Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/3

Stadtrat Erich SABLIK (SP) ist im Steyrer Stadtsenat für die Bereiche Wohlfahrts- wesen, Wirtschaftshof und Straßenbau zuständig. Im folgenden Beitrag kom- mentiert er aktuelle Themen des Wohl- fahrtswesens . Zu meinen Aufgaben als Sozialreferent gehört auch die Obsorge für die ältere Generation. In unserer Stadt leben ca. 9.000 Pensionisten, davon beziehen etwa 700eineAusgleichszulage, um überhaupt im Monat 6.000 S zu erhalten. 4.300 Pensionisten sind über 70 Jahre alt. Es war von jeher unser Bestreben, jedem älteren Mitbürger das Verbleiben in sei- ner gewohnten Umgebung so lange zu ermöglichen, wie er es wünscht. Manche ziehen es vor, ihre große Wohnung gegen eine kleine Pensionistenwohnung zu tau- schen, weil sie durch die dort gebotene Bequemlichkeit, wie Zentralheizung, Lift und Hausmeisterservice, noch viele Jahre selbständig leben können. Mit den in Bau befindlichen Pensionistenwohnungen auf dem Tabor und auf der Ennsleite werden Ende 1991 ca. 490 Wohnungen für diese Stadtrat Erich SABLIK ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu können. Zur Erreichung dieses Zieles ist vorgesehen, hauptberufliche Altenhelfer einzusetzen, die über ihre eigentlichen Betreuungsdienste hinaus Familien bei der ihnen zukommenden Sorge um ihre betagten hilfs- und pflegebe- dürftigen Angehörigen unterstützen und Nachbarschaftshilfen sowie ehrenamtliche Betreuungstätigkeiten fördern sollen. Die Hilfe besteht in rein persönlichen Dien- sten, wie beispielsweise Unterstützen beim Aufstehen aus dem Bett, beim An- und Aus- kleiden und dgl. sowie hauswirtschaftlichen Diensten, wie z.B. Hilfe bei der Zubereitung durchführenden Organisation zu tragen. Das Land Oberösterreich gewährt hiezu einen Kostenbeitrag von 50 Prozent. Im Bereich der Stadt Steyr sind schon seit Jahren mehrereWohlfahrtsvereinigungen tätig, nämlich der Verein Steyrer Heim- hilfe undHauskrankenpflege, der mobile Hilfsdienst und die Bezirksstelle Steyr des Österreichischen Roten Kreuzes. Diese Organisationen besitzen auf dem Gebiet der Altenbetreuung große Erfah- rung und zeichnen sich besonders durch die in diesem Belang notwendige Flexi- bilität aus. Sie verfügen über die erfor- derliche Verwaltungsstruktur und bieten so auch Gewähr für eine funktionierende Organisation. Ihre bisherige Arbeit ist gekennzeichnet mit von großem Engage- ment getragenen wirksamen Einsätzen. Von den genannten Organisationen ist gegenwärtig der Verein Steyrer Heim- hilfe und Hauskrankenpflege der lei- stungsfähigste. Bei einem Personalstand von 14 hauptberuflichen und 59 frei- beruflichen Altenhelfern werden derzeit 153 Personen betreut. 1989 wurden Sozialhilfe auf breiter Basis Zwecke zur Verfügung stehen. Im Vergleich zu anderen Städten steht Steyr mit den Pensionistenwohnungen österreichweit an der Spitze. Natürlich entstehen dadurch neuartige Probleme, wie z. B. erhöhte teilweise Pflege bei Krankheit und Schwäche. Manchmalkann durch die Zustellung von „Essen auf Rä- dern" der Notstand behoben werden, manchmal wird die Übersiedlung in das Altersheim bzw. in dessenPflegeabteilung notwendig. Um dies so lange wie möglich zu verhindern, organisiert die Sozialab- teilung der Stadt schon seit Jahren die Hauskrankenpflege. Durch die wachsen- de Zahl der Pflegefälle war immer mehr dieMithilfe von freiwilligen Organisatio- nen erforderlich, die aber durch Spenden alleine ihre Tätigkeit nicht finanzieren konnten. Die Stadt mußte durch hohe Subventionen einspringen. Dieses Pro- blemwar landesweitverbreitet, so daß die Landesregierung regelnd eingriff. Das Amt der oö. Landesregierung, Abt. Sozi- alhilfe, hat zwecks Förderung der Mobi- len Altenhilfe und Sozialen Betreuungs- dienste Richtlinien erlassen, die in ihrer endgültigen Fassung von der oö. Landes- regierung in der Sitzung am 18. 