Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/11
D ie Gemeinden des Reinhaltungs- verbandes Steyr und Umgebung sollen auf die Dauer von zehn Jahren, beginnend ab 1. Novem- ber dieses Jahres, ihren Müll auf der Müll- deponie der Stadt Steyr in Hausleiten ab- lagern können. Das beschloß der Gemein- derat der Stadt Steyr am 18. Oktober. Die Bedingungen der Mitbenützung der Depo- nie sind in Verträgen der Stadt Steyr mit dem Land Oberösterreich und den Ge- meinden des Reinhaltungsverbandes fest- gelegt. ln der Vereinbarung zwischen dem Land Oberösterreich und der Stadt Steyr, betref- fend die Übernahme des Hausmülls, haus- mü llähnlichen Industriemülls und Sperr- mülls der Gemeinden Aschach, Dietach, Garsten, Sierning und St. Ulrich des RHV Steyr und Umgebung durch die Stadt Steyr auf ihre Mülldeponie Hausleiten wurden u. a. folgende Bedingungen fest- gelegt: Die Stadt Steyr verpflichtet sich, auf die Dauer von 10 Jahren (beginnend ab 1. No- Das Land Oberösterreich verpflichtet sich, auf Antrag der Stadt Steyr die Förde- rung untenstehender Maßnahmen zu ge- währen. 1. Sanierung der Deponie: Die Baukosten der Deponiesanierung (Schmalwand) betragen rund S 12,5 Mil- lionen. Diese Maßnahme ist im Bauab- schnitt IV "Schlammentwässerung" ent- halten, welche insgesamt vom Wasserwirt- schaftsfonds zu 70 Prozent gefördert wird. Von den Kosten der Schmalwanderrich- tung entfallen somit S 3,75 Millionen auf die Gemeinden des Reinhaltungsverban- des. Zu diesen Kosten wird seitens des Landes Oberösterreich eine 2/3-Förderung gewährt werden, das sind rund S 2,5 Mil- lionen. Zu vermindern ist dieser Förde- rungsbetrag um den auf die Gemeinde Be- hamberg (NÖ.) fallenden Anteil (rund S 83.000.- ). 2. Deponieentgasung : Die Kosten hi efür sind insgesamt mit S 5,5 Millionen ve ran schlagt. Das Projekt ist zur Förderung aus dem Altlastensanie- 5. Sollte die Stadt Steyr eine Studie über die Errichtung einer lokalen Hausmüllver- brennungsanlage in Auftrag geben, wird ein Beitrag zu den Kosten dieser Studie im Ausmaß von 50 Prozent bewilligt. 6. Winterdienst auf der Deponiezufahrt: Die Kosten des Winterdienstes auf der Deponiezufahrt werden gefördert (Berech- nungsschlüssel laut Landesstraßenverwal- tungsgesetz 1975). 7. Sollte die Stadt Steyr eine Anlage zur Kompostierung von organischen Abfällen, wie Grasschnitt und dgl. errichten, wird eine Förderung im Ausmaß von 30 Pro- zent gewährt. Die Vertragsgemeinden haben minde- stens einen Kornpostplatz für Grün- und Biomüll einzurichten, mit dem sie Grün- und Bioabfälle der Stadt Steyr zu den Be- dingungen zu übernehmen haben, die für die eigenen Gemeindebürger gelten. 8. Das Land Oberösterreich erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, sich für das Zustandekommen eines Nahverkehrsver- trages einzusetzen und bekräftigt die ur- Mitbenützung der Mülldeponie der Stadt Steyr durch die Gemeinden des Reinhaltungsverbandes vember 1990) Hausmüll, hausmüllähnli- chen Industriemüll und Sperrmüll der Ge- meinden Aschach, Dietach, Garsten, Sier- ning und St. Ulrich im Ausmaß von insge- samt 7.000 Jahrestonnen im 1. Jahr, im weiteren Verlauf reduzierend auf eine Menge von insgesamt 5.000 Jahrestonnen im 10. Jahr, auf der stadteigenen Müllde- ponie Hausleiten zu den städtischen Über- nahmebedingungen entgegenzunehmen. Entsprechend den sich zwischen dem 1. und dem 10. Jahr kontinuierlich verrin- gernden Anlieferungsmengen können die 5 Gemeinden folgende Mengen anliefern: Gemeinde 1. Jahr Verminderung 10. Jahr pro Jahr Aschach 550 to 16,66 to 400 to Dietach 650 to 22,22 to 450 to Garsten 2.100 to 66,66 to 1.500 to Sierning 2.750 to 88,88 to 1.950 to St. Ulrich 950 to 27,77 to 700 to Vertragspartner der Stadt Steyr sind aus- schließlich die 5 vorgezeichneten Gemein- den. Müll bzw. hausmüllähnlicher Indu- strieabfall von Firmen dieser Gemeinden wird daher alleine im Wege der Gemein- den übernommen. Die Stadt Steyr verpflichtet sich weiters, auf Basis der genannten Mengen Einzel- vereinbarungen mit den genannten Ge- meinden zu treffen. 6/334 rungsfonds eingereicht. Es ist abzuwarten, zu welchem Prozentsatz der Fonds diese Maßnahme fördert. Die verbleibenden Restkosten werden dann zu 50 Prozent durch das Land gefördert werden. 3. Deponiezufahrt: Die Kosten des Ausbaues der Deponie- zufahrt sind abhängig von der Errichtung der Nordspange. Die Baukosten für die Zufahrtsstraße sind ohne Errichtung der Nordspange mit S 15,4 Millionen, bei Er- richtung der Nordspange mit S 7,9 Millio- nen geschätzt. Zu diesen Kosten wird eine 2/3-Förderung gewährt werden. Bis ein endgültiger Ausbau der Depo- niezufahrt errichtet werden kann, sind Maßnahmen im Einvernehmen zwischen der Stadt Steyr und der Landesbaudirekti- on, Abteilung Straßenbau, festzulegen, um akute Problembereiche (z. B. Auswei- chen) bei der Deponiezufahrt zu beheben. Die auflaufenden Kosten hiefür werden vom Land Oberösterreich übernommen. 4. Kontrollsonden: Zur Grundwasserbeweissicherung für die Deponie ist die Errichtung von Kon- trollsonden notwendig und vorgeschrie- ben. Die Gesamtkosten - Baumeisterarbei- ten und Elektroarbeiten - betragen S 1,520.000.-. Hiezu wird eine 50 %ige Förderung gewährt. sprüngliche Zusage, die Kosten im Aus- maß von 10 Prozent (ca. S 10 Millionen) zu fördern . 9. Die Erstellung eines Generalver- kehrskonzeptes für Steyr wird Kosten im Ausmaß von S 2,6 Mil lionen verursachen. Diese werden zu 1/3 gefördert. 10. Das Land wird darauf hinwirken, daß die Planungs- und Baumaßnahmen zur Errichtung der Steyrer Nordspange einem baldigen Abschluß zugeführt wer- den. 11. Das Land Oberösterreich wird auf die rasche Realisierung folgender Lärm- schutzeinrichtungen hinwirken: Bundesstraßen (B 122/8 122 a), ab Bad- Knoten stadtauswärts rechte Seite der Haager Straße; nordwestliche Seite des Plenkelberg- Knotens zum Hochhaus hin (stadtauswärts linke Seite der Haager Straße ab dem Plenkelberg-Knoten); Bereich der B 122, Voralpen-Bundes- straße bei der Schule am Tabor. 12. Das Land erklärt seine grundsätzli- che Bereitschaft, dazu beizutragen, daß eine Gesamtlösung für den Ennser Knoten zur Entflechtung der Verkehrsströme und im Sinne einer Verbesserung für die Be- wohner des Tabors zustandekommt. Dazu STEYR
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