Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/2
D er Gemeinderat beschloß die Ver- schmelzung der Anteilsverwal- tungssparkasse Steyr als übertragen- de Sparkasse mit der Anteilsver- waltung-Zentralsparkasse Wien als über- nehmende Sparkasse auf Basis der Ver- schmelzungsbilanz der Anteilsverwaltungs- sparkasse Steyr zum 31. 12. 1990. Die Zentralsparkasse und Kommerzialbank AG, Wien, bietet für den Fall einer Verschmelzung der Antei lsverwaltungs- sparkasse Steyr mit der Anteilsverwaltung- Zentralsparkasse, Wien, die gemäß § 8 a Abs. 9 KWG einer Ausnahmebewilligung des Bundesministers für Finanzen bedarf, den Haftungsgemeinden Steyr, Sierning und Garsten für Zwecke der Allgemeinheit eine Reihe von rinanziellen Leistungen, die dazu beitragen sollen, das durch die Verschmel- zung gegebene besondere Nahevcrhältnis zu den l laftungsgcmeinden zu unterstreichen und der regionalen Wirtschar1 zusfüzliche Impulse zu geben. Das Ausmaß der Beteiligung der Sta(h Steyr, der Marktgemeinde Sierning und der Markt- gemeinde Garsten richtet sich nach der Haftungsquote der Gemeinden gemessen an der Bevölkerungszahl für einen eventuellen geschäftlichen Verlust der Sparkasse Steyr mit Anteilen von 73,7 Prozent (Stadt Steyr) zu 14,9 Prozent (Marktgemeinde Sierning) zu 11 ,4 Prozent (Marktgemeinde Garsten). Im einzelnen werden folgende nachstehende finanzielle Leistungen erbracht, die aus- schließlich für Zwecke der Allgemeinheit zu Steyrer Sparkasse kooperierl mit starkem Partner. Foto : llartla11er zinst. Die Zinsen stehen den Hartungs- gemeinden zu gleichen Tci lcn jewci ls sofort nach Kapitalisierung zur Verfügung, und zwar unabhängig davon, ob und inwieweitdie Haftungsgemeinden nach dem 31. 12. 1993 Sparkasse Steyr kooperiert mit Zentralsparkasse Wien verwenden sind: Ein Betrag von 230Mill. S wird den Haftungs- gemeinden direkt in Form von Barzahlungen ab der Rechtskraft der Eintragung der Verschmelzung der Anteilsverwaltungs- sparkasse Steyr in die Antei lsverwaltung- Zenlralsparkassc zur Verfügung gestellt. Weilers erfolg1 am selben Tag die Dotation eines Fonds zur Förderung der örtlichen Wirlschaf'I und des Fremdenverkehrs, der S1ad1crneucrung, der Umwelt, der Kultur, von sporllichen und sozialen Einrichlllngen sowie ;,ur Wohnraumbeschaffung in Höhe von insgesamt 10 Mill. S. Zusätzlich wird ein weiterer Fonds zur För- derung der örtlichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrs, der Stadterneuerung, der Umwelt, der Kultur, von sportlichen und sozialen Einrichtungen sowie zur Wohn- raumbeschaffung in Höhe von insgesamt 10 Mi 11. S dotiert, der jedoch nur nach Maßgabe der Entwicklung von bestimmten Blanko- risiken und Sicherheiten ab dem 1. 1. 1994 zur Verfügung steht. Ab dem Tag der Rechtskraft der Eintragung der Verschmelzung der Anteilsverwaltungs- sparkasse Steyr in die Anteilsverwaltung- Zentralsparkasse als übernehmende Spar- kasse in das Handelsregister beim Kreis- gericht Steyr wird der Betrag von 10 Mill. S auf ein bei der Sparkasse Steyr AG oder der Zentralsparkasse und Kommerzialbank AG Wien zu eröffnendes Sonderkonto hinterlegt und zu der zu diesemZeitpunktmarktüblichen Kondition für 3jährig gebundeneGelder ver- 6/42 die Verfügung über den zusätzlichen weite- ren Fonds erwerben oder nicht. Ebenso werden mit dem Tag der Rechtskraft