Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/7

I n der Republik Österreich wird ein neuer Nationalrat gewählt. Wählen Sie mit! Heuer findet die erste Nationalratswahl statt, an der auch österreichische Staats- bürger, die im Ausland leben, teilnehmen können. Ungefähr 400.000 österreichi- sche Staatsbq_rger leben im Ausland. Nach einer Anderung des Wählerevi- denzgesetzes und der Nationalrats-Wahl- ordnung sind nun auch Auslandsösterrei- cher a ls wahlberechtigt in die Wählerver- zeichnisse einzutragen und können daher an Nationalratswahl en tc i!nehmen (glei- ches gilt für di e Wahl des Bundespräs i- denten und für Volksabs timmungen) . Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Ge- brauch und entsc he iden Sie mit , wer die Regierungsverantwortung übernehmen soll! Wer kann wählen? Österreiche r, di e im Ausland 1 ·hc11 , sind zur Te ilnahme an Bundeswa hh: 11 h · rechtigt, wenn S ie österreichischc S1aa1sbü rgcr s ind , am Stichtag der Wahl das 19. l ,l'lw11 s jal11 vollendet haben, nicht wegen Verurtcilu11 • d111 l' h t·111 ilslt· 1 reichischcs Geric ht v0111 WahhtThl ;111.~ geschlossen si nd und in der Wähl e revidc11;,, l·i 11 l' 1 osl\'11\'l\'h1 sehen Gcmeind • c i11 1 ct 1agc 11 .~ i11d . Was müssen Si' tun , um von Ihrem Wahlr 'chi im Ausland Gchrau ·h machen zu könn 'n? Zwei Schrille si nd l' II01 dt·1Iich Sie müssen sich 1,1111ad1st i11 di · Wählerevidenz ei nc1 üs tl'IH'il' hi sc h ·n Ge meinde e intra •cn lassen. Anti ;1gsl'o1mula re können bei d ·n üs tl' 11 l'ichi schL 0 n Vn tretungsbchörd • 11 i111 Ausland ( llot schaf ten, Konsul a t •) a11gd01dt·1t werde n. Ab Ausschr ·ihu11 , d ·r Wahl kö1111 ·n Sie bei der (; ·m ·ill(k , di e Sil' in der Wähle rev idenz l'Uh1t , ·ine Wahlkarl c he antragen, mit <I ·r Sie im Ausland Ihr· Stimme abgeh ·n kö1111 ·n. Wie kommen Sie in die Wählerevidenz? Jeder Wahlb ' rechti gtc hat unt e r An- schluß gee igne te r Be lege einen Antrag auf Eintragung in die Wählerev idenz im Wege der für seine Betreuung zuständi - gen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) zu stellen. Diese übermittelt Ihren Antrag an die Gemein- de, in de r Sie nach Ihren Angaben Ihren letzten ordentlichen Wohnsitz im Inl and hatten; in Ermangelung eines solchen übermittelt sie ihn an die Gemeinde, in der zumindest ein Elternteil seinen or- dentlichen Wohnsitz in Österreich hat oder zuletzt hatte. Ist auch eine derartige 20/212 NATIONALRATSWAHL 1990 ERSTMALS AUCH FÜR AUSLANDSÖSTERRE~HER •• WAHLEN SIE MIT .,. Nationalrats Wt:flOß 1990 Bundesministerium für Inneres Zuordnung nicht möglich, richtet sich der Ort Ihrer Eintragung nach folgenden, im Antrag glaubhaft ~u machenden Lebens- bez iehungen zu Osterreich, die in der nachstehenden Reihenfolge herangezo- gen werden. 1• Ort der Geburt 2. ordentlicher Wohnsitz des Ehegatten 3. ordentlicher Wohnsitz nächster Ver- wandter 4. Sitz des Dienstgebers 5. Eigentums- oder Bestandsrechte an Grundstücken oder Wohnungen 6. Vermögenswerte 7. sonstige Lebensbeziehungen Die Antragsformulare sollten möglichst bald ausgefüllt und der österreichischen Vertretungsbehörde rückgemittelt wer- den, um Ihre rechtzeitige Eintragung in die Wählerevidenz zu gewährleisten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ausfüllanleitung des Antragsformula- res Wie üben Sie Ihr Wahlrecht aus? Nachdem Sie in die Wählerevidenz ei- ner österreichischen Gemeinde eingetra- gen worden s ind, können Sie ab dem Zeitpunkt der Ausschreibung der Wahl entwede r über die österreichische Vertre- tungsbehörde oder direkt bei der Gemein- de, di e Sie in der Wählerevidenz führt, di e l'iir die Stimmenabgabe im Ausland erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlkar- te mit Wahlkuve rt und Stimmzettel) an- fordern. Unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte, also auch schon vor dem Wahltag, späte- stens jedoch his zum Zeitpunkt der Schließung q~s letzten Wahllokales am Wahltag in Osterreich, können Sie den amtlichen Stimmzettel ausfüllen, in das Wahlkuvert legen, dieses verschließen und vor einer einem österreichischen Notar vergleichbaren Person oder Ein- ri chtun g, vor einem Beamten einer öster- re ichischen Vertretungsbehörde oder vor zwei volljährigen österreichischen Zeu- gen, in di e Wahlkarte zurücklegen. Nach- dem auf di ese Weise fhre fdentität und di e ordnungsgemäße Abwicklung dieses Vor 1 ,mges bestäti gt wurde, übermitteln Sie di e Wahlkarte an die zuständige Krei swahlbehörde, deren Anschrift auf der Wahlkarte angegeben ist. Dies hat so frühzeitig zu geschehen, daß die Wahl- karte samt Inhalt spätestens am dritten Tag nach dem Wahltag, 12.00 Uhr, bei der zuständigen Kreiswahlbehörde ein- langt. Wo erhalten Sie Antragsformulare? Antragsformulare für die Eintragung in die Wählerevidenz erhalten Sie kostenlos bei den österreichischen Vertretungs- behörden im Ausland oder unmittelbar bei einer österreichischen Gemeinde. Wer beantwortet Ihnen weitere Fragen? Wenn Sie weitere Fragen haben - zum Beispiel , wer als eine einem österreichi- schen Notar vergleichbare Person oder Einrichtung in Betracht kommt -, wenden Sie sich bitte an die Botschaften oder Konsulate der Republik Österreich in Ihrem Aufenthaltsstaat. Ihr Bundesminister für Inneres Dr. Franz Löschnak STEYR

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