Amtsblatt der Stadt Steyr 1991/2

AMTLICHE NACHRICHTEN Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, GesmbH, Steyr-Rathaus, Liegen- schaftsverwaltung, HV-40n4 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage von KunststoffschnelltauschfensterfürdasGWG- Objekt Rennbahnweg 13, 15, 17. Die Anbotunterlagen können ab 25. Februar 1991 in der Liegenschaftsverwaltung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt wer- den. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten ge- genüberden Bietern. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung,aus welchenGründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung we- gen lntums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Kunststoffschnelltauschfenster - GWG-Objekt Rennbahnweg 13, 15, 17" ver- sehen, bis spätestens 14. März 1991, lOUhr,in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zim- mer 232, abzugeben. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tag um 10.15 Uhr im Magistrat Steyr, LiegenschaftsverwaltLmg,Zimmer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer * Schutzitnpfung gegen die Zeckenkrankhcit So wie jedes Jahr wird auch heuer wieder vom Gesundheils:11111 die Schutzimpfung gegen die Zeckenkrankheit dun.: hgerührt. Die Zcckcnkrankheit ist eine gefährliche In- fektionskrankheit der Gehirnhäute, die blei- bende Schäden zur Folge haben kann. Der einzige sichere Schutz gegen diese gefährli- che Krankheit ist die aktive Zecken- schutzimpfung. Deröffentl iche Sanitätsdienst des Landes setzt seine Schutzimpfung gegen die Zecken- krankheit mit der Kampagne 1991 fort. Die Grundimmunisierung gegen die Zecken- krankheit besteht aus 3 Teilimpfungen. Die ersten beiden Teilimpfungen im Abstand von 4 Wochen bis zu 3 Monaten, die dritte 9 - 12 Monate danach. Alle drei Jahre ist eine Auffrischung erforderlich. Eine Teilimpfung kostet S 154.-. 12/48 In der Kampagne 1991 fallen auch die Auffrischungstermine für die Grund- immunisierung in den Jahren 1979, 1982, 1985 und 1988. Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern bzw. mit Kindern vom 1. bis zum 15. Lebensjahr gilt folgende Sonderregelung: Das Land übernimmt: a) ab dem dritten und allen weiteren unversorgten Kindem, die Kosten der Schutzimpfung. soweit sie durch die Kostenzuschüsse der Krankenver- sicherungsträger nicht gedeckt werden und sich das erste und zweite Kind der Schutzimpfung bereits unterzogen haben, sowie b) das Arzthonorar für alle Kinder ab dem vo ll endeten 1. Lebensjahr (jüngere Kinder werden nicht geimpft) bis zum 15. Lebensjahr. Für jedes Kind, für welches die Vorausset- zung aufKostenübernahme gemäß vorstehen- der Sonderregelung (nach lit. a) gegeben ist, sind bei der BezirksverwaJtungsbehörcle für jede Schutzimpfung S 50.- zu erlegen. Die Rückerstattung dieser Beträge erfolgt auf Antrag durch jenen Krankenversicherungs- träger, bei welchem das Kind mitversichert ist. Die Zeckenschutzimpfung wird ab sofort beim Gesundheitsamt durchgeführt. Ein Rahmentermin, wie in den vergangenen Jahren, wird nicht mehr festgelegt, weil das Virologische Institut der Universität Wien ei- nen solchen für entbehrlich hält. Im Sinne einer bürgemahen Verwaltung wird die FSME- Prophylaxe ganzjährig angeboten. Da der Impfschutz möglichst schon am Be- ginn der saisonalen Zeckenaktivität bestehen soll, sollte der Impftermin für die 1. und 2. Teilimpfung in der kalten Jahreszeit liegen. So wie im Vorjahr können die Kosten für die Impfung direkt beim Gesundheitsamt einge- zahlt werden. Für eventuelle Auskünfte steht das Gesund- heitsamt Steyr unter der Nummer 25711 - 356 oder - 355 (Durchwahl) jederzeit zur Verfü- gung. Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Nones * Magistrat Steyr, Mag. Abteilung I WA-Erl. 7405/1984 Verunreinigung durch Silo- Abwässer Aus gegebenem Anlaß ersucht das Amt der OÖ. Landesregierung um folgende Mittei- lung: In letzter Zeit mußte durch Aufsichtsorgane festgestellt werden, daß Siloabwässer kon- STEYR zentriert zur Versickerung gebracht werden bzw. in Oberflächenwässer eingeleitet wur- den. Im Sinne der Reinhaltung der Gewässer wird auf die Unzulässigkeit dieser Vorgangs- weise hingewiesen. Alle Personen, die für das Verbringen von Siloabwässem verantwort- lich sind, haben dies mit gebotener Sorgfalt ordnungsgemäß durchzuführen. Bei Übertre- tung sind in Anwendung des Wasserrechts- gesetzes Strafen bis zu S 20.000.- vorgese- hen, wobei nicht auszuschließen ist, daß bei Schäden des Grundwasser:; privatrechtliche Forderungen gestellt werden. Der Bezirksverwaltungsdirektor: SR Dr. Viol * Magistrat Steyr, Personalreferat Stellenausschreibung der Stadt Steyr Beim Magistrat Steyr sind nachstehend ange- führte Dienstposten zu besetzen: Entlohnungsgruppe et: 1 Hilfskraft für intensivstbehinderte Kin- der im Alter von 6 bis l4Jahren (teilweise mit beträchtlichem Körpergewicht, müssen geho- ben, gewickelt, gefüttert und auch in Einzel- therapie betreut werden). Beschäftigungsausmaß: 22 1/2 Stunden/Wo- che Dienstort: Sonderschule Tabor Kochkenntnisse erforderlich 1 techn. Hilfskraft für das Tiefbaureferat des Stadtbauamtes Kenntnisse auf dem Tiefbausektor sind ge- wünscht. Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungsbögen, die beim Portier des Rathauses und beim Personalreferat des Magistrates Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27, Rathaus, 2. Stock, (Tel. 07252 - 25711/222) erhältlich sind, so recht- zeitig einzubringen, daß diese bis spätestens 28. 2. 1991 beim Mag. Steyr, Personalreferat, 4400 Steyr, Stadtplatz 27, einlangen. Soweit Bewerber im Zeitpunkt dieser Stellen- ausschreibung ohne Beschäftigung bzw. ar- beitslos sind, ist eine Bestätigung vom zustän- digen Arbeitsamt beizufügen. Anstellungserfordernisse: Österreichische Staatsbürgerschaft, gesund- heitliche Eignung, einwandfreies Vorleben und die persönliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung. Männliche Bewerber müssen grundsätzlich den Präsenz- oder Zivildienst bereits abgelei- stet haben. Für den Bürgermeister: Der Referatsleiter: Ruckerbauer STEYR

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