Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/3

Der Damenclub der Vereinten Nationen in Wien spendete für den heilpädagogischen Kindergarten in Steyr-Gleink 116.000 S zur Anschaffung von Geräten, die bisher aus Geldmangel nicht angeschafft werden konnten. "The UnitedNations Warnens Guild of Vienna" besteht seit 10 Jahren und setzt sich aus über 300 Gattinnen von Beamten der Vereinten Nationen, der internationalen Atomener- gie Kommission und Angehörigen des in Wien akkreditierten diplomatischen Corps zusammen. Durch verschiedene Veranstaltungen des Clubs werden Erträge erwirtschaftet, die wohltätigen Zwecken gewidmet werden. Im Jahre 1990 waren es insgesamt 1,281 .796 ,02 S. Die Aufteilung e1folgte zu je einem Drittel an Hilfsorganisationen der Vereinigten Nationen, an Entwicklungsländer undan in Österreich tätige Organisationen. -ZumBild: Mrs. Marina Wijesekera, die Präsidentin des Clubs überreicht Ing. Anton Buchberger, Obmann des gemeinnützigen Vereins zur Förderung des behinderten Kindes in Steyr, die Spende. .. Anderung derWohnbauförderung Die Neubauverordnung wurde dahingehend abgeändert, daß die Obergrenze der monat- lichen Rückzahlungsbelastung bei Miet- wohnungen von derzeit 32 S/m2 auf35 S/m2 erhöht wird. Mit dieser Anpassung wird dem gestiegenen Zinsniveau und den wachsenden Baukosten Rechnung getragen. Die neue Regelung ist mit 1. März in Kraft getreten. Sie wirkt sich also aufjene Bauvorhaben aus, die nach dem 1. 3. 1991 bewilligt werden. Eine Änderung der Wohnbeihilfenverord- nung ist in diesem Zusammenhang erst in frühestens eineinhalb Jahren erforderlich, sobald die ersten Wohnungen bezogen wer- den können, die nach der neuen Regelung bewilligt wurden. sieht eine Darlehenslaufzeit von 30 Jahren vor. Die anfängliche Annuität sinkt auf 2 Prozent und erhöht sich alle 5 Jahre nur mehr um 1 Prozent. Die monatliche Rück- zahlungsbelastung sinkt dadurch auf an- fänglich 21,07 S/m2, nach 5 Jahren beträgt sie 31,60 S/m2 und dadurch wird eine sanierte Wohnung günstiger als eine neu errichtete. Die Wohnhaussanierung erfährt dadurch ei- nen neuerlichen Impuls. Durch die Verlän- gerung der Darlehenslaufzeit soll erreicht werden, daß die Zahl der Sanierungen erhöht und dadurch mehr - ohnedies dringend be- nötigter - Wohnraum geschaffen wird. ImWohnbauförderungsgesetz ist die Ermitt- lung des anrechenbaren Haushaltsein- kommens geregelt. Dies hat im einzelnen zu Härtefällen geführt. Durch eine Novell ierung des OÖ. WFG 1990 werden nun auch die vomFinanzamt per Jahresausgleichsbescheid anerkannten Werbungskosten vom Einkom- men in Abzug gebracht. Dadurch wird es Magistrat Steyr, Personalreferat Stellenausschreibung der Stadt Steyr Beim Magistrat Steyr ist nachstehend angeführter Dienstposten zu besetzen: Entlohnungsgruppe p 3: 1 Bade- und Saunawart: Erforderlich ist: 1. Lehrabschlußprüfung als Gas- und Wasserleitungsinstallateur. 2. Entsprechendes Auftreten gegenüber den Kunden des Stadtbades Steyr. 3. Gegebenes Interesse bezüglich dem Schwimmsport. 4. Eignung zur Führung von Mitarbei- tern (Schichtführer). 5. Bereitschaft für Schichtdienst Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der aufgelegten Bewerbungsbögen, die beimPortier des Rathauses und beim Personalreferat des Magistrates Steyr. 4400 Steyr, Stadt- platz 27, Ratllaus, 2. Stock, (Tel. 07252 - 25711/222) erhältlich sind, so recht- zeitig einzubringen, daß diese bis späte- stens 31. 3. 1991 beim Magistrat Steyr, Personalreferat, 4400 Steyr, Stadtplatz 27, einlangen. Soweit Bewerber im Zeitpunkt dieser Stellenausschreibung ohne Beschäfti- gung bzw. arbeitslos sind, ist eine Bestä- tigung vom zuständigen Arbeitsamt beizufügen. Anstellungserfordernisse: Österreichische Staatsbürgerschaft, ge- sundheitliche Eignung, einwandfreies Vorleben und die persönliche und fach- liche Eignung für die vorgesehene Ver- wendung. Männliche Bewerber müssen grund- sätzlich den Präsenz- oder Zivildienst bereits abgeleistet haben. Für den Bürgermeister: Der Referatsleiter: Ruckerbauer möglich, jenen Personenkreis besser zu be- rücksichtigen, der diese Werbungskosten auch tatsächlich aus beruflichen Gründen ausgibt und dieses Geld als "wirtschaftliches Einkommen" nicht zur Verfügung hat. In der neuen Regelung werdenWaisenrenten und Alimentationen gleichgestellt, indem die Waisenrenten bei der Einkommens- berechnung künftig nicht mehr berücksich- tigt werden. Neben der Errichtung von Neubauwohnun- gen und Eigenheimen ist die Wohnhaus- sanierung ein wesentlicher Bestandteil der Wohnbauförderung zur Schaffung von qualitativ hochwertigem Wohnraum. Die Förderungsdarlehen, die derzeit für Sanie- rungsprojekte vergeben werden, haben eine Laufzeit von 20 Jahren und eine anfängliche Annuität von 3 Prozent des Darlehens- betrages. Nach jeweils 5 Jahren erhöht sich die Annuität um jeweils 2 Prozent. Dies führt dazu, daß die monatliche Rückzahlungs- belastung derzeit anfänglich 31,60S/m2, nach 5 Jahren 52,67 S/m2 beträgt. Damit ist eine sanierteWohnung vergleichsweise teurer als eine Neubauwohnung! Die neue Regelung Große Auswah l an Schneiderzubehör sowie Handarbeiten aller Art TRIHUBER STEYR Kurzwaren - Handarbeiten 4400 Steyr, Wieserfeldplatz 10 11/75

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