Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/8

Erweitertes Fahrkarten- vorverkaufsnetz des städtischen Verkehrsbetriebes ab 1. September Ein größeres Fahrkartenangebot für die Linien des städtischen Verkehrsbetriebes wird ab 1. September nicht nur bei den Steyrer Bankinstituten, sondern auch bei Trafiken, die durch Aufkleber als Vorver- kaufsstellen gekennzeichnet sind, erhältlich sein. Den Kunden des städtischen Ver- kehrsbetriebes kann somit im Steyrer Stadt- gebiet ein flächendeckendes Vorverkaufs- netz angeboten werden, verbunden mit der Möglichkeit, auch an Samstagen Fahrschei - ne für die städtischen Autobuslinien in Tra fiken zu erwerben. ohne Entwertung ungültig S 250,- inkl. IO % Ust. MONATS- NETZKARTE übertragbar STADTWERKE STEYII VERKEHRSBETRIEB Bitte Rückseite beachten 1 Sowohl in den Banken wie auch in den als Vorverkaufsstellen des städtischen Ver- kehrsbetriebes gekennzeichneten Trafiken werden ab 1. September folgende Busfahr- scheinarten erlüill li ch sein: 5-Fahrtenschcine für Erwachsene zum Preise von S 60.- 10-Fahrtcnscheine für Erwachsene zum Preise von S 110.- 20 Fahrtenscheine für Erwachsene (i.ibcr1ragbar) zum Preise von S 180.- 10-Fahrtenscheine für Schüler zum Prei- se von S 60.- Monatsnetzkarten für Erwachsene (über- tragbar), gü ltig für alle Linien bei unbe- schriink tcr Fahrtenzahl, zum Preise von S 250.-. Der Preisvorteil bei Verwendung von Mehrfahrtenscheinen gegenüber den Ein- z.clf"ahrscheinen (S 14.-) ist offensichtlich, da zum Beispiel bei Verwendung eines 20- Fahrten-Scheines (S 180.-) eine Einzel- fahrt nur mehr S 9.-kostet. Monatsnetzkarten ab 1. September übertragbar Besonders wird auf die Möglichkeit der Verwendung einer Monatsnetzkarte hinge - wiesen, die den Pkw-Benützern das Um- steigen auf das öffentliche Verkehrsmittel insofern erleichtern soll, da die Monats- netzkarte ab 1. September übertragbar ist. Das heißt, daß jeder, der im Besitze dieser Karte ist, während der Betriebszeiten des STADTWERKE STEYR VERKEHRSBETRIEB e 5-FAHRTENSCHEIN 5 4 3 2 1 S60,- inkl. 10 % Ust. städtischen Linienverkehrs auf allen Linien beliebig oft den Bus benützen kann. Ferner ist das Anbringen eines Lichtbildes und einer Wertmarke an der Monatsnetzkarte nicht mehr notwendig. Streifenkarten werden künftig mit Richtungspfeil und Perforierung versehen Die übertragbare Monatsnetzkarte ist erst dann gültig, wenn sie vor Antritl der 1. Fahrt im Fahrscheinentwerter im Bus entwertet wurde. Sie berechtigt dann innerhalb jenes Monats, in dem die erste Fahrt angetre- ten wurde, bis einschließlich 3. des Fol- gemonats zu beliebig vielen Fahrten im Verkehrsnetz des städtischen Verkehrs- betriebes. Kann bei einer Fahrausweiskontrolle die Karte nicht vorgewiesen werden, so ist der erhöhte Fahrpreis zu entrichten. Für in Verlust geratene Karten wird kein Ersatz geleistet. Es gelten die allgemeinen Beförde- rungsbedingungen. 24/244 Die Gestaltungsform der Mehrfahrten- scheine (Streifenkarten) wird entspre- chend den Wünschen der Benützer der städtischen Busse in besser zu handha- bender Form leicht abgeändert. Auf den Streifenkarten sind nunmehr deutlich sichtbare Richtungspfeile angebracht, so daß die Einführrichtung der Streifenkar- te in dem im Autobus angebrachten Ent- werter klar erkennbar ist. Um das not- wendige Umknicken der Streifenkarte zu erleichtern, sind die einzelnen Ab- schnitte der Streifenkarten anperforiert. STREIFENKARTEN können zur Be- förderung einer oder mehrerer Personen benützt werden, wobei für jede Person ein Streifen der Karte entwertet werden muß. Entwerten Sie bitte die Karte auf der Vorderseite entsprechend der Nume- rierung in aufsteigender Zahlenfolge, da die Streifen mit niedrigeren Nummern immer als mitentwertet gelten. Bei einer neuen Karte knicken Sie daher die Streifenkarte zwischen den Feldern I und 2 und schieben sie in Pfeilrichtung bis zum Anschlag in den Entwerter ein. ACHTUNG: Beginnen Sie die Ent- wertung immer mit dem Feld 1, da un- gestempelte Felder vor dem Entwer- tungsstempel automatisch als entwertet gelten. Für in Verlust geratene Karten wird kein Ersatz geleistet. - Es gelten die all- gemeinen Beförderungsbedingungen. STEYR

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