12. 1990 zur Kenntnis genommen worden sind. Die Richtlinien verfolgen das Ziel, allen betagten hilfs- und pflegebedürftigen Menschen ohne Rücksicht auf ihr Alter bei Altersgebrechen, Pflegebedürftigkeit und ähnlichen Notlagen durch die Inan- spruchnahme einer fachlichen und situationsgerechten individuellen Hilfe eine selbständige Lebensführung zu er- möglichen und dadurch solange wie mög- lich im eigenen Haushalt und somit in STEYR von Mahlzeiten, Einkauf von Nahrungsmit- teln, Wäschepflege etc. Der Betreute hat nach dem in den Richtlinien vorgesehenen Schema einen Kostenbeitrag zu entrichten. Für die Beitragshöhe ist die ermittelte Berpessungsgrundlage maßge- bend, die aus dem monatlichen Nettoein- kommen plus allfälliger Zulagen minus di- verser Absetzbeträge, wie beispielsweise Miete, resultiert. Derzeit beträgt der Kosten- beitrag bei einer Bemessungsgrundlage von unter 6.000 S (bei Ehepaaren unter 8.600 S) 10 S pro Stunde. Bei der Höchstbemes- sungsgrundlage von 12.000 S (bei Ehepaa- ren 15.600 S) ist ein Kostenbeitrag von 100 S pro Stunde zu entrichten. Dazwischen lie- gen 4 weitere Beitragsstufen mit 20 S, 30 S, 50 S und 75 S pro Stunde. Die mobile Altenhilfe und sozialen Be- treuungsdienste sind ein oo_genannter sozia- ler Dienst im Sinne des 00. Sozialhilfege- setzes und somit eine Aufgabe der Sozial- hilfeverbände (SH) bzw. Städte mit eigenem Statut. Eine Verpflichtung der SH-Träger zur Erbringung dieser Dienste besteht dem- nat;h nkhL Anbelrat;hls der eingangs er- wähnten Zielsetzungen und des Umstandes, daß die Betreuung zu Hause auch mit einer nicht unbedeutenden Entlastung auf dem Pflegebettensektor verbunden ist, wird sich kaum ein SH-Träger dieser Aufgabe ent- schlagen. Der SH-Träger kann die mobile Altenhilfe und sozialen Betreuungsdienste entweder selbst durchführen oder bestehenden Wohlfahrtsorganisationen, die diese Hilfen bzw. Dienste anbieten, übertragen. Im Falle einer Übertragung, die im Wege einer schriftlichen Vereinbarung erfolgt, hat der SH-Träger den ungedeckten Abgang der 43.300 Betreuungsstunden erbracht. In Absprache mit der SH-Abteilung des Landes ist geplant, die erwähnten Wohl- fahrtsvereinigungen mit der Organi- sierung undDurchführung der Altenhilfe auf der Basis von insgesamt 10 vollbe- schäftigten Altenhelfern zu beauftragen. Hiebei ist vorgesehen, dem Verein Steyrer Heimhilfe und Hauskrankenpflege 7 Altenhelfer, dem mobilen Hilfsdienst 2 Altenhelfer und der Bezirksstelle Steyr Stadt des Österreichischen Roten Kreu- zes 1 Altenhelfer zuzuteilen. Es ist be- absichtigt, im Frühjahr mit diesen Or- ganisationen entsprechende Vereinba- rungen abzuschließen. Aufgrund von überschlagsmäßigen Be- rechnungen wird der ungedeckte Auf- wand der genannten Wohlfahrtsorgani- sationen bei insgesamt 4 Mill. S im heurigen Jahr liegen. Unter Berücksichti- gung des 50%igen Kostenbeitrages des Landes beliefe sich die tatsächliche Lei- stung der Stadt sohin auf ca. 2 Mill. S. Nach meiner Meinung ist dieses Geld gut angelegt, weil es der Aufbaugeneration zugute kommt, die durch jahrelange Entbehrungen und Konsumverzicht zum Wohlstand in unserer Stadt beigetragen hat. Wir werden weiterhin die Entwick- lung der Probleme der Älteren wachsam verfolgen und ihre soziale Sicherheit zu unserem Anliegen machen. Mit freundlichen Grüßen Ihr 15/79

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