Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/10
AMTLICHE NACHRICHTEN außerhalb von Gebäuden und von ausrei- chend eingefriedeten Grundflächen an einer Leine geführt werden, so daß jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist. § 3 Ausgenommen von den Bestimmungen der §§ 1 und 2 dieser Verordnung sind Diensthunde der Polizei, des Hilfs-, Ret- tungs- und Jagdwesens sowie Blindenhun- de, soweit die Erfüllung ihrer Aufgaben auf diesen Plätzen notwendig ist. §4 Zuwiderhandlungen gegen diese Verord- nung bilden eine Verwaltungsübertretung und werden gern. § 10 Abs. 2 lit. b) des oö. Polizeistrafgesetzes durch den Bürgermei- ster mit Geldstrafen bis zu S 20.000.- ge- ahndet. §5 Diese Verordnung ist gern. § 62 des Statu- tes für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11, im Amtsblatt der Stadt Steyr kundzuma- chen und tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Magistrat Steyr, Abt. II, Stadtrechnungsamt Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1991 Kundmachung Gemäß § 50 Abs. 3 des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr erfolgt folgende Verlaut- barung: Der Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1991 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit vom 3. bis einschließlich 10. Dezember 1990 im Stadtrechnungsamt, Rathaus, 2. Stock, Zimmer 214, zur öffent- lichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz ~ij' Rechtzeitige Förderung erspart Schulsorgen! Preiswerte und erfolgreiche Nachilfe, Förderung und Hausaufgabenbetreuung durch erfahrene Fachkräfte. Über 200mal in Deutschland, Österreich und USA. Steyr, Berggasse 9, Tel. (07252) 25158 Anmeldung und Beratung Montag bis Freitag 15 bis 17.30 Uhr Problemmüll-Sammlung am 3. November Die Problemmüll-Sammlung am 1. Sep- tember brachte ein Sammelergebnis von insgesamt 7.190 kg Problemmüll. Davon wurden 2.750 kg Kunststoff heraussortiert. Die nächste Problemmüll-Sammlung findet am 3. November statt. Kostenlose Rechtsauskunft Rechtsanwalt Dr. Ferdinand RANKL erteilt am Donnerstag, 25. Oktober, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr kostenlose Rechtsauskunft. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Dienstleistung der oö. Rechtsanwaltskammer, für welche die Stadt Steyr lediglich die Räumlich- keiten zur Verfügung stellt. Einlaß zur Beratung bis spätestens 16 Uhr. Mit Baumwolle und Seide von INKA in den Herbst! Steyr - Grünmarkt 24 Telefon 22 O 57 Alttextilien-Sammlung im gesamten Stadtgebiet Die Steyrer Bevölkerung wird aufgerufen, Alttextilien in den Sammelsäcken, die Anfang November an jeden Haushalt verteilt werden, am Samstag, 24. November, ab 7 Uhr, vor der Haustüre be- reitzustellen. Aufgrund der vermehrten Schwierigkeiten bei der letzten Textili- ensammlung wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß nur jene Sammelsäcke abgeholt werden, die zum oben angeführten Zeit- punkt bereitgestellt werden. Nur Altrohstoffe von guter Qualität sind wirklich verwertbar! Beachten Sie daher: Bitte nein: Bitte ja: - nasse Textilien - Damen-, Herren- und Kinderbeklei- - aussortierte Ware, z. B. von Floh- dung in sauberem Zustand - Tisch-, Bett- und Haushaltswäsche - Unterwäsche jeder Art - Wolldecken, Bettfedern im Inlett märkten - Gürtel, Schuhe, Taschen - Matratzen, Teppiche - Industrie- und Schneiderabfälle - Kinderspielzeug, Elektrogeräte Sammelstelle beim Roten Kreuz ab sofort geschlossen. STEYR 13/313
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