Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/8

Diskussion über Verkehrs- beruhigungsmaß- nahmen in der Resthofstraße Über Antrag der Interessensgemeinschaft der Wohnungseigentümer Steyr-Tabor wurden im gemeinderätlichen Verkehrsausschuß am 30. November 1989 neben einer Geschwin- digkeitsbeschränkung auf 30 km/h auch bauli - che Maßnahmen zur Unterbindung des Kfz- Verkehrs vom Resthof zur Blümelhuberstraße beschlossen. Letztere Maßnahme sollte be i Inbetriebnahme der Ampelanlage Siemens- straße - Ennser Straße vollzogen werden, und zwar durch eine Sperre der Resthofstraße für den Kfz-Verkehr auf Höhe des Hauses Res t- hofstraße 14. Aus diesem Grunde wurden di e erforderlichen Baumaßnahmen kurz nach In- betriebnahme der z iti erten Ampelan lage in Angriff genommen. Unmille lbar nach Unter- brechung der Durchfahrtsmöglichkeit in de r Resthofstraße sprach jedoch eine Bürgerinitia- tive - im wesentlichen bestehend aus den Ge- werbetreibenden und Belegschaftsvertretern der Betriebe an der Resthofstraße - im Rat- haus vor und forderte vehement die Aufhe- bung dieser Sperre. Einige Tage später er- schienen Bewohner des Stadttei les Tabor beim Magistrat und bekräftigten ihre ur- sprüngli~_he Forderung auf Belassung der Sperre. Uber Vorschlag des geschäftsführen- den Vizebürgermeisters Leithenmayr fand so- dann am selben Tag noch eine gemeinsame Aussprache von Befürwottern und Gegnern der Sperre im Rathaus statt. Hiebei wurde ein Kompromiß-Vorschlag vorgestellt, der nach mehrstündiger Diskussion mehrheitliche Zu- stimmung fand. Einen Tag darauf erfolgte je- doch seitens der Interessensgemeinschaft der Wohnungseigentümer Steyr-Tabor schriftlich eine ablehnende Stellungnahme zu diesem Vorschlag. Es gibt auch noch eine Bürger- 0 a, ;\l + + initi ative von Bewo h111.; rn des Tabors nahe der Enner Straße, di e mit den bere it s erwähnten Gewerbetre ibenden und lk legschaflsvertre- tern für di e Aull1cbung de r Sperre e intritt. Aufgrund der diverg iere nden Me inungen ist nun vorgesehen, das Probl em und den Kompromiß dem Ve rkehrsausschul.l im l le rbst zur Beratung und Entsche idung vorzul egen. Der Kompromiß si eht e inen Straßenrück- bau (Skizze oben) im Bereich de r Einfahrt des Hauses Resthofstraße 14 in der Form vor, daß nur mehr Pkw im Schritt-Tempo über e ine ge- pflasterte Rampenauf- und -abfahrt und e inen versetzten Fahrbahnbereich mit Wartepflicht bei Gegenverkehr die Resthofstraße passieren können. Eine Durchfahrt für Lkw ist über- haupt nicht möglich. Darüber hinaus wird durch bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen die Durchfahrt durch die Rest- hofstraße sowohl von Richtung Tabor als + hEM ================== ==~ ~ + + + auch von Richtung Resthof im Bereich der Kreuzung Mannlicherstraße gänzlich unter- bunden. Es wäre - wie aus der unten stehen- den Skizze ersichtlich ist - für den Kfz-Ver- kehr nur mehr möglich, von der Resthofstraße kommend über die Mannlicherstraße in die Ennser Straße und umgekehrt zu gelangen. Vom Resthof kommend, wäre nur mehr die Ausfahrt in die Mannlicherstraße mit Ausnah- me der städtischen Busse und der Müllabfuhr mög li ch. Diese Regelung ist seit Inbetrieb- nahme der Siemensstraße-Verampelung denk- bar und würde zu e iner wesentlichen Entla- stung infolge Unt erbindung des Durchzugs- ve rkehrs im Taborbe re ich führen . Dieser Kompromißvorschlag wäre denkbar bis zur Errichtung e iner Que rverbindung zwischen Resthofstraße und Ennser Straße über das Areal der Hauptreparaturwe rkstätte in Verlän- gerung der Prof. Anton Neumann-Straße. + + ~ ~E-=-:. ;,;: ~ rn ;;:, (/l J1 N rn r "1l r ~ N

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