der Eintragung der Verschmelzung der ein- bringenden Antei I sverwal tungssparkasse Steyr die Hartungen der Stadt Steyr, der Marktgemeinde Sierning und der Markt- gemeinde Garsten für eventuelle Verluste der Sparkasse Ste yr e rlöschen. Dem vom Finanzministerium ri.ir den Fall einer Fusion geforderten Gläubi ger schutz wird insofern entsprochen, als diese Haftungen von der Stadt Wien übernommen werden. Zur unmittelbaren Berücksichtigung und Umsetzung regionaler wirtschafts- und geschäftspolitischer Anliegen wird ein Bei- rat als Beratungs- und Informationsgremium eingerichtet, der aus 20, vom Vorstand der Sparkasse Steyr AU für diese Funktion zu bestellenden Mitgliedern besteht. Beirats- vorsitzender ist der jeweilige Bürgermeister (Vizebürgermeister) der Stadt Steyr, erster Stellvertreter der jeweilige Bürgermeister (Vizebürgermeister) der Marktgemeinde Sierning, zweiter Stellvertreter der jeweilige Bürgermeister (Vizebürgermeister) der Marktgemeinde Garsten oder das von der jeweiligen Gemeinde namhaft gemachte Beiratsmitglied. Für I 4 weitere Mitglieder steht dem Gemeinderat der Stadt Steyr, für zwei weitere Mitglieder dem Gemeinderat der Marktgemeinde Sierning und für ein weiteres Mitglied dem Gemeinderat der MarktgemeindeGarsten ein Vorschlagsrecht zu. Durch den Zusammenschluß mit der Zen- tralsparkasse AG kommt es zudem zu Er- leichterungen im Ausleihungsgeschäft durch höhere Großveranlagungsgrenzen und brei- tere Risikostreuung. Der Sparkasse Steyr AG stehen neue Ressourcen (z. B. Ausbil- dung, EDV-Kundenkalkulation, verkaufs- unterstUtzende Beratungssysteme, Auslands- repräsentanzen und anderes mehr) zur Ver- fügung, die sie sich bisher mangels Er- reichung der erforderlichen kritischen Geld- mengen aus Kostengründen versagen muß- te. Die Sparkasse Steyr AG kann ihren Mit- arbeitern und Kunden dadurch sukzessive den Standard der Produkt- und Dienst- leistungspalettederZentralsparkasseAG und ihrer Tochterunternehmungen, die diverse Bankdienstleistungen und verwandte Dienstleistungen anbieten, zugänglich machen. Diese konzemmäßige Verbindung mit der ZentralsparkasseAG wird sukzessive zu einer Reduzierung der administrativen Tätigkeiten in der Sparkasse Steyr AG füh- ren, wodurch sich die Mitarbeiter im ver- mehrten Umfang der aktiven Kundenan- sprache unter Bearbeitung des regionalen Marktes widmen können. Die Sparkasse Steyr wird nicht eine "Zweig- stelle" der Z, sondern bleibt für einen Zeit- raum von ca. 3 bis 5 Jahren eine selbständige Aktiengesellschaft mit einem eigen- verantwortlichen Vorstand. Mit der für die nächstenWochen beabsichtigten Verschmel- zung der Anteilsverwaltungssparkasse Steyr in die Anteilsverwaltung-Zentralsparkasse gehen die Aktien der Sparkasse Steyr AG praktisch in das Eigentum der Z über. Damit wird die Sparkasse Steyr eine I 00prozentige Tochter der Zentralsparkasse mit entspre- chender Einflußnahme der Z über den Auf- sichtsrat. Bereits mit der vorgesehenen Verschmelzung der Anteilsverwaltungs- sparkassen geht die Haftung von den bishe- rigen Haftungsgemeinden Steyr, Sierning und Garsten auf die Gemeinde Wien über. Die grundsätzliche geschäftspolitische Aus- richtung als Sparkasse mit der traditionellen regionalen Verbundenheit bleibt erhalten. STEYR
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2