Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/10
Ausgabe des Seniorenpasses für 1991 Bitte vergessen Sie nicht, den Seni- orenpaß für das Jahr 1991 zu beantra- gen. Heuer haben Sie die Möglichkeit, für das kommende Jahr den Seniorenpaß schon ab 26. November zu beantragen. Um den Pensionisten den mitunter weiten und mühevollen Weg zum Sozi- alamt zu ersparen, werden in den einzel- nen Stadtteilen wieder Seniorenpaß- Ausgabeste llcn eingerichtet. Die in den jeweiligen Bereichen wohnenden Pen- sionisten haben so die Möglichkeit, den Seniorcnpaß bei der für sie zuständigen Ausgabestelle ausstellen zu lassen. Gl_~ichzcitig gibt ein Bediensteter der 00. Gebietskrankenkasse, Zweigstelle Steyr, das Krankenscheinheft für Pensio- nisten aus . Die Ausgabestellen sind während der üblichen Amtsstunden geöffnet. Zur gefälligen Erinnerung die Amtsstunden beim Magistrat Steyr: Montag, Dienstag und Donnerstag von 7 .30 bis 17 Uhr; Mittwoch und Frei- tag von 7.30 bis 13 Uhr. Folgende Ausgabestellen werden ein- gerichtet: Für Stadtteil Gründberg und äuße- rer Wehrgraben: Seniorenklub Siernin- ger Straße l 15, vom 26. bis einschließ- lich 30. November; für Stadtteil Resthof und Gleink: städtischer Hort Sparkassenplatz 14 a, vom 3. bis einschließlich 4. Dezember; für Stadtteil Tabor: Zentralalters- heim Eingang Hanuschstraße, vom 5. bis einschließlich 7. Dezember; für Stadtteil Münichholz: Sportheim Münichholz, Schumeierstraße 2, vom 10. bis einschließlich 14. Dezember; für Stadtteil Ennsleite: städtische Ju- gendherberge, Hafnerstraße 14, vom 17. bis einsch ließlich 21. Dezember; für Stadtteil Innere Stadt: Sozial- amt, Amtshaus Redtenbachergasse 3, ab Donnerstag, 27. Dezember, laufend. Pensionisten, die - aus welchem Grund immer - von der Möglichkeit der Behebung des Seniorenpasses bei der für sie zuständigen Ausgabestelle nicht Ge- brauch machen können oder erst im Laufe des Jahres 1991 die Voraussetzun- gen für den Erwerb des Seniorenpasses erfüllen, steht ab Donnerstag, 27. De- zember, die Ausgabeste lle im Sozialamt, Amtshaus Redtenbachergasse 3, zur Ver- fügung. Allfällige weitere Informationen können selbstverständlich jederzeit im Sozialamt, Amtshaus Redtenbachergasse 3, 2. Stock, Zimmer 10, oder telefonisch (Tel. Nr. 25711, Durchwahl 300 - 303) eingeholt werden. Im übrigen darf zum Seniorenpaß 16/316 selbst im folgenden in Erinnerung geru- fen werden: Anspruchsberechtigt sind nicht mehr im Berufsleben stehende Steyrer Bürger, und zwar Männer ab Vollendung des 65., Frauen ab Vollen- dung des 60. Lebensjahres. Für die erst- malige Antragstellung sind Geburtsur- kunde, Meldezettel und eine Bescheini- gung bzw. ein Nachweis, woraus ersicht- lich ist, daß der Antragsteller nicht oder nicht mehr im Berufsleben steht (Pen- sionsbescheid und dgl.) mitzubringen. Antragste ll er, die bereits Inhaber des Se- niorenpasses 1990 sind, haben diesen vorzulegen. Der alte Seniorenpaß wird eingezogen . Bille das vorhandene Licht- bild im abgelaufenen Seniorenpaß nicht entfernen, weil es nach Möglichkeit wie- der verwendet werden soll. Bei der erst- maligen Ausstellung des Seniorenpasses wird ein Lichtbild im Sofortbildverfah- ren hergestellt . Für die Ausstellung des Seniorenpasses wird ein Kostenbeitrag in Höhe von S 100.- in bar eingeho- ben. Dies gilt nicht für Pensionisten, die zu ihrer Pension eine Ausgleichszulage beziehen. Für sie ist die Ausstellung des Seniorenpasses völlig kostenlos. Bei der Beantragung ist die Mindestpensioni- steneigcnschafl durch Vorlage des letz- ten Pensionsabschnittes bzw. Bankaus- zuges des Pensionskontos nachzuwei- sen. Mindcstpensionisten also bitte bei der Beantragung des Seniorenpasses diese Unterlagen nicht vergessen. Im übrigen wird im Interesse einer raschen Abwicklung bei der Ausgabe ersucht, den Betrag von S 100.- genau abge- zählt bereitzuhalten. Der Seniorenpaß hat folgenden In- halt: 36 Gutscheine zur kostenlosen Benüt- zung von städtischen Linienbussen; 6 Gutscheine zum kostenlosen Besuch des Hallenbades der Stadt Steyr (hiezu wird bemerkt, daß bis auf weiteres ein- mal monatlich und zwar jeweils am er- sten Montag, das Hallenbad nachmittags ab 14 Uhr ausschließlich für den Besuch durch Senioren reserviert ist. Die vorer- wähnten Gutscheine gelten nicht nur für die Seniorennachmittage, sondern auch während der normalen Betriebszeiten im Hallenbad); 5 Gutscheine für Ermäßi- gungen von S 50.- pro Eintrittskarte für Veranstaltungen des Kulturamtes der Stadt Steyr mit einem Eintrittspreis über S 50.-; 5 Gutscheine zum kostenlosen Besuch für Veranstaltungen des Kultur- amtes der Stadt Steyr bis S 50.-. FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG IST PERSÖNLICHES ERSCHEINEN ER- FORDERLICH. AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Gesundheitswesen Schutzimpfung gegen Kinderlähmung in der Stadt Steyr 1. Grundimpfung gegen Kinderlähmung ln der Woche vom 12. bis 16. November 1990 wird im Gesundheitsamt des Magistrates Steyr, Redtenbachergasse 3, 1. Stock, Zimmer Nr. 8, täglich in der Zeit von 8 bis 11 Uhr die 1. Teilimpfung gegen Kinderlähmung durch- geführt. Dieser Impfung sollen aJle nicht geimpften Kinder zugeführt werden, die 1989 oder 1990 geboren wurden. Die Vollendung des 3. Lebensmonates ist jedoch Vorausset- zung. Die 2. Teilimpfung der im November 1990 begonnenen Grundimmunisierung wird in der Zeit vom 7. bis 11. Jänner 1991 verab- reicht. Die 3. Teilimpfung wird noch geson- dert im Amtsblatt bekanntgegeben und findet voraussichtlich Ende 1991 statt. 2. Dritte Teilimpfung der im Vorjahr be- gonnenen Schluckimpfung Impflinge, die im Rahmen der Grund- impfung 1989/90 die 1. und 2. Teilimpfung erhalten haben, bekommen die 3. Teilimpfung gle ichfalls in der Woche vom 12. bis 16. No- vember 1990 in der Zeit von 8 bis 11 Uhr. Diese Teilimpfung ist zur Vervollständigung des Impfschutzes unbedingt notwendig. 3. Einmalige Auffrischungsimpfung in den Schulen Schüler, die in eine Grundschule eintreten ( 1. Schulstufe) und Entlaßschüler (8. Schul- stufe, d. h. 8. Klasse der Volksschule oder einer Sonderschule bzw. 4. Klasse der Haupt- schule oder einer allgemeinbildenden höheren Schule) erhalten eine einmalige Auffri- schungsimpfung voraussichtlich in der Zeit vom 26. November bis 7. Dezember 1990 in der Schule. 4. Einmalige Auffrischungsimpfung für Er- wachsene Wie Untersuchungen ergeben haben, ist der Impfschutz vieler Erwachsener nur mehr mangelhaft gegeben. Es wird daher aJlen Er- wachsenen, deren letzte Kinderlähmungs- schutzimpfung 10 Jahre und länger zurück- liegt, eine einmalige Auffrischungsimpfung empfohlen. Die Möglichkeit dazu besteht vom 12. bis 16. November 1990 sowie vom 7. bis 11. Jänner 1991 jeweils von 8 bis 11 Uhr. Regiebeitrag S 20.- je Teilimpfung. * Magistrat Steyr, Abt. II, Stadtrechnungsamt, Ha-4000/89 Nachtragsvoranschlag der Stadt Steyr für das Finanzjahr 1990 Kundmachung Gemäß § 50 Abs. 3 und § 51 Abs. 4 des Ge- meindestatutes für die Stadt Steyr erfolgt fol- gende Verlautbarung: Der Nachtragsvoranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1990 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit vom 12. November bis einschließlich 19. November 1990 im Stadt- rechnungsamt, Rathaus, 2. Stock, Zimmer 214, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz STEYR
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2