Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/3

Magistrat Steyr Wahl-540/91 Volksbegehren, das auf die Erlassung eines Bundesgesetzes mit dem die Nationalrats-Wahlordnung, BGBl. 1970/391 i. d. F. 1990/148, geändert wird, gerichtet ist. (Volksbegehren "Direkt- mandat für Volksgruppen") Verlautbarung über das Eintragungsverfahren. Auf Grund der im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 22. November 1990 veröffentlichten Ent- scheidung des Bundesministers für Inneres, mit dem der Antrag auf Einleitung des Ver- fahrens für ein Volksbegehren, das auf die Erlassung eines Bundesgesetzes mit dem die Nationalrats-Wahlordnung, BGBl. 1970/391 i. d. F. 1990/148 geändert wird, gerichtet ist (Volksbegehren "Direktmandat für Volks- gruppen"), stattgegeben wurde , wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb der vom Bundesminister für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, in der Fassung der Bundes- gesetze BGBI. Nr. 116/1977, Nr. 233/1982, 355/1989 und 148/90 festgesetzten Ein- tragungsfrist, das ist vom Montag, 22. April 1991, bis einschließlich Montag, 29. April 1991, in den Text des Volksbegehrens Ein- sicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift (Familien- und Vorname) in die Eintra- gungsliste erklären. Die Eintragung hat au- ßerdem das Geburtsdatum und die Adresse des Stimmberechtigten zu enthalten. Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürger- schaft besitzen, am Stichtag (25. März 1991) das 19. Lebensjahr vollendet haben (Jahr- gang 1971 undälteresowiedievom 1.Jänner bis 25. März 1972 Geborenen), vom Wahl- recht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind und in einer Gemeinde des Bundes- gebietes ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Stimmberechtigte, die ihrenWohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung des Stimmrechtes eine Stimm- karte. Die Eintragungslisten liegen an fol genden Adressen auf: 1. Eintragungslokal "Rathaus", Steyr, Stadt- platz 27, 4. Stock, Zi. 403 Kostenlose . Rechtsauskunft Rechtsanwalt Dr. Ernst Muigg erteilt am Donnerstag, 28. März, in der Zeit von 14 bis 17 Uhrim Rathaus, 1. Stock, Zimmer 101,kostenloseRechtsauskunft. Dabei handelt es sich um eine freiwil- lige Dienstleistung der oö. Rechtsan- waltskammer, für welche die Stadt Steyr lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Einlaß zur Beratung bis spätestens 16 Uhr. Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Innere Stadt incl. Pyrach, Sarning, Christ- kindl, Steyrdorf, Schlüsselhof,Ennsdorfohne Ennsleite, Neuschönau und Fi schhub 2. Eintragungslokal "Zentralaltersheim" , Steyr, Eingang Ferdinand-Hanusch-Straße 1 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Tabor, Stein, Gleink, Dornach, Hausleiten, Resthof, Haidershofen 3. Eintragungslokal "MehrzweckhalleWehr- graben", Steyr, Wehrgrabengasse 22 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Wehrgraben, Eysnfeld, Gründbergsiedlung, Steinfeldstraße, Neustraße 4. Eintragungslokal "Lehrlingsheim Enns- leite", Steyr, Josef-Hafner-Straße 14 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Ennsleite und Waldrandsiedlung 5. Eintragungslokal "Lehrlingsheim Mü- nichholz", Steyr, Karl-Punzer-Str. 60 a Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Münichholz, Hinterberg, Hammer 6. Fliegende Eintragungskommission Kran- kenhaus und Altersheim In den Eintragungslokalen liegt auch der Text des Gesetzes, derGegenstanddes Volks- begehrens ist, auf. JederStimmberechtigtekann sein Stimmrecht nur in jenem Eintragungslokal ausüben , in dessen Bereich er wohnhaft und in der Stimmliste eingetragen ist. Eintragungen können an jedem der unten angeführten Tage zu folgenden Zeiten vorge- . nommen werden: Mo., 22. April 1991 von 8 bis 16 Uhr Di ., 23 . April 1991 von 8 bis 20 Uhr Mi. , 24. April 1991 von 8 bi s 16 Uhr Do., 25 . April 1991 von 8 bi s 20 Uhr Fr. , 26. April J991 von 8 bi s J6 Uhr Sa., 27. April 1991 von 8 bis 12 Uhr So., 28. April 1991 von 8 bis 12 Uhr Mo., 29. April 1991 von 8 bis 16 Uhr Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz * Stadtwerke Steyr, Direktion, Färbergasse 7 ÖffentlicheAusschreibung betreffend die Baumeisterarbeiten für die Erdgasaufschließung ürtsnetz Gleink, 2.Teil. Die Anbotunterlagen können ab 20. März 199 1 bei den Stadtwerken Steyr, Gaswerk- gasse 9, behoben werden. Das Angebot ist in e inem verschlossenen Umsc hlag, de r mit dem Namen des Einreichers und mit de r Bezeichnung "Baumeisterarbeiten - Erdgasaufschließung Ortsnetz Gleink, 2. Teil" zu versehen ist, bis 9. April 1991, 8 Uhr, im Sekretariat der Stadtwerke Steyr, Färbergasse 7, einzurei- chen. Die Anboteröffnung findet dortselbst am gleichen Tag um 8.05 Uhr statt. Durch di e Ausschreibung und Entgegen- nahme der Anbote erwachsen den Aus- schreibern keine wie immer gearteten Ver- pflichtungen oder Verbindlichkeiten gegen- über den Bietern. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Ge- winn. Ein Ersatz der Kosten der Anboter- stellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Umweltberatung bei der Problemmüllsammlung am 6. April Bei der am 6. April stattfindenden Problemmüllsammlung wird erstmals neben der Möglichkeit der Abgabe von problematischen Stoffen bei zwei Sammelstellen, nämlich Ennsleite und Münichholz eine Umweltberatung von Bediensteten der Umweltschutzabtei- lung durchgeführt. Die Steyrer Bevöl- kerung besitzt die Möglichkeit, sich im Bereichdes Umweltschutzes (Mülltren- nung, Müllentsorgung, etc.) zu informie- ren. Bei den darauffolgenden Sammlun- gen wird der Beratungsdienst bei den restlichen Sammelstellen fortgeführt. Die Problemmüllsammlung am 2. Fe- bruar brachte ein Sammelergebnis von insgesamt?.830kgProblemmüll. Davon wurden 3.200 kg Kunststoff heraus- sortiert. Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtumes ist ausgeschlos- sen . Für die Direktion: Direktor TOAR Ing. Wein Direktor OAR Riedler * Stadtwerke Steyr, Direktion, Färbergasse 7 ÖffentlicheAusschreibung betreffend die Baumeisterarbeiten für die Erneuerung der Trinkwasserversorgungs- leitung Industriestraße, 2. Teil. Die Anbotunterlagen können ab 20. März 1991 bei den Stadtwerken Steyr, Gaswerk- gasse 9, behoben werden. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem Namen des Einreichers und mit der Bezeichnung "Baume isterarbe iten - Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitung Industrie- straße, 2. Teil" zu versehen ist, bis 9. April 1991, 8 Uhr, im Sekretariat der Stadtwerke Steyr, Färbergasse 7, einzureichen. Die An- boteröffnung findet dortselbst am gleichen Tag um 8.30 Uhr statt. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten ge- genüber den Bietern. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgan- genen Gewinn. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung erfolgt nicht. Der aus- schreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzu- lehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtumes ist ausgeschlossen. Für die Direktion: Direktor TOAR Ing. Wein Direktor OAR Riedler STEYR

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2