Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/12
AMTLICHE NACHRICHTEN Markttarifordnung 1991 Beschluß des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 29. November 1990 über die Festset- zung privatrechtlicher Entgelte für die Benützung der Markteinrichtungen gemäß § 330 (2) Gewerbeordnung 1973, BGBI. Nr. 50/74, in der Fassung der Novelle 1988, BGBI. Nr. 399/88, (Markttarifordnung 1991): Artike l r: Gegenstand Als Vergütung für den von der Stadt Steyr überlassenen Raum sind von den Marktbe- schicke rn privatrechtliche Entgelte an die Stad t Steyr zu leisten. Artikel II : Tarife Die zu le istenden privatrechtlichen Entgelte werden nach Maßgabe der im nachfolgenden Tarif angeführten Berechnungsgrundlagen wie fo lgt e rmittelt: Standplütze auf Tages- und Wochenmärkten: a) für Verkaufsstände bzw. Erdplätze für jeden 111 2 benützter Bodentläche und Tag ( jeder ange fangene m 2 wird als voller m 2 gc- r ·ch11 et); S 8.- h) Marktfieranten (sog. Spezialisten , die che- misch-techni sche Neuheiten feilbieten) für die Benützung einer Bodenfläche bi s 3 m 2 u11d Tag S 80.-; für jeden weiteren m2 S 8. Sta11dplützc auf Jahrmärkten: a) l'ü r Standplätze von Schauste llern, deren lJn tnnehmcn zur Lustbarkeitsabgabe veran- lagt sind , pro m 2 und Marktdauer S 4,80 WERTSICHERUNG Okiobcr 1990 Verbraucherpre isindex 1986 = 100 September Oktober Verbraucherpreisindex 1976= 100 September Ok tober Verbraucherpreisindex 1966= 100 September Oktober Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 September Oktober Ve rbraucherpreisindex II 1958 = 100 September Oktober Kl e inhandel spreisindex 1938 = 100 September Oktober im Vergleich zum früheren Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 September Oktober 1938 = 100 September Oktober 14/370 110,7 110,7 172, 1 172, 1 302,0 302,0 384,8 384,8 386,0 386,0 2.914,1 2.914,1 3.381,2 3.381,2 2.871,9 2.871,9 b) für die übri gen Marktbeschicker pro m 2 und TagS 8.- AI lerhei Iigenmark t: für jeden m2 benützter Bodenfläche und Tag S8.- Chri stbaummarkt : für jeden 111 2 benützter Bodenfläche und Marktdaue r S 8.- Arti kel lll : Umsa tzsteue r In den Tariren gemäß Artikel Il ist die Um- satzsteuer na<:h den Bestimmungen des Um- satzsteuergesetzes 1972, BGB!. Nr. 223, in der jeweiligen Fassung enthalten. Artikel IV: Entrichtung und Fälligkeit der En tge lt e 1. Die Pl'lid1t zur Entrichtung von Entgelten en tsteh t bcreils mit der Zuwei sung des Marktplatzes bzw. der Markteinrichtung. 2. Rechtlich zugewiesene, aber tatsächli ch nicht benützte Flächen werden dem Markt- besch ickc r als von diesem benützt angerech- net. 3. Die Entgelte werden als Tages- und Mo- natsentgelte ei ngehoben. 4. Die Tagesentgelte sind am jewe iligen Markttag l'lillig. Die Monat sentge lte sind am letzten Werktag des Monats nillig, spätestens aber am lO. des nachfolgenden Monats. Sämtli che En tge lte sind spätestens am Fäl- li gkei tstag an den Inkassanten des Magistra- tes der tadt Steyr gegen Ausfolgung einer Quittung zu le isten. Artikel V: Mahnkosten Bei Zahlungsverzug um mehr als eine Woche ist di e Zahlung schriftlich zu mahnen und sind die Mahnkosten in Höhe von 5 Pro- zen t des nicht bezahlten Betrages, abgerun- det aur vo ll e Schilling, fällig. Artikel VI : Wirksamkeitsbeginn Diese Markttarifordnung tritt am 1. Jänner 199 1 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Marktta- ri fordnu ng vom 5. November 1987 außer Kraft. Die Kundmachung erfolgt im Amts- blatt de r Stad t Steyr. * Magistrat Stey r, Stadtbauamt namens der städt. Kanalve rwaltung, Bau6-716 I/87 Öffentliche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister- und Rohrverle- gungsarbei ten f'Ur di e Kanali sation Wehrgra- ben-Süd , Errichtung NS A4 Gaswerkgasse, NK Wehrgrabengasse 3, NK Kohlanger, NK Direktionsstraße 1, NK Wehrgrabengasse 4 , NK Schleifergasse und Hausanschlußkanäle. Umfang der Arbe iten: Errichtung von ca. 300 lfm Kanal Ei 60/90 und ca. 80 lfm Kanal 0 250 - 500 mm. Die Unterlagen kön- nen ab 2. Jänner 1991 im Stadtbauamt, Zim- mer 310, gegen Kostenersatz von S 500.- abgeholt werden . Durch die Ausschreibung und Entgegennah- me der Anbote erwachsen den Ausschrei- bern keine wie immer gearteten Verpflich- tungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der An- STEYR gebotserstellung erfolgt nicht. Der ausschrei- benden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen lrrtums ist ausgeschlos- sen. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Bau6-7161/87; Anbot über die Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungs- arbeiten für die Errichtung der Kanalisation Wehrgraben-Süd, NS A4 Gaswerkgasse, NK Wehrgrabengasse 3, NK Kohlanger, NK Di- rektionsstraße 1, NK Wehrgrabengasse 4, NK Sch leifergasse und Hausanschluß- kanfüe" bis 21. Jänner 1991, 8.45 Uhr in der Einlaurstelle des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben . Die Anboteröffnung findet am se lben Tage ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 318, statt. Der Abteilungsvorstand: Baudirektor OSR Dipl.-Ing. Vorderwinkler OPTIK <e FENZL schützt die Umwelt Entsorgung von Kontaktlinsen - Ptlegemitteltlaschen Umweltschutz ist in einer Zeit gefähr- lichster Bedrohung unserer Existenz durch allerlei Abfälle ein Erfordernis von höchster Priorität. Keiner darf sich dabei ausschließen, seinen Teil für eine gesündere und saubere Umwelt beizutra- gen: Denn Umweltschutz geht schließlich jeden von uns etwas an! Die Kontaktlinsen-Pflegemittelflaschen be- stehen entweder aus dem Kunststoff Poly- propylen oder Polyethylen (PP, PE) . Diese Mate rialien können schadstofffrei und um- weltfreundlich zu einem Granulat verarbei- tet werden, das wieder als Rohstoff für neue Flaschen verwendet wird. Insgesamt wird in Österreich die Menge di eser Flaschen auf 30 Tonnen geschätzt. Optik-Fenz! ist mit der Entsorgung der Kontaktlinsen-Pflegemi_ttelflaschen einer der ersten Betriebe in Osterreich mit dieser Initiative. Nehmen Sie sich die Zeit, Leerflaschen von Kontaktl insen-Pflegemitteln in Steyr zu Optik Fenz! zurückzubringen, um mehr Zeit in einer lebenswerten Umwelt ge- nießen zu können . Übrigens: Bei Optik-Fenz! beginnt aktiver Umweltschutz bereits bei Ihrem Einkauf. Alles, was Sie erstehen, wird in umwelt- freundliche Papiertragesackerl gepackt. OPTIK (15) FENZL STEYR STEYR
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