumutbar belastet wird; er seine Wohnung zur Befriedigung seines Wohnbedürfnisses dau- ernd bewohnt; er keine nach dem Landes-, Wohn- und Siedlungsfondsgesetz geförderte Wohnung benützt; das Mietverhältnis nicht mit einer nahestehenden Person abgeschlos- sen wurde (Ehegatte, Lebensgefährte, Ver- wandte und Verschwägerte in gerader Linie bzw. im 2. Grad der Seitenlinie); die Gemein- den, in deren Gebiet sich die Wohnung befin- det, zum teilweisen Kostenersatz bereit sind und es sich um eine Wohnung bzw. ein Rei- henhaus im Sinne des Gesetzes handelt. Dabei ist vorgesehen, daß jede Gemeinde nach diesem Gesetz unter Berücksichtigung ihrer Finanzkraft die Gewährung von Wohn- beihilfen für nicht geförderteMietwohnungen innerhalb ihres Gemeindegebietes dadurch zu unterstützen hat, daß sie dem Land die dafür aufgewendeten Mittel teilweise ersetzt und zwar in einem Höchstausmaß von 10 Prozent der Wohnbeihilfe. Außerdem besteht die verwaltungsmäßige Mitwirkung der Gemeinden an dieser Aktion des Landes darin, daß Ansuchen um Gewäh- rung einer Wohnbeihilfe für nicht geförderte Mietwohnungen bei der Wohnsitzgemeinde einzubringen sind, die sie mit einer Bestäti- gung über die Richtigkeit der Angaben an das Amt der OÖ. Landesregierung weiterzuleiten hat. Nunmehr hat der Landtag am 15. April 199 l auch die Wohnbeihilfenverordnung geändert, so daß die neue Beihilfenregelung rückwir- kend mit 1. März 1991 in Kraft tritt. Diese Wohnbeihilfe wird ausschließlich zur Be- deckung der Nettomiete gewährt und außer- dem (im Gegensatz zur Wohnbeihilfe für ge- förderte Wohnungen) mit 2.000 S monatlich begrenzt. Die Einkommensgrenzen und die Berech- nungsarten sowie die sonstigen Vorausset- zungen der Gewährung sind der·bestehenden Bio-Bauernmarkt in Steyr Ab 15. Mai gibt es in Steyr jeden Mittwoch von 17 bis 19 Uhr einen "Bio-Bauern- markt" , der rechtl ich gesehen ein erwei- terter Ab-Hof-Verkauf ist. Der Markt fin- det im ATRIUM, G leinkergasse 2 1, statt, wobei 8 Biobetriebe der Umgebung be- teiligt s ind. STEYR Beihilfenregelung angeglichen. Als Nach- weis des Mietverhältnisses an frei finanzierten Wohnungen gilt ausschließlich der beim Fi- nanzamt zur Gebührenbemessung angezeigte Mietvertrag. Die Stadt Steyr will sich schon unter Be- dachtnahme auf die bescheidenen finanziel- len Verhältnisse vieler in Altwohnungen le- bender Mitbürger einer Beteiligung an dieser Landesaktion nicht versch ließen, da das ge- samte Wohnbeihilfensystem durch diese Maßnahme gerechter und sozial ausgewo- gener gestaltet wird. Allerdings ist nicht be- kannt, wieviele Fälle für die Stadt Steyr dabei tatsächlich in Frage kommen. Die vom Land Oberösterreich offenbar auf der Grundlage des Mikrozensus angestellten Erhebungen stehen nicht zur Verfügung, wobei diese Da- ten, die sich auf den Landesdurchschnitt be- ziehen, nur als Wahrscheinlichkeitszahlen zu verstehen sind. Als nicht gefördert gelten im Landesgesetz alle jene Wohnungen, die we- der nach den Wohnbauförderungsgesetzen 1990 und 1984, dem Wohnhaussanierungs- gesetz, dem Wohnungsverbesserungsgesetz, den Wohnbauförderungsgesetzen 1954 und 1968, den Bundeswohnbausondergesetzen noch nach den Bundes-, Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetzen oder dem Wohn- hauswiederaufbaugesetz finanziell unter- stützt wurden. So gesehen sind alle Altbauten, auch jene die von gemeinnützigen Bau- vereinigungen während des Krieges errichtet wurden, als nicht gefördert anzusehen. Der Stadtsenat stellte an den Gemeinderat den Antrag, der Beteiligung der Stadt Steyr an der Gewährung von Wohnbeihilfen für nicht ge- förderte Mietwohnungen innerhalb des Ge- meindegebietes durch das Land Oberöster- reich im Sinne des OÖ. Wohnbauförderungs- gesetzes 1990 in der Fassung des Gesetzes vom 30. 1. 1991 dahingehend zuzustimmen, daß die Stadt dem Land Oberösterreich die dafür aufgewendeten Mittel in einem Höchst- betrag von 10 Prozent ersetzt. DIE GRÜNDUNGSVERSAMMLUNG der Bezirksgruppe Steyr des OÖ. Herzverbandes findet am Donnerstag, dem 23. Mai, um 19 Uhr, im Schwechater Hof statt. Alle Interes- sierten aus Steyr und Umgebung sind dazu eingeladen. In Selbsthilfegruppen werden im Gespräch Ängste abgebaut, Probleme bewußtgemacht, und dadurch wird ermöglicht, daß diese be- arbeitet werden können. In diesen Gruppen wird praktische Unterstützung in konkreten Lebenssituationen angeboten, Bedürfnisse werden erkannt, Ansprüche bei Institutionen geltend gemacht, Wünsche und Anregungen zur Verbesserung der sozialen Lage dort de- poniert. Dank der Initiative von Dr. Anton Fackelmann, Internist in Steyr, und Prim. Univ. Prof. Dr. Gunter Kleinberger, Vorstand der I. Med. Abtg. im LKH Steyr, sind nun die Spatenstich für Behinderten- Wohnheim in Gleink Am30. A ugus t finde t inGleinkder Spaten- stich zum B au des Behindertenwohn- heimes statt. Dem Verein Lebenshilfe feh- len noch vier Mill. S zur Vollfi nanzierung des 36 Mill . S teuren Projektes. Im unten stehenden A ufruf bittet der Obmann der Arbeitsgruppe Steyr der Lebenshilfe, Ru- dolf Mayrhofe r, um Unterstützung für das gute We rk. Der Verein Lehenshi/fe OÖ. betreut in sei- nen Einrichtungen in Steyr mehr als 70 geistig oder meh,jach behinderte Men- schen, die nicht zu einer selbsländigen Lebensführung in der Lage sind. Auch im privaten Bereich benötigen diese Perso- nen ständige Unterstützung, die überwie- gend von den Eltern geleistet wird. Über 50 Prozentder Eltern, derenAngehö- rige in der Tagesheimstätte der Lebens- hilfe beschäftigt sind, habenjedoch bereits ein Lebensalter von 60 Jahren überschrit- ten. Es zeigt sich somit immer dringender die Notwendigkeit, für die Behinderten eine Wohnmöglichkeit auch nach dem Ende der elterlichen Betreuung zu schaf Jen. Der Verein plant daher die Errichtung eines Wohnhauses für 26 behinderte Per- sonen in Steyr-Gleink. Die Kosten dafür werden etwa 36Mil/. S betragen und liegen damit unter den Richtsätzen des Landes OÖ.für vergleichbare Einrichtungen. Die Finanzierung e,f olgt zum Teil durch das Land Oberösterreich und die Gemeinden. Die Vollfinan zierung wird j edoch nur mit Hilfe auch Ihrer Spende möglich werden. Daher wenden wir uns an Sie mit der Bitte um Unterstützung dieses wichtigen und dringend notwendigen sozialenAnliegens. Helfen Sie mit Ihrem Beitrag, den behin- derten Mitmenschen ein Heim zu schaffen! RudolfMayrhofer Obmann der Arbeitsgruppe Steyr der Lebenshilfe Voraussetzungen geschaffen worden, auch in Steyr eine Bezirksgruppe des OÖ. Herzver- bandes gründen zu können. Als zukünftiger Leiter dieser Bezirksgruppe hat sich Friedrich Hallwirth - selbst seit Jahren Herzpatient- zur Verfügung gestellt. 1,6 Mill. S für neue Lüftungsanlage im Stadtsaal Zur Verbesserung der Belüftungsverhältnisse im Stadtsaal ist der Umbau der bestehenden Lüftungsanlage vorgesehen. Der Stadtsenat stellt an den Gemeinderat den Antrag zur Freigabe von 1,650.000 S. Die Umbauarbei- ten werden etwa vier Wochen dauern. Der Stadtsaal wird daher im Zeitraum vom 17. Juni bis 17. Juli für Veranstaltungen nicht zur Verfügung stehen. 9/125

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