Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/12

AMTLICHE NACHRICHTEN STEYR glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anre- gungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-49 l6/90 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 82 - Firma Weinbergmaier Kundmachung Gern. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, wird in der Zeit vom 17. De- zember 1990 bis 13. Feber 1991 darauf hin- gewiesen, daß die Flächenwidmungs- planänderung Nr. 82 - Firma Weinbergmai- er - durch 6 Wochen, das ist vom 2. Jänner bis einschließlich 13. Feber 1991, zur öf- fentlichen Einsichtnahme beim Magistrat Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Die Planänderung betrifft eine Umwid- mung von Grundstücken im Kreuzungsbe- reich Steinfeldstraße - B 122 - Sierninger Straße von Wohngebiet in gemischtes Bau- gebiet. Jedermann, der ein berechtigtes In- teresse glaubhaft machen kann, ist berech- tigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Ma- gistrat Steyr einzubringen. Für den Abteilungsvorstand: SR. Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau 2 - 3735/90 ~ebauungsplan Nr. 52 - "Sportpark Steyr" - Anderung Nr. 1; Kundmachung Gern. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 Oberösterreichisches Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., wird in der Zeit vom 17. Dezember 1990 bis 13. Feber 1991 darauf hingewiesen, daß der ~ebauungsplan Nr. 52 - "Sportpark Steyr" - Anderung Nr. 1 - durch 6 Wochen, das ist vom 2. Jänner bis einschließlich 13. Feber 1991 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magistrat Steyr während der Amtsstunden aufliegt. (iiiiiiHii Kirchengasse 22 EDELHAUSRAT Die Geschenkidee! STEYR Das betroffene Gebiet wird im Süden von der bestehenden Bebauung einer Turnhalle und im Osten von der Fachschulstraße be- grenzt, im Westen und Norden erstreckt es sich bis zum bestehenden Wohngebiet an der Schlüsselhofgasse. Durch die Anderung soll eine individuellere Bebauung der Grundstücke bei Beibehaltung des ur- sprünglichen Siedlungscharakters ermög- licht werden. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anre- gungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Maier * Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, GesmbH, Liegenschaftsverwal- tung, HV-1/78 Öffentliche Ausschreibung über die Dachdeckerarbeiten am GWG-Ob- jekt Hafnerstraße 1, 3, 5 - 4400 Steyr. Die Anbotunterlagen können ab 17. De- zember in der Liegenschaftsverwaltung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Durch die Ausschreibung und Ent- gegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibem keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten ge- genüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung erfolgt nicht. Der aus- schreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzu- lehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Dachdeckerarbeiten Hafner- straße 1, 3, 5" versehen, bis spätestens 22. Jänner, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Ma- gistrates Steyr, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tag um 10.15 Uhr im Magistrat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer * Stadtwerke Steyr, Direktion, Färbergasse 7 Öffentliche Ausschreibung betreffend die Baumeisterarbeiten für die Verlegung von Trinkwasserversorgungs- strängen in der Damberggasse, Körner- und Kammermayrstraße (Stadtteil Ennsleite). Die Anbotunterlagen können ab 17. De- zember bei den Stadtwerken, Gaswerkgasse 9, behoben werden. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem Namen des Einreichers und mit der Bezeichnung "Baumeisterarbeiten - Verle- gung von Trinkwasserversorgungssträngen in der Damberggasse, Körner- und Kam- merrnayrstraße (Stadttei l Ennsleite)" zu versehen ist, bis 15. Jänner 1991, 8 Uhr, im Sekretariat der Stadtwerke, Färbergasse 7, einzureichen. Die Anboteröffnung findet dortselbst am gleichen Tag um 8.05 Uhr statt. Durch die Ausschreibung und Entgegen- nahme der Anbote erwachsen den Aus- schreibem keine wie immer gearteten Ver- pflichtungen oder Verbindlichkeiten ge- genüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung erfolgt nicht. Der aus- schreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angaben von·Gründen abzu- lehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Für die Direktion: Dir. TOAR Ing. Wein Dir. OAR Riedler Frohe Weihnachten und gute Fahrt 1991 VOLVO wünscht Ihnen Ihre Kiesenhofer J.. Kfz-Werkstätte 4400 Steyr, Sierninger Straße 182 ~ ~~!•tte...,efiei- MITSUBISHI MOTORS 1f/l(f ~ ~t ---~ HUB~RBEITS~HNE 24 m LEIHGERÄT BIS Transportbreite 85 cm Steyr, Tel. O72 52 / 22 5 37 /vfi:NN 1[ V/1 1)1e MA~r;J,./t.NJC,E ~fft 13/369

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