Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/4

idgF., mit Erlaß des Amtes der OÖ. Landes- regierung vom 5. März 1991, Zahl BauR-P- 490047/2-1991, aufsichtsbehördlich geneh- migt. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öf- fentlichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist fol- gendem Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten wäh- rend der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Abtei lungsvorstand: SR Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2- l628/89, Bau2-838/90 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 73 und Flächenwidmungsplanänderung Nr. 79 - ''Krenn-Gründe" Kundmachung Die vomGemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 31. Jänner 1991 beschlossenen Flächenwidmungsplanänderungen Nr. 73 und 79 - "Krenn-Gründe" - werden hiemit gern. § 21 Abs. 9 OÖ. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., in Verbindung mit§ 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF., als Verordnung der Stadt kund- gemacht. Die Pläne wurden gern. § 21 Abs. 5 OÖ. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 1~/ 1972 idgF., mit Erlaß des Amtes der 00. Landesregierung vom 6. März 1991, Zahl BauR-P-490049/2-1991 (Nr. 73) und Zahl Bau-R-P-490050/2-1991 (Nr. 79) aufsichts- behördlich genehmigt. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öf- fentlichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist fol- gendem Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten wäh- rend der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Maier * MagistratderStadtSteyr, Baurechtsamt, Bau2- 2464/88 Bebauungsplan Nr. 37 - Waldrandsiedlung - Änderung Nr. 2 -Teilaufhebung Kundmachung Der vomGemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 31. Jänner 1991 beschlossene STEYR Bebauungsplan Nr. 37 - Waldrandsiedlung - Änderung Nr. 2-Teil_aufhebung- wird hiemit gern. § 21 Abs. 9 00. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., in Verbin- dung mit§ 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Mit Erlaß des AmtesderOÖ. Landesregierung vom 26. Feber 1991, Zah l BauR-P-490048/2- 1991, wurde mitgetei lt,daßde1: Bebauungsplan Nr. 37 - Waldrandsiedlung- Anderung Nr. 2 - Teilaufhebung- keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Woche~1 beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öf- fentlichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist fol- gendem Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten wäh- rend der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedennann auf. Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Maier * Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau3- l737/91 Öffentliche Ausschreibung über die Baumeisterarbeiten für den Straßen- ausbau Wömdlplatz - Münichholz. Die Unterlagen können ab 23. April 1991 im Stadtbauamt, Zimmer 310, gegen Kostener- satz von S l00,-- abgeholt werden. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der An- bote erwachsen den Ausschreibem keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Ver- bindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung e1folgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung we- gen lntums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Straßenausbau Wörndlplatz - Münichholz" am 14. Mai 1991 um8.45 Uhr in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröffnung findet _am gleichen Tage ab 9 Uhr im Stadtba uamt , Zim- mer 318, statt. OSR Dipl.-Ing. Helmut Vorderwinkler Baudirektor * Magistrat Steyr, Personalreferat Stellenausschreibung der Stadt Steyr Beim Magistrat Steyr sind nachstehend an- geführte Dienstposten zu besetzen: Kostenlose Rechtsauskunft Rechtsanwalt Dr. Walter Utz erteilt am Donnerstag, 25. April , in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 1O1, kostenlose Rechtsauskunft. Dabe i handelt es sich um eine freiwillige Dienstleistung der oö. Rechtsanwalts- kammer, für we lche die Stadt Steyr ledig- lich die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Einlaß zur Beratung bis spfücstens 16 Uhr. Entlohnungsgruppe a: 1 Dipl. -Ing. für Bauwesen für das Stadtbau- aint (Techn. Universität für Bodenkultur - Kulturtechnik) Au fga bcngebict: Brückenerhaltung- und Inspektion, Statik. Baustellenvorbereitung, - planung, Ausschreibung, Bauverrechnung und Kalkulation Entlohnungsgruppe c/d: 1 Vermessungstechniker(in) für den mittle- ren techn. Dienst für das Vermessungsre ferat des Bauamtes 1 Ko llektivvertragsarbeiter für den Städt. Wirtschaftshof als Wegmacher(Reinigungs- und Winterdienst) Bewerbungen sind ausschließ lich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungsbögen, die beim Portier des Rathauses und beun Personalreferat des Magistrates Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27, Rathaus, 2. Stock, (Tel. 07252-25 7 11/222) erhältlich sind, so recht- zeitig einzubringen, daß diese bis spätestens 30. 4. 1991 beim Magistrat Steyr, Personal- referat , 4400 Steyr, Stadtplatz 27, einlangen. Soweit Bewerber im Zeitpunkt dieser Stellenausschreibung ohne Beschäftigung bzw. arbeitslos sind, ist eine Bestätigung vom zuständigen Arbeitsamt beizufügen. Anstel Iungserfordern isse: Österreichische Staatsbürgerschaft, gesund- heitliche Eignung, einwandfreies Vorleben und die persönliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung. Männliche Bewerber müssen grundsätzlich den Präsenz- oder Zivildienst bereits abge- leistet haben. Neben den allgemeinen Anstellungserfor- dernissen sind bis zum Ende der Aus- schreibungsfrist noch nachstehende Voraus- setzungen zu erfüllen, und zwar für: Dipl.-Ing. für Bauwesen: Alter bis 32 Jahre mit zumindest 3 Jahren Praxis Vermessungstechniker: möglichst mit Zeichenerfahrung und EDV-Kenntnissen Mit Ausnahme des Kollektivvertragsarbeiters erfolgen die Aufnahmen in ein Vertrags- bedienstetenverhältnis zur Stadt Steyr. Dem Bewerbungsbogen sind ein handge- schriebener Lebenslauf, Kopien von Zeug- nissen und von den Personaldokumenten und ein Foto beizufügen. Für den Bürgermeister: Der Referatsleiter: Ruckerbauer 15/103

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2