Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/5

AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Baurechtsamt Bau3-6 I0/90 Zufahrt Campingplatz Münichholz - Erklä- rung zum Ortschaftsweg Verordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr beschlos- sen in der Sitzung vom 21. März 1991 betref- fend der neu zu errichtenden Zufahrtsstraße zum Campingplatz zwischen Forellenweg und Puschmann-Straße als Ortschaftsweg. Gemäߧ 8 Abs. 1 Zif. 5, § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 3 und § 45 des OÖ. Landesstraßenverwal- tungsgesetzes, LGBI. Nr. 22/1975 idgF., in Verbindung mit§ 41 Abs. 2 Zif.4 des Statutes für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF., wird verordnet: I. Die im Lageplan des Stadtbauamtes vom 10. Jänner 199 l rot ausgewiesenen Grundflächen zwischen dem Forellenweg und der Puschmann-Straße werden als Verkehrs- näche der Stadt Steyr neu ausgebaut und als Ortschaftsweg neu eingereiht und erklärt. II. Diese Verordnung wird gemäߧ 62 StS. 1980 im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Die Planunterlagen liegen vom Tage der Kundmachung an im Baurechtsamt des Mag- istrates der Stadt Steyr sowie im Planungs- referatdes Stadtbauamtes durch 2Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürge11neister: Heinrich Schwarz * Magistrat Steyr, Stadtbauamt namens der städt. Kanalverwaltung Bau6-7 l 6 l/87 Aufhebung der öffentli- chen Ausschreibung betreffend die Errichtung Kanalisation Wehr- graben-Süd NS A 4 - Gaswerkgasse S 14 b - S 11, NK Wehrgrabengasse 3, NK Kohlanger, N K Direktionsstraße 1, NK Wehrgrabengasse 4, NK Schleifergasse. Die angefüh11en Arbeiten wurden vom Mag- istrat Steyr am 15. Dezember 1990 öffentlich ausgeschrieben. Die Anboteröffnung fa nd am 21. 0 1. 1991 statt. Wegen des außerordentlich hohen Preis- niveaus war eine Vergabe nicht vertretbar und wird daher die Ausschreibung aufgehoben. Für den Bürgermeister: Der Baudirektor: OSR Dipl.-Ing. Helmut Vorderwinkler 14/130 Magistrat Steyr, Referat für Schule und Sport SchuI-1436/91 Anbotausschreibung über die Lieferung von Schulartikeln als Frei- lernmittel für bedürftige Schulkinder der Steyrer Pflichtschulen: Die Anbotausschreibung umfaßt: 1.) Schulhefte und Blöcke; 2.) Schreib- material; 3.) Zeichenmaterial; 4.) Div. Papiermaterial; 5.) Div. kleine Schul- utensilien Die Anbotunterlagen können ab 15. 5. 1991 beim Referat für Schule und Sport des Magist - rates Steyr, Zimmer 225, während der Amts- stunden abgeholt werden. Die Anbote sind bis spätestens 29. 5. 1991 , 9.45 Uhr, bei der Ein- laufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, verschlossen und entsprechend gekennzeich- net abzugeben. Die Anboteröffnung findet am selben Tage um 10 Uhr beim Referat für Schule und Sport statt. Der Stadt Steyr erwächst durch die Annahme der Anbote keine wie immer geartete Ver- pflichtung gegenüber dem Anbotsteller. Der Referatsleiter: OAR Anton Obrist * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-8 l5/89 F!Hchcnwidmungsplarüindcrung Nr. 63 -Gla- ser - Sommerhuber Kund1nachung Die vom Gemeinderat der Slad t Steyr in sc iner Sitzung vom 20. September 1990 beschlosse- ne Flächenwidmungsplanänderung Nr. 63 - Glaser-Sommerhuber - wird hiemit gcm. * 2 1 Abs. 9 OÖ. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., in Verbindung mit* 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF. , als Verordnung der Stadt kund- gemacht. Der Plan wurde gcm. § 21 Abs. 5 OÖ. Raum- ordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr:: 18/1972 idgF., mit Erlaß des Amtes der 00. Landes- regierung vom 19. März 1991, Zahl BauR-P- 490043/2-1991, aufsichtsbehördlich geneh- migt. Gem. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI.Nr.11 idgF.,wirddieseVerordnungim Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öf- fentlichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist fol- gendem Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten wäh- rend der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Maier STEYR Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-5947/89 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 83 - "Marktl" - Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gern.§ 23 Abs. 3 in Verbindung mit§ 21 Abs. 4 Oberösterreichisches Raumordnungs- gesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF. , wird in der Zeit vom 15. Mai bis 12. Juli 1991 darauf hingewiesen, daß die Flächenwidmungs- planänderung Nr. 83 - Marktl - durch 6 Wo- chen, das ist vom 31. Mai 1991 bis ein- sch li eßlich 12. Juli 1991 zur öffentlichen Eins ichtnahme beim Magistrat Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Es ist beabsichtigt, eine unmittelbar an das Wohngebiet Feldstraße - Hochstraße an- grenzende Fläche, welche die Grundstücke Nr. 1850/1 zum Teil und 1852/4, 1852/5, 1858/1 , je Kat. Gern. Steyr, zur Gänze umfaßt, von Grünland in Wohngebiet umzuwidmen. Das neugeschaffene Wohngebiet soll zur Er- richtung einer Atrium-Wohnanlage mit 8 Ein- heiten und zur Schaffung von 8 - 10 Einzel- hausparzellen dienen. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, wäh- rend der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyrein- zubringen. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Maier * Gcmcinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Gesmbl 1, Steyr - Rathaus, Liegen- schaftsvcrwallung, HV-39/74 Öff entlichc Ausschreibung über die Lieferung und Montage von Kunst- stoffschnelltauschfenster für das GWG-Ob- jekt Steinbrecherring 1, 3, 5. Die Anbotunter- lagen können ab 21. Mai 1991 _in der Liegenschaftsverwaltung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Durch die Ausschreibung und Entgegen- nahme der Anbote erwachsen den Ausschrei- bem keine wie immer gearteten Verpn ichtun- gen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Im Falle einer Aufhebung der Aus- schreibung, aus welchen Gründen auch im- mer, entsteht weder ein Anspruch auf Kosten- ersatz noch auf entgangenen Gewinn. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung we- gen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Kunststoffschnelltauschfenster - GWG-Objekt Steinbrecherring 1, 3, 5" verse- STEYR

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2