Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/4

Die Vorbereitungen für die Volkszählung sind voll angelaufen Mit Stichtag 15. Mai 1991 ist auch in Steyr die Volkszählung durchzuführen. Volkszäh- lungen sind eine Art Bestandsaufnahme für Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. Die Bevölkerungszahl Österreichs, aber auch die Bevölkerungszahl der Länder, Bezirke, Städte und Gemeinden stellt in vielen Berei- chen eine wichtige Grundlage für weit- reichende Entscheidungen der einzelnen Körperschaften dar. So ist die bei der Volkszählung ermittelte amtliche Biirgcrzahl u. a. Grundlage dafür, wieviel Geld eine Gemeinde in den nächsten zehn Jahren aus dem Finanzausgleich erhal - ten wird. Vor allem aber gibt die Volkszählung Auf- schluf3 iibcr den Aufbau der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Bildung, Beruf und sonstigen Merkmalen. Die geänderte Struk- tur und damit auch geänderte Gewohnheiten und Bedürfnisse der Bevölkerung bilden eine wichtige Entscheidungsgrundlage für künf- tige Planungen . Gleichzeitig mit der Volkszählung werden zwei weitere Zählungen, und zwar eine Häu- ser- und Wohnungszählung und eine Arbeitsstättenzählung durchgeführt. Die Häuser- und Wohnungszählung soll die Wohnverhältnisse der Wohnbevölkerung durchleuchten. Diese Erhebung wird nicht nur für die regionale P lanung, sondern auch für die Berei tstel I ung öffentlicher Förderungsmittel eine wichtige Grundlage sein. Die Arbeitsstättenzählung - ausgenommen die landwirtschaftlichen Arbeitsstätten - er- möglicht einen wichtigen Überblick über Struktur und Leistung, aber auch fachliche Gliederung und regionale Verteilung der Arbeitsstätten. Dieser Erhebung kommt in- sofern große Bedeutung zu, weil sie auch Auskunft über die erwerbstätigen Personen gibt, wobei gerade heute dem Problem der Arbeitsplätze größte Bedeutung zukommt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Durch- führung der vorstehenden Zählungen sind das Volkszählungsgesetz, das Bundessta- tistikgesetz sowie das Arbeitsstättenzäh- lungsgesetz. 10/98 DIE ERHEBUNGSPAPIERE: - In der ZÄHLUNGSLJSTE, welche jeder Haushalt auszufüllen hat, wird für sämtliche Angehörige dieses Haushalts eingetragen, ub sie <len ur<lenLlid1t:u Wuhn~ilz i.11 SLeyr oder in einer anderenGemeinde haben. Wenn der ordentliche Wohnsitz nicht in Steyr ist, hat der Betreffende ein sogenanntes "ERGÄNZUNGSBLATT" auszufüllen, in dem er mitteilt, aus welchen Tatsachen sich dieser andere ordentliche Wohnsitz ergibt (Erläuterungen dazu in der Zählungsliste). - Jeder Einwohner Österreichs hat an seinem ordentl.ichen Wohnsitz, also dort, "wo der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen ist" (Vo lkszählungsgesetz) ein PERSONEN- BLATT abzugeben, mit dessen Hilfe die Bevölkerungsstruktur der Gemeinde ermit- telt wird. - Jeder Wohnungsinhaber gibt ein WOHNUNGSBLATT, - jeder Gebäudeeigentümer ein GEBÄU- DEBLATT und - jeder Arbeitsstätteninhaber ein ARBEITS- STÄTIENBLATT ab. Für die Mehrzahl des einzelnen Bürgers be- steht die Zählung in der Beantwortung von etwas mehr als 20 Fragen. Da Personen-, Wohnungs-, Gebäude- und Arbeitsstättenblatt von einemelektronischen "Lesegerät" eingelesen werden, sind diese Belege unbedingt mit einem Bleistift aus- zufüllen. DIE GEHEIMHALTUNG: Alle Angaben unterliegen der statistischen Geheimhaltung. Die Zählungsunterlagen werden daher streng vertraulich behandelt und direkt an das Österreichische Statistische Zentralamt weitergeleitet. Dortwerden zuerst die Zählungslisten, in denen die Namen ste- hen, von den Computerbelegen getrennt. Nur die Computerbelege werden eingelesen und als Bausteine für die Erstellung all jener Tabellen verwendet, von welchen die Pla- nungen dernächsten Jahre ausgehen werden. Die Ergebnisse der Zählung werden jedem Bürger im Auskunftsdienst des Österreichi- schen Statistischen Zentralamtes (0222/ 71128/7654 Durchwahl) zugänglich sein, werden aber auch in Zeitungen und Broschü- ren veröffentlicht und den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Die eingesetzten Zählorgane sind durch das Gebot der Amtsverschwiegenheit zur Ge- heimhaltung allerDaten, Beobachtungen und Wahrnehmungen verpflichtet. Die Angaben dürfen nur fiir statistische Zwecke verwen- det werden. Daten von Einzelpersonen un- terliegen dem Datenschutz, ihre Verwen- dung für Verwaltungstätigkeiten oder steuerliche Zwecke ist ausdrücklich verbo- ten. DIE ZÄHLUNG IN STEYR: In Steyr werden geschulte Zählorgane ab 3. Mai d. J. die Häuser, Wohnungen und Arbeitsstätten aufsuchen. Um der Bevölke- rung das doch relativ aufwendige Studium der einzelnen Erläuterungen zu den einzel- nen Zählpapieren, aber auch die Ausfüllung der Zählpapiere selbst, zu ersparen, sind die Zählorgane angewiesen, im Interview- verfahren aufgrund der Angaben der Aus- kunftspflichtigen die einzelnen Zählpapiere an Ort und Stelle für die Bevölkerung auszu- füllen. Natürlich steht es jedem frei, die Zählpapiere auch selbst auszufüllen; diese müssen aber dem zuständigen Zählorgan zur Überprü- fung übergeben oder direkt im Volks- zählungsbüro im Rathaus, Hof rechts, per- sönlich abgegeben werden. Personen, die im Mai nicht anzutreffen sind (Urlaub, Auslandsaufenthalt etc.), wird empfohlen, schon vorher im Volkszäh- lungsbüro im Rathaus die Zählpapiere aus- füllen zu lassen. Das Volkszählungsbüro, das auch jederzeit für Anfragen und Auskünfte zur Verfügung steht, ist während den Dienststunden unter der Tel. Nr. 25711, Kl. 207, 393 und 394 (Durchwahl)erreichbar. Dienststunden: Mo., Di., Do., von 7 .30 bis 12 Uhrund von 13 bis 17 Uhr und Mi . und Fr. von 7.30 bis 13 Uhr. Die Stadtverwaltung hat sich zur Aufgabe gestellt, auch in Zukunftwichtige kommunale Einrichtungen weiter auszubauen, zu mo- STEYR

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