Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/10

DIE SEITE DES BÜRGERMEISTERS die Zusammenarbeit der Stadt Steyr mit der Leasing-Gesellschaft der Zentral- sparkasse zur Realisierung des Indu- strieparks Hinterberg ist ein neuer Weg in unserem Bemühen um die Ansiedlung von Betrieben. Z-Leasing will bis Ende 1993 auf dem 60.000 Quadratmeter großen Grundstück in Steyr-Hinterberg 800 neue Arbeitsplätze aus dem Bereich Gewerbe, Zulieferindustrie und Innova- tionsunternehmen etablieren. Die Stadt Steyr erbringt hier mit Investitionen von 35,5 Mill. S zur Aufschließung des Geländes mit allen infrastrukturellen Einrichtungen eine gewaltige Vorlei- stung und demonstriert damit überzeu- gend, daß der Beschaffung neuer Ar- beitsplätze Priorität eingeräumt wird. Leasing ist als Verbindung von Dienst- leistung und Finanzierung eine effiziente Form modernen Managements und mit Z-Leasing haben wir einen auf diesem Gebiet sehr erfahrenen Partner gewon- nen. Bei einer Veranstaltung der Z- Lea- sing am 28. September auf dem Areal des Industrieparks konnten sich Interes- senten für die Betriebsansiedlung von der bereits sehr weit fortgeschrittenen Aufschließung des Geländes und der At- traktivität des Standortes überzeugen . Die Stadt Steyr, die Marktgemeinde Sierning und Garsten sind Haftungsge- meinden der Sparkasse Steyr, das heißt, daß die angeführten Gemeinden für alle Verbindlichkeiten der Sparkasse als Ausfallsbürgen im Falle einer Zahlungs- urifähigkeit der Sparkasse zu haften hät- ten. Sinn dieser Rechtsbeziehung ist größtmögliche Sicherheit für die Kun- den einer Gemeindesparkasse. Die Funktion der Sparkasse war in der Ver- gangenheit weitgehend auf die lokalen Bedürfnisse der jeweiligen Gemeinde zugeschnitten und konnte damit ihrer Aufgabe zum Wohle der Bevölkerung und der Wirtschaftsregion Steyr voll ge- recht werden. Im Hinblick auf die Inte- gration Österreichs in den europäischen Markt müssen auch die Strukturen der Geldwirtschaft den größeren Dimensio- nen angepaßt werden und der National- rat hat durch die Novellierung des Spar- kassen- und Kreditwesengesetzes die Möglichkeit zur Umwandlung von Spar- kassen in Aktiengesellschaften und die Fusionierung mit Großinstituten zur Herstellung einer konkurrenzfähigen Ei- genkapitalentwicklung gegeben. Die Sparkasse Steyr nützt unter dem Aspekt langfristiger Planung für eine optimale Entwicklung des Institutes die sich der- zeit bietenden Chancen und die Haf- tungsgemeinden haben der Entschei- dung zur Umwandlung der Sparkasse in eine Aktiengesellschaft zugestimmt. Da- mit sind alle rechtlichen Wege geebnet, damit sich die Sparkasse aus einer star- ken wirtschaftlichen Position heraus den ihr geeigneten Partner für die künftige Entwicklung suchen kann. Als Vorsitzen- der des Aufsichtsrates der Sparkasse un- terstütze ich jene Kooperationsform, die für die künftige wirtschaftliche Entwick- lung des Institutes, aber auch im Hin- blick auf die Interessen der Mitarbeiter am günstigsten ist. Eine Fusionierung wird den Haftungs- gemeinden glücklicherweise einige hun- dert Millionen Schilling bringen, ich vertrete aber den Standpunkt, daß nicht allein die Höhe des finanziellen Angebo tes ausschlaggebend ist, sondern es muß gewährleistet sein, daß der regionale Einfluß im Interesse der Wirtschaft in Steyr-Stadt und Steyr-Land gewahrt bleibt. Großartig entwickelt hat sich die Steyr- tal-Museumsbahn, die am 30. September den 100.000sten Fahrgast begrüßen konnte. Ich danke alle Mitarbeitern der Museumsbahn sehr herzlich, sie haben durch ihren idealistischen Einsatz eine Attraktion geschaffen, mit der Steyr im In- und Ausland Ansehen erworben hat. Diese Museumsbahn ist bereits zu einem wichtigen Faktor unseres Fremdenver- kehrsangebotes geworden. Bei der Lösung des Problems Resthof- straße möchte ich alle Beteiligten um Geduld und sachliche Abwägung der Standpunkte bitten. Erst wenn alle not- wendigen Verkehrszählungen vorliegen, können wir zu einer abschließenden Be- urteilung kommen. Als Bürgermeister für alle Steyrer fühle ich mich schon verpflichtet, beide Standpunkte sorgfäl- tig zu prüfen und mich nicht von vorn- herein der Maximalforderung einer Sei- te zu unterwe,fen. Herzlichst Ihr

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