Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/8

Magistrat Steyr Wahl-4500/90 Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat Gemäߧ 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1971 wird hiemit die Verordnung der Bun- desregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGB!. Nr. 421/1990, be- kanntgemacht. Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut: "Verordnung der Bundesregierung vom 10. Juli 1990, BGBL Nr. 421/1990, über die Aus- schreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages. Auf Grund des§ 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1971 in der geltenden Fassung wird verordnet: § 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben. § 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates wird als Wahltag der 7. Oktober 1990 festgesetzt. § 3. Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 10. August 1990 bestimmt." Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz

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