Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/7

AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Ges- 1334/89 Neues Geschworenen- und Schöffengesetz - Bil- dung der Geschworenen und Schöffenlisten für die Periode 1991/92 Mit 1. Juli 1990 ist das neue Geschwore- nen- und Schöffengesetz, BGBI Nr. 256/90, in Kraft getreten, welches zum Teil gravie- rende Änderungen bei der Ermittlung der zum Geschworenen- bzw. Schöffenamte berufenen Personen mit sich bringt. Wurde früher alljährlich ein Geschworenen- und Schöffenverzeichnis durch die sogenannte Gemeindekommission, ein entsprechend den politischen Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat zusammengesetztes Gremi- um, angelegt, so erfolgt künftighin die Er- stellung dieses Verzeichnisses öffentlich, alle zwei Jahre. Es wird daher gemäß den Bestimmungen des § 5 GSchG 1990 darauf hingewiesen, daß die Auslosung der zum Amt eines Geschworenen oder Schöffen für die Jahre 1991/92 in Betracht kommenden Personen am 24. Juli 1990 öffentlich vorge- nommen wird. Die Amtshandlung findet um 9. 00 Uhr im Rathaus, 1. Stock, Stadt- senatssitzungssaal, statt. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz * Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau 2 - 6050/89 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 76, Sandmayr, Auflage zur öffentlichen Ein- sichtnahme Kundmachung Gern. §__23 Abs. 3 in Verbindung mit§ 21 Abs.4 00. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., wird in der Zeit vom 17. Juli 1990 bis 11. September 1990 darauf hingewie- sen, daß die Flächenwidmungsplanände- rung Nr. 76 - Sandmayr - durch 6 Wochen, das ist vom 31. Juli 1990 bis einschließlich 11 . September 1990 zur öffentl ichen Ein- sichtnahme beim Magistrat Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Es ist beabsichtigt, eine Grundfläche, welche nordwestlich an das bestehende Wohngebiet der Schlühslmayrsiedlung an- grenzt, von Gr.~nland in Wohngebiet umzu- widmen. Die Anderung betrifft die Grund- stücke Nr. 53/14, 53/15 und Teile des Grundstückes Nr. 53/16, alle Kat. Gern. Christkindl. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anre- gungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. 12/204 Magistrat Steyr, Abt. XI Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier Änderung der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Präs-961/85 Kundmachung Der Stadtsenat der Stadt Steyr hat in sei- ner Sitzung vom 7. Juni __l990 zu Zahl Präs- 961 /85 nachstehende Anderung der Ge- schäftseinteilung für den Stadtsenat der Stadt Steyr beschlossen: Die Anlage gemäß § 1 Abs. 1 der Ge- schäftseinteilung für den Stadtsenat der Stadt Steyr wird wie folgt festgesetzt: Die in die Zuständigkeit des Stadtsenates fallenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt werden nach Sachgebieten geordnet und in 9 Geschäfts- bereiche wie folgt aufgeteilt: l. Bürgermeister Heinrich Schwarz: Präsidialangelegenheiten, Öffentlich- keitsarbeit, kulturelle Angelegenheiten, Schulangelegenheiten, Feuerwehrwesen, Wasserverband Region Steyr, RHV Steyr und Umgebung. 2. Vizebürgermeister Hermann Leithenmayr: Personalwesen, Finanzwesen, Wirt- schaftsförderung, Sportangelegenheiten. 3. Vizebürgermeister Karl Holub: Bezirksverwaltung, Fremdenverkehr, Denkmalschutz, Gesundheitswesen. 4. Stadtrat Ingrid Ehrenhuber: Zentralaltersheim, Seniorenbetreuung, K)ndergärten. 5. Stadtrat Erich Sablik: Wohlfahrtswesen, Straßenbau. Wirtschaftshof, 6. Stadtrat Dkfm. Mag. Helmut Zagler: Verkehrsangelegenheiten, Umweltschutz, Planung und Stadterneuerung, Mülldepo- nie. 7. Stadtrat Rudolf Steinmaßl: Stadtwerke. 8. Stadtrat Ing. Othmar Schloßgangl: Bauwesen, soweit es nicht anderen Refe- renten zugewiesen ist, Baurecht, Markt- und Veterinärwesen. 9. Stadtrat Leopold Tatzreiter: Wohnbau, Wohnungswesen, Liegen- schaftsverwaltung. Diese Geschäftseinteilung ist gemäß § 31 Abs. 6 des Statutes für die Stadt Steyr im Amtsblatt der Stadt kundzumachen, tritt je- doch mit Ablauf des Tages der Be- schlußfassung durch den Stadtsenat in Kraft. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz STEYR Magistrat Steyr, Stadtbauamt, namens der städtischen Kanalverwaltung, Bau6- 3770/90 Öffentliche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister- und Rohrverle- gungsarbeiten für die Errichtung der Kana- lisation Bergerweg, Kanal- und Straßenbau. Umfang der Arbeiten: 238 lfm Kanal !'l 400, 300, 250; 760 m 2 Straßenbau, 190 lfm Straßenbeleuchtung. Die Unterlagen können ab 16. Juli im Stadtbauamt, Zimmer 310, gegen Kostener- satz von S 300.- abgeholt werden. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne An- gabe von Gründen abzulehnen. Jede An- fechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Erd-, Baumeister- und Rohrver- legungsarbeiten Kanalisation Bergerweg" bis 31. Juli, 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimnmer 232, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Ta- ge ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 318, statt. Der Abteilungsvorstand: Baudirektor OSR. Dipl. Ing. Vorderwinkler * Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau 4 - 1251/85 Öffentliche Ausschreibung über die Baumeister- und Straßenbauarbei- ten für den Neubau der Inneren Reiter- brücke über den Wehrgraben in Steyr. Die Unterlagen können ab 16. Juli 1990 im Stadtbauamt, Zimmer 310, gegen Kostener- satz von S 500,- abgeholt werden. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibem keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Anga- be von Gründen abzulehnen. Jede Anfech- tung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind verschlossen und mit der Auf- schrift "Baumeister- und Straßenbauarbei- ten für den Neubau der Inneren Reiter- brücke" bis 30. Juli 1990 um 8.45 Uhr in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben. Die Anbotseröffnung fin- det am gleichen Tage ab 9.00 Uhr im Stadt- bauamt, Zimmer 318, statt. Der Abteilungsvorstand: Baudirektor OSR. Dipl. Ing. Vorderwinkler STEYR